Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Sozialamt zahlt seit 5 Monaten keine Grundsicherung SGB XII - es wird Einkommen unterstellt

Ja aber was ist denn das jetzt mit deiner Selbstständigkeit? Erst schreibst du, du hättest die aufgegeben, jetzt sagst du, es sei möglich, kostenfreie Videotermine bei dir zu buchen. Das widerspricht sich. Zudem frage ich mich, ob du deine Leistungen überhaupt kostenfrei anbieten darfst. Aber dass das Gericht und das Sozialamt davon ausgehen, dass du die Selbstständigkeit weiter betreibst, wenn man bei dir trotzdem noch Termine buchen kann, kann man denen nicht verübeln. Du musst die Selbstständigkeit komplett aufgeben. Entferne die Möglichkeit, dass man bei dir Termine buchen kann. Denn wenn du jetzt weiterhin Termine wahrnimmst (auch wenn sie kostenlos sind!), übst du dadurch deine Selbstständigkeit aus und somit ist die Behauptung "Selbstständigkeit aufgegeben" nicht ganz stimmig.

Dass dein Ex dir seinen Mietanteil überwiesen hat, war natürlich blöd. Ihr hättet es andersrum machen sollen (du an ihn überweisen) oder jeder seinen Teil an den Vermieter. Auch wenn es blöd klingt: Das was dir dein Ex überwiesen hat, hättest du theoretisch für deinen Lebensunterhalt nehmen können.

Die Insolvenz bringt dir erstmal nichts. Bei dir kann man doch sowieso nichts pfänden. Darüber solltest du dir erstmal eine Beratung bei einer Beratungsstelle (Schuldnerberatung) einholen. Außerdem bringt dir die Insolvenz auch keine laufenden Leistungen.

Das mit der Wohnsituation ist natürlich echt scheiße. Aber glaub mir: Dein Ex und der Vermieter können sowas nicht "vereinbaren". Der Vermieter müsste erstmal euch beiden den Mietvertrag kündigen und dann auch noch eine Räumungsklage. Und bei drohender Obdachlosigkeit kann die zuständige kommunale Stelle dir genau diese Wohnung wieder als Wohnraum zuweisen.

Hast du Angehörige, zu denen du ziehen könntest?
Oder zu deiner Freundin?
Könnte irgendwer für deine zukünftige Miete bürgen?
Zu guter letzt fiele mir dann nur ein Pflegeheim ein.
 
Hm, also wenn es so wie bisher versucht nicht geht, bleibt dir wohl nur übrig, irgend einen Job anzunehmen und wieder erwerbstätig zu werden. Und dann eine eigene Wohnung/ein Zimmer zu suchen. Etwas anderes fällt mir grade leider nicht ein, sorry.
Aber mit 70 muss man auch erst mal eine Stelle finden, das ist ja schon kurz vor dem Rentenalter schwierig. Aber das ist wohl die beste Möglichkeit, die noch bleibt.
 
Wenn das Sozialamt Tilgungen auf Kredite oder was auch immer nicht anerkennt, dann kannst du halt nicht mehr tilgen, ferig. Im Zuge eines Insolvenzverfahrens ist das ja ohnehin eine Notwendigkeit, denn ohne diese offenen Forderungen käme ja keine Überschuldung zu stande.

Mit einem P-Konto bist du ja insofern sicher vor Pfändungen die über den Freibetrag hinausgehen. Ich frage mich allerdings, ob eine PRIVATinsolvenz die geschäftliche Insolvenz umfasst. Wenn du eine Firma bist im rechtlichen Sinn, dann sicher nicht. Bei einem Freiberufler könnte das noch greifen, aber das ist schon wieder eine komplexe Materie.
 
Drei Richter haben unterzeichnet und alle meine Anträge / Ansprüche abgelehnt.

So, wie ich "Beschwerdeverfahren" verstanden habe, ging es darum, die vorherigen Entscheidungen durch dieses Beschwerdeverfahren gerichtlich überprüfen zu lassen. Wenn dem so sein sollte: Im Strafrecht ist es so, so wurde es mir von einem Anwalt erklärt, dass bei einem Widerspruch nie der ganze Fall überprüft wird (also, auf deinen Fall übertragen, z. B. die Kontoauszüge durchgesehen werden, ob was übersehen wurde), sondern nur geprüft wird, ob rechtlich gesehen die Entscheidung, die ursprünglich herausgekommen ist, hat zustande kommen können und sie daher nachvollziehbar war. Es wird ausdrücklich nicht der ganze Fall neu aufgerollt (z. B. durch erneute Befragung der beteiligten Polizisten (im strafrechtlichen Fall), der Zeugen, erneute Untersuchung der Beweismittel, weil ja ein Fehler sich hätte einschleichen können etc.), sondern nur die Entscheidung überprüft auf, so sage ich es: "scheint so zu passen".

Auch, wenn Sozialrecht nicht dasselbe ist wie Strafrecht, gehe ich persönlich fest davon aus, dass im Sozialrecht nicht gründlicher gearbeitet wird, als im Strafrecht. D. h. meiner Ansicht nach hat kein einziger Richter die ursprünglichen Unterlagen auch nur in die Hand genommen, geschweige denn sämtliche Verwendungstexte aller Überweisungen geprüft, ob hier das Amt etwas übersehen oder falsch verstanden hat. Außerdem gibt es die sog. "Confirmation Bias", die "Zustimmungsverzerrung". D. h. es gibt eine Annahme (das Amt hat richtig entschieden, bzw. das vorherige Gericht) und diese wird (durch deine Beschwerde) in Frage gestellt. D. h. die künftigen Richter (wie die bei der Beschwerde) stehen erst mal auf Seiten des ursprünglichen "Urteils" und müssen überzeugt werden, dass das nicht stimmt - was viel schwerer ist, als wenn es noch keine Entscheidung vorher gab.

