Hast du denn wenigsten Kopien der Unterlagen, die Du an den Steuerberater geschickt hast?Ich habe den kompletten Mailverlauf und lösche da natürlich auch nichts.
Anzeige(1)
Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.
Hast du denn wenigsten Kopien der Unterlagen, die Du an den Steuerberater geschickt hast?Ich habe den kompletten Mailverlauf und lösche da natürlich auch nichts.
Wie in meinem Eingangspost erwähnt, habe ich meinem Steuerberater die entsprechenden Unterlagen im Spätsommer 2023 zur Verfügung gestellt und mit ihm vereinbart, dass er diese einreicht. Das hat er aber dann nicht gemacht...Bis 31.10.23 hätte die Schlussabrechnung über die Verwendung der Coronahilfe vorliegen sollen. War nicht der Fall. Jetzt verlangen sie die Fördermittel zurück, weil das den Förderrichtlinien entspricht. Und für die Abrechnung warst du verantwortlich.
Der Steuerberater musste die Abrechnung nur prüfen und einreichen. Aber nicht dich an die Abrechnung selbst nd an die Frist erinnern. Die Unterlagen bis zur Gewerbeabmeldung hätten da hin gewusst.
Ja.Hast du denn wenigsten Kopien der Unterlagen, die Du an den Steuerberater geschickt hast?
Das ist schonmal sehr gut.
Ja hast recht, tut mir leid.Wie in meinem Eingangspost erwähnt, habe ich meinem Steuerberater die entsprechenden Unterlagen im Spätsommer 2023 zur Verfügung gestellt und mit ihm vereinbart, dass er diese einreicht. Das hat er aber dann nicht gemacht
Alles gutJa hast recht, tut mir leid.
Die Überbrückungsgelder wurden nicht an ihn ausgezahlt... Nullen ran hängen würde keinen Sinn machen, oder? Keine Ahnung, ich habe keine kriminelle Energie und kann mir sowas nur schwer vorstellen. Es bringt mich in meiner Problemlösung auch nicht weiter.Welchen Sinn hat es denn für den Steuerberater, die Unterlagen nicht einzureichen? Egal was er plante, diesen Job kann er doch noch erledigen. Das sieht ja wirklich so aus, als wenn er sich mit irgendwelchem Geld abgesetzt hätte. Er hat diese Hilfen vielleicht auch für andere Firmen beantragt und überall noch eine Null drangehängt oder so....
Denkst du, die stellen das ein? Also war die Anzeige quasi sinnlos?Die nicht erbrachte Dienstleistung wäre ja eine Straftat, wenn er von vornherein nicht die Absicht hatte, diese auszuführen. Aber genau das weiß man nicht bzw. kann es nicht beweisen. Das ist das Problem mit der Polizei.
Das habe ich mir auch schon gedacht. Vor allem die beharrliche Weigerung mir den Bescheid zur Verfügung zu stellen, hat mich stutzig gemacht. Entweder ist die Behörde einfach unkooperativ oder da ist etwas faul. Fehler oder Schlamperei auf Behördenseite hat es auch schon gegeben. Nur wie kann ich das rausfinden und beweisen?Das die Unterlagen nicht da sind bedeutet ja auch nicht, daß er sie nicht verschickt hat. Die können auch im Datennirvana dieser Behörde verloren gegangen sein theoretisch.
Der Steuerberater hat auf jeden Fall einen Sendenachweis, wenn er das elektronisch gemacht hat. Wo er eindeutig zu identifizieren ist. Tja und wenn der nicht ausfindig zu machen ist gibt's keinen Nachweis.Fehler oder Schlamperei auf Behördenseite hat es auch schon gegeben. Nur wie kann ich das rausfinden und beweisen?
Die werden mir das aus Datenschutzgründen nicht mitteilen, oder? Was er ggf. mit anderen Mandanten gemacht hast, geht mich nichts an...Nein, die Anzeige bei der Polizei war richtig. Ich denke nur die werden nicht viel tun, so lange der Typ nur "weg" ist. Das ist ja nicht verboten. Aber vielleicht haben andere auch eine Anzeige gestellt. Das wäre deine Chance, denn dann wäre klar dass er auch andere geprellt hat und irgendwas nicht stimmt.
Das musst du einen Anwalt fragen. Das wäre ja wieder Zivilrecht, da du ja deinen wirtschaftlichen Schaden ersetzt haben willst. Dafür ist die Polizei erstmal nicht zuständig. (mit gewissen Ausnahmen).Falls ich doch irgendwie an die Informationen komme: ist eine Sammelklage möglich?
Anzeige (6)
Anzeige (6)
Anzeige(8)
Anzeige (2)