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Ständig Feldjäger da wg. Mitbewohner - was tun?

G

Gast

Gast
Die MP darf nix. Die kriegen nur Befehle von ihre Vorgesezte. Der kann auf ein Zettel schreiben Durchsuchungsbefehl, aber darf tozdem nich in eine Wohnudng weil der nur für die Feldjäger ist der Befehl aber kein Vorsezter ein Ziwilist was befehlen kann. Ha ha, die dürfen nix!!!
 

Tine

Sehr aktives Mitglied
Die Feldjäger dürfen garnichts nichtmal in die Wohnung und wenn sie ewig klingeln würde ich sie wegen Belästigung anzeigen.

Sie haben gegenüber Zivilisten nur das "Jedermannsrecht".

§ 127

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
(2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.
(3) Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.
(4) Für die vorläufige Festnahme durch die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes gelten die §§ 114a bis 114c entsprechend.
Also sag denen die sollen sich verpissen und nicht nerven sonst rufst du die Polizei und zeigst sie an wegen Belästigung.
 

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