Allein dieser Punkt schreit förmlich nach einem Anwalt. Und es gibt etliche Punkte mehr, die danach schreien. Deshalb geht man zur Fachperson - weil man diese Hintergründe alle gar nicht kennt, und auch nicht kennen kann, und deshalb jemand braucht, der das tut.


Das sehe ich als böswillige Verdrehung, denn aus den Überweisungstexten geht ja eindeutig hervor, dass es sich um die Mietzahlung handelt.
s. oben


Dabei beziehen die sich auf das Angebot kostenfreier Videogespräche!

Meiner Ansicht nach müsstest du schon längst ALLES dafür tun, dass du dich dem Amt "unterordnest". Egal, wie es menschlich ist, es ist leider nötig, sich in gewissen Dingen zu beugen. Fakt ist, dass Einkommen immer alles ist, was nachvollziehbar bei dir an Geld eingeht. Egal, ob es Einkünfte aus Tätigkeiten sind, nett gemeinte Hilfen von Verwandten usw., sie können angerechnet werden (und dann wird es umso schwerer, es rückgängig zu machen). Genau so ist wichtig, sich in das Amt hineinzuversetzen und die Sachlage aus deren Warte zu sehen. Ein Angebot kostenfreier Videogespräche verbunden mit dem Wissen, dass du die meisten Einnahmen aus deiner Tätigkeit in bar erzielt hast, lädt Missverständnisse und Fehl"urteile" geradezu ein. D. h. wenn du Sozialleistungen beziehen willst, musst du ALLES dafür tun, dass das Amt (und mittlerweile die Richter) auch deutlich nachvollziehen können, dass du diese Sozialleistungen brauchst - nicht nur, weil du kein Einkommen oder Guthaben, anrechenbares Vermögen etc.) hast, sondern auch - ganz wichtig! - weil du kein Einkommen etc. haben KANNST oder KÖNNTEST. Und du KANNST kein Einkommen mehr haben, wenn es deine Praxis nicht mehr gibt - du KÖNNTEST aber durchaus (wieder, nebenher, unter der Hand etc.) Einkommen haben, WEIL es die Praxis noch gibt. Ob diese Annahmen fair sind oder nicht, ob in einem Rechtsstaat moralisch gesehen solche Annahmen unterstellt werden dürfen oder nicht - es ist so wie es ist. Als Empfänger oder möglicher Empfänger von Sozialleistungen ist man - leider!! - kein "normaler" verlässlicher, vertrauenswürdiger Mensch mehr - man ist der Verdachtsfall, immer und automatisch - und dagegen muss man angehen, immer.

Es geht aus Sicht von Ämtern um die Nachvollziehbarkeit, nicht primär darum, dass du Hilfe brauchst. Dir geht es (natürlich!!) primär darum, dass du Hilfe brauchst. Trotzdem muss man in einer solchen Situation damit "arbeiten", dass für die andere Seite die Nachvollziehbarkeit an oberster Stelle steht, und dahingehend alles erfüllen, was von der Gegenseite gefordert wird.

Deine persönlichen Erfahrungen mit all dem:

aufgrund einer Falschbehauptung

Aber das glaubt mir ja keiner!

Und mein Ex-Partner mitsamt seiner neuen Liebschaft

Das sehe ich als böswillige Verdrehung


... die sind mitmenschlich alle völlig nachvollziehbar - es ist schlimm, dass das eigene Wort nichts mehr zählt, selbst durch eidesstattliche Erklärung. Es ist schlimm, dass Dinge nicht vernünftig "begutachtet" werden und so hingedreht werden, wie das Gegenüber es verstehen "möchte", wie es ihm "dient", es ist schlimm, dass einem nicht geglaubt wird, obwohl man alles so gut macht, wie man irgend kann, es ist schlimm, dass andere, ehemals nahestehenden Menschen, einen in einer solchen Situation nicht mehr unterstützen. Aber - und ich meine das ganz ernst: es tut mir leid, dass ich das sagen muss, aus eigener Erfahrung - das alles zählt für die Ämter und Gerichte nicht. Dort geht es knallhart zu - nur nachweisbare Fakten zählen. Deine Praxis aufzugeben - wenn es dann z. B. einen schriftlichen Nachweis darüber gäbe (ich kenne mich bei Praxen nicht aus) - das wäre für Ämter und Gerichte eben kein Indiz, sondern ein Fakt. Ein nachgewiesener Fakt. Bei Ämtern und Gerichten geht es nie um gesunden Menschenverstand und Mitmenschlichkeit, sondern (nur) um Geld.

Deshalb ist es sooo wichtig, einen Anwalt zu nehmen. Weil man das alles am Anfang, wenn es einen trifft und man vielleicht noch null Erfahrung hat mit dem Sozialsystem, nicht weiß, nicht wissen kann. Und dann kommt zum Sozialsystem noch das Rechtssystem dazu, in dem man vielleicht auch noch keine Erfahrung gesammelt hat...

Es stimmt übrigens