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Sperrzeit seitens Agentur für Arbeit rechtens?

Hallo,

bin diesbezüglich kein Profi aber ich hätte die Sperre nur dann verstanden wenn die Eigenkündigung aus einer unbefristeten Stellung heraus, erfolgt wäre. Von unbefristet in befristet wechseln und dann nicht übernommen werden kann zu einer Sperre führen.

Evtl. müssen es drei Monate vor Ende der Befristung sein, die er sich melden muss?

Edit: Jo, hier steht es doch. Wieso habt ihr das nicht gefunden?
Befristeter Arbeitsvertrag und arbeitslos melden - welche Fristen Sie im Blick haben sollten (helpster.de)
Vielen Dank für den Link. B
Ja, dann ist da eine Lücke und um die gehts doch.....
Wie im Mai Arbeitslos? Lese bitte deinen Text mit deinen Daten und ändere das sonst versteht man kein Wort.
Komplett verwirrend. Ich bin raus.
Ich verstehe dein Unverständnis nicht. Dennoch danke für deine Mühe.
 

Portion Control

Urgestein
Wo liest du was von 23?
Vom 27.05 - 30.04 gearbeitet?
Mittlerweile hat sie den EB nochmal verbessert, aber die Jahreszahlen waren auch zuvor logisch.

Da fehlt einfach ne komplette Angabe zum 3 AG....
Das wurde damit beantwortet das er mittlerweile wieder Arbeit hat, es aber um den arbeitslosen Mai geht. Also kann er ja wohl nur zum 01.06.23 angefangen haben. ;)

Na, deine Beantwortung von Textaufgaben früher in der Schule hätte ich gerne mal miterlebt! :LOL:
 

°grisou°

Aktives Mitglied
Du solltest damit zu einer Beratungsstelle gehen. Tatsächlich sogar wäre ein Anwalt an der Stelle nicht schlecht. Ob es da nicht irgendein Schlupfloch gibt.
 

Portion Control

Urgestein
Die Agentur für Arbeit schreibt meinem Mann, dass ggf. eine Sperrzeit droht. Da diese stets 12 Monaten berücksichtigen, sah es folgendermaßen beim ihm aus:
Offensichtlich nehmen sie das mit den 12 Monaten sehr genau. Es haben 27 Tage gefehlt! :oops:
So ganz klar ist mir nicht ob sie hierfür eine Sperre verhängen dürfen.
Eigentlich dachte ich, man müsste 12 Monate gearbeitet haben. Und nicht, man muss auf der gekündigten Arbeitsstelle mindestens 12 Monate gewesen sein, WENN man vorher eine andere Arbeitsstelle selbst gekündigt hat.
Also irgendwie ist das komisch.
Und 1 Monat zu spät melden reicht doch höchstens für eine Ansage, aber nicht für eine Sperre?!
 

Phönix

Mitglied
Die erste Stelle wäre auf 1 Jahr befristet gewesen. Also vom 15.04.22 bis 15.04.23. Hätte er nach der eigenen Kündigung nun die nächste Stelle vor dem 15.04.23 verloren, hätte ich eine Sperre verstanden. Aber das ist ja nicht der Fall. Er hat ja bis zum 30.04.23 gearbeitet. Daher sehe ich da keinen Zusammenhang 🤔
Vielleicht könnt ihr das auch so gegenüber der Arge begründen. Ohne die Eigenkündigung und die zweite Stelle, wäre er schon ab dem 15.04.23 arbeitslos gewesen.
 
K

Kaahl

Gast
Das ist Quatsch. Ich habe mich auch drei Monate vorher gemeldet. Und die haben sich trotzdem drei Monate später gemeldet. Hatte sie zwar nicht mehr benötigt. Aber es macht kein Sinn wieso sie ihm eine Sperre geben wollen. Er kann ja nichts dafür wenn er doch nicht übernommen wird. Und befristet ist befristet. Er hat sich doch gemeldet. Woher wussten sie bei dem eigen kündigen das es unbefristet war. Also bis heute hat sich da noch nie jemand mein Arbeitszeugnis angeschaut.
 

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