Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Sperrzeit seitens Agentur für Arbeit rechtens?

Liebe alle,

wir verstehen zurzeit Bahnhof. Die Agentur für Arbeit schreibt meinem Mann, dass ggf. eine Sperrzeit droht. Da diese stets 12 Monaten berücksichtigen, sah es folgendermaßen beim ihm aus:


1. Befristete Anstellung als Koch: Bei diesem Arbeitgeber hatte mein Mann kurz gearbeitet und zwar vom 15.04.22 bis 26.05.22. Hier fühlte er sich als Koch sehr unglücklich, daher hatte er selbst die Kündigung eingereicht.

2. Befristete Anstellung: Beim zweiten Arbeitgeber hatte mein Mann vom 27.05.22 bis 30.04.23 gearbeitet. Ihm wurde versprochen, die nächste Verlängerung wird ein unbefristeter Vertrag. Leider blieb es nur beim Versprechen, also suchte er eine neue Stelle (hat er zum Glück auch gefunden).

Nach der Eigenkündigung im Mai 22 war der Gang zur Agentur für Arbeit nicht notwendig, da er nahtlos zum zweiten Arbeitgeber wechseln konnte. Dennoch wirft die Agentur für Arbeit ihm vor, dass er aufgrund der Eigenkündigung beim ersten Arbeitgeber eine Sperrzeit droht. Des Weiteren führen Sie an, dass er sich zu spät arbeitsuchend gemeldet hätte. Dabei hatte mein Mann sich bereits Ende Februar arbeitssuchend gemeldet, da er ein ungutes Gefühl hatte und auf Nummer sicher gehen wollte. Das ist auch über das System dokumentiert.

Glücklicherweise konnten wir die Auszeit mit unseren Reserven überbrücken, aber haben natürlich stets mit einer Rückzahlung gerechnet. Hat die Agentur für Arbeit tatsächlich recht?

Vielen Dank für die Ratschläge im Voraus!
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 116409

Gast
Da stimmt was mit deinen Daten nicht.
Besser das bitte nach.
Wo ist eine Lücke entstanden, ich sehe sie nicht.
Ist er in Beschäftigung?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Portion Control

Urgestein
Hallo,

bin diesbezüglich kein Profi aber ich hätte die Sperre nur dann verstanden wenn die Eigenkündigung aus einer unbefristeten Stellung heraus, erfolgt wäre. Von unbefristet in befristet wechseln und dann nicht übernommen werden kann zu einer Sperre führen.

Evtl. müssen es drei Monate vor Ende der Befristung sein, die er sich melden muss?

Edit: Jo, hier steht es doch. Wieso habt ihr das nicht gefunden?
Befristeter Arbeitsvertrag und arbeitslos melden - welche Fristen Sie im Blick haben sollten (helpster.de)
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 124822

Gast
Köche werden überall händeringend gesucht :) ich würde trotz neuem Job weitersuchen , ob sich nicht etwas besseres bietet .
Ist er gerade im Arbeitsverhältnis?
 
Da stimmt was mit deinen Daten nicht.
Besser das bitte nach.
Wo ist eine Lücke entstanden, ich sehe sie nicht.
Ist er in Beschäftigung?
Da stimmt was mit deinen Daten nicht.
Besser das bitte nach.
Wo ist eine Lücke entstanden, ich sehe sie nicht.
Ist er in Beschäftigung?
Es ist auch keine Lücke. Vom ersten Arbeitgeber zum zweiten konnte er ohne Lücke wechseln. Die Agentur für Arbeit wirft ihm dennoch vor, dass er aufgrund er Eigenkündigung bei Arbeitgeber 1 ggf. eine Sperrzeit droht. Er ist bereits in Beschäftigung, im Mai war er arbeitslos.
 
G

Gelöscht 116409

Gast
Ja, dann ist da eine Lücke und um die gehts doch.....
Wie im Mai Arbeitslos? Lese bitte deinen Text mit deinen Daten und ändere das sonst versteht man kein Wort.
Komplett verwirrend. Ich bin raus.
 

Portion Control

Urgestein
Ja, dann ist da eine Lücke und um die gehts doch.....
Wie im Mai Arbeitslos? Lese bitte deinen Text mit deinen Daten und ändere das sonst versteht man kein Wort.
Komplett verwirrend. Ich bin raus.
Was ist denn daran verwirrend? Im Mai 2023 arbeitslos, da zum 30.04. selbst gekündigt. Seit 01.06. ist er wieder in Arbeit. Die Lücke existiert nicht zwischen 1. und 2. AG, sondern 2. und 3. AG.
 
G

Gelöscht 116409

Gast
Was ist denn daran verwirrend? Im Mai 2023 arbeitslos, da zum 30.04. selbst gekündigt. Seit 01.06. ist er wieder in Arbeit. Die Lücke existiert nicht zwischen 1. und 2. AG, sondern 2. und 3. AG.
Wo liest du was von 23?
Vom 27.05 - 30.04 gearbeitet?
Ist in Ordnung....
Da fehlt einfach ne komplette Angabe zum 3 AG....
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben