Corona ist nicht nur ein Bier
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Liebe alle,
wir verstehen zurzeit Bahnhof. Die Agentur für Arbeit schreibt meinem Mann, dass ggf. eine Sperrzeit droht. Da diese stets 12 Monaten berücksichtigen, sah es folgendermaßen beim ihm aus:
1. Befristete Anstellung als Koch: Bei diesem Arbeitgeber hatte mein Mann kurz gearbeitet und zwar vom 15.04.22 bis 26.05.22. Hier fühlte er sich als Koch sehr unglücklich, daher hatte er selbst die Kündigung eingereicht.
2. Befristete Anstellung: Beim zweiten Arbeitgeber hatte mein Mann vom 27.05.22 bis 30.04.23 gearbeitet. Ihm wurde versprochen, die nächste Verlängerung wird ein unbefristeter Vertrag. Leider blieb es nur beim Versprechen, also suchte er eine neue Stelle (hat er zum Glück auch gefunden).
Nach der Eigenkündigung im Mai 22 war der Gang zur Agentur für Arbeit nicht notwendig, da er nahtlos zum zweiten Arbeitgeber wechseln konnte. Dennoch wirft die Agentur für Arbeit ihm vor, dass er aufgrund der Eigenkündigung beim ersten Arbeitgeber eine Sperrzeit droht. Des Weiteren führen Sie an, dass er sich zu spät arbeitsuchend gemeldet hätte. Dabei hatte mein Mann sich bereits Ende Februar arbeitssuchend gemeldet, da er ein ungutes Gefühl hatte und auf Nummer sicher gehen wollte. Das ist auch über das System dokumentiert.
Glücklicherweise konnten wir die Auszeit mit unseren Reserven überbrücken, aber haben natürlich stets mit einer Rückzahlung gerechnet. Hat die Agentur für Arbeit tatsächlich recht?
Vielen Dank für die Ratschläge im Voraus!
wir verstehen zurzeit Bahnhof. Die Agentur für Arbeit schreibt meinem Mann, dass ggf. eine Sperrzeit droht. Da diese stets 12 Monaten berücksichtigen, sah es folgendermaßen beim ihm aus:
1. Befristete Anstellung als Koch: Bei diesem Arbeitgeber hatte mein Mann kurz gearbeitet und zwar vom 15.04.22 bis 26.05.22. Hier fühlte er sich als Koch sehr unglücklich, daher hatte er selbst die Kündigung eingereicht.
2. Befristete Anstellung: Beim zweiten Arbeitgeber hatte mein Mann vom 27.05.22 bis 30.04.23 gearbeitet. Ihm wurde versprochen, die nächste Verlängerung wird ein unbefristeter Vertrag. Leider blieb es nur beim Versprechen, also suchte er eine neue Stelle (hat er zum Glück auch gefunden).
Nach der Eigenkündigung im Mai 22 war der Gang zur Agentur für Arbeit nicht notwendig, da er nahtlos zum zweiten Arbeitgeber wechseln konnte. Dennoch wirft die Agentur für Arbeit ihm vor, dass er aufgrund der Eigenkündigung beim ersten Arbeitgeber eine Sperrzeit droht. Des Weiteren führen Sie an, dass er sich zu spät arbeitsuchend gemeldet hätte. Dabei hatte mein Mann sich bereits Ende Februar arbeitssuchend gemeldet, da er ein ungutes Gefühl hatte und auf Nummer sicher gehen wollte. Das ist auch über das System dokumentiert.
Glücklicherweise konnten wir die Auszeit mit unseren Reserven überbrücken, aber haben natürlich stets mit einer Rückzahlung gerechnet. Hat die Agentur für Arbeit tatsächlich recht?
Vielen Dank für die Ratschläge im Voraus!
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