Corona ist nicht nur ein Bier
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Vielen Dank für den Link. BHallo,
bin diesbezüglich kein Profi aber ich hätte die Sperre nur dann verstanden wenn die Eigenkündigung aus einer unbefristeten Stellung heraus, erfolgt wäre. Von unbefristet in befristet wechseln und dann nicht übernommen werden kann zu einer Sperre führen.
Evtl. müssen es drei Monate vor Ende der Befristung sein, die er sich melden muss?
Edit: Jo, hier steht es doch. Wieso habt ihr das nicht gefunden?
Befristeter Arbeitsvertrag und arbeitslos melden - welche Fristen Sie im Blick haben sollten (helpster.de)
Ich verstehe dein Unverständnis nicht. Dennoch danke für deine Mühe.Ja, dann ist da eine Lücke und um die gehts doch.....
Wie im Mai Arbeitslos? Lese bitte deinen Text mit deinen Daten und ändere das sonst versteht man kein Wort.
Komplett verwirrend. Ich bin raus.