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Steuerberater untergetaucht

carrot

Aktives Mitglied
Ja das ist das Einzige, was gut klappen könnte. Aber dafür muss man ihn finden. Oder über die Steuerberaterkammer diesen Anbieter der Haftplicht ausfindig machen.
Kann man nicht die Forderung in dem Fall einfach an den Steuerberater abtreten lassen?
Bzw. den Weg dazu, müsste wohl ein Anwalt ebnen.
Da sind wir wieder beim Thema Anwalt und Beratungshilfeschein.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Kann man nicht die Forderung in dem Fall einfach an den Steuerberater abtreten lassen?
Er hat das Chaos verursacht, ihm müssen im Grunde sämtliche Kosten und Schäden in Rechnung gestellt werden.

Ohne Anwalt geht das nicht. Hier überschneiden sich Sachverhalte und Rechtsgebiete. Der abgetauchte Berater ist was ganz anderes als die Rückzahlung der Coronahilfe. Ein Anwalt kann abschätzen, inwiefern man das miteinander verhäkeln kann.
 
Und normalerweise enthält ein Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung. Da steht ganz konkret, bis wann und in welcher Form man Widerspruch einlegen kann.
Den Ablehnungsbescheid habe ich, wie geschrieben, nie bekommen. Der ging an meinen Steuerberater. Der Bescheid enthielt sicherlich eine Rechtsbehelfsbelehrung, inkl. Fristen. Nur kann ich diese nicht einhalten, wenn mir der Bescheid nicht zugeht...

Du machst das schriftlich mit einem Brief. Per Einschreiben mit Rückschein. Das geht an die Stelle, die die Coronahilfe ausgezahlt hat.
(...)
Du schreibst ausserdem, daß der Dritte sein Mandat niedergelegt hat, er unauffindbar ist, du ihm die Abrechnungsunterlagen am Tag X gegeben hast, er die Abrechnung aber nicht fristgemäss eingereicht hat. Und das du erst am Tag Y davon erfahren hast. Nämlich als die 1. Mahnung kam. Schreibe auxh, das die Steuerberaterkammer seinen Aufenthalt nicht kennt und er nachweislich nicht mehr Mitglied der Kammer ist. Du hast darum die fehlende Abrechnung nicht zu vertreten.
Wenn ich die Steuerberaterkammer erwähne, sollte ich mir von denen schriftlich bestätigen lassen, dass der Steuerberater kein Mitglied der Kammer mehr ist?

Solange du Mails schreibst und Anrufe tätigst passiert gar nichts. Der Erste Satz in deinem Schreiben muss lauten" hiermit lege ich Widerspruch gegen die Rückforderung der Coronabeihilfe etc. in Höhe von xyz € ein.
Ok, folgend o.g. Begründung und dann?
Nochmal die Forderung um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder schlichtweg Akteneinsicht und Fristverlängerung, damit ein neuer prüfender Dritter die Unterlagen einreichen kann?

Ja, ind auch eine Behörde muss klagen wenn man eine Zahlung verweigert.
Bisher haben die nicht geklagt, sondern mit Vollstreckung gedroht. Das klang für mich nicht so, dass sie prozessieren wollen, sondern, dass sie an mein Konto gehen und ggf. ein Vollstreckungsbeamter vor der Tür steht.

Da auf meinem Konto quasi nichts ist, fürchte ich, dass es dazu kommen könnte. Ich habe zwar auch keine Wertgegenstände aber allein der Gedanke, da durchwühlt eine fremde Person alles, ist Horror pur...

Was passiert eigentlich, wenn eine Vollstreckung fehl schlägt? Wenn sie merken, dass bei mir nichts zu holen ist?

Ohne Anwalt gegen eine Behörde vor Gericht zu ziehen bzw. sich ziehen zu lassen ist ungefähr so sinnvoll, wie mit einem Messer zu einer Schießerei zu kommen. Die Behörde prozessiert dich in Grund und Boden. Das ist meiner Meinung nach das Dümmste, was du überhaupt machen könntest.
Ist mir klar und ich habe auch nicht vor, es ohne Rechtsbeistand zu machen. Die Frage ist halt, wie ich das finanzieren soll...

Ich bekomme zwar demnächst die Beratung aber es sind "nur" Gespräche. Es werden keine Schreiben für mich aufgesetzt. Ich kann nur um Formulierungstipps, Rechtsgrundlage, Hintergründe etc. bitten.
 
Bei Geldforderungen ist es aber oft so, daß Widerspruch und Klage keine aufschiebende Wirkung haben. Das heisst, es wird bereits vollstreckt, während gleichzeitig darüber verhandelt wird, ob man überhaupt zahlen muss.
Oje... d.h. es wird auf jeden Fall vollstreckt?

Bis es zu einem Prozess kommen und ein Urteil fallen würde, vergeht doch i.d.R. viel Zeit. Ich habe gehofft, dass währenddessen bzgl. der Vollstreckung nichts passiert, da sie warten müssen.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Was passiert eigentlich, wenn eine Vollstreckung fehl schlägt? Wenn sie merken, dass bei mir nichts zu holen ist?
Du solltest dich umgehend bei denen melden und mitteilen, daß du über keine verwertbaren Einkünfte verfügst. Normalerweise kann man sich dann auf eine Ratenzahlung einigen. Bei dir ist das aber sinnlos, wenn du 50€ im Monat gibst und 20 000€ oder so zurückzahlen sollst.

Vollstreckung erfolgt nur, wenn du gar nichts machst. Dann kommt wirklich der Gerichtsvollzieher. Sie können aber auch versuchen, etwas direkt vom Einkommen zu pfänden. Das bedeutet, daß dein Arbeitgeber das direkt an diese Stelle abführen muss und du diesen Anteil gar nicht erst ausgezahlt bekommst.

Das hängt aber wieder von de Art der Forderung ab, glaube ich. Es dreht sich immer im Kreis. Ohne diesen Rückforderungsbescheid kann man keine einzige Frage richtig beantworten. Die Pfändung von z.B. Unterhaltsansprüchen ist etwas anders geregelt als eine Pfändung wenn ich z.B. eine bestellte Ware nicht bezahlt habe.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Bei einer Kontopfändung kann man so 1300€ behalten, vielleicht auch etwas mehr mittlerweile. Wenn das feststeht, warten sie einfach und prüfen das immer wieder mal nach.

Die Bank bekommt einfach den Auftrag, alles über der Grenze abzuführen. Und wenn das 10 Jahre lang nicht geht, stört das diese Einzugsstelle nicht. Die Forderung besteht quasi ewig.
 
Doch hier in dem Fall, sehe ich den Steuerberater in der Pflicht, der oder dessen Versicherung muss haften, zumindest wenn alles so ist, wie geschildert.
Seine Versicherung habe ich durch die Steuerberaterkammer in Erfahrung gebracht. Allerdings kann ich mich nicht direkt an die Versicherung wenden, sondern muss den Steuerberater verklagen. Bei Erfolg kann ich das Urteil samt Schadensersatzanspruch bei der Versicherung einreichen.
 

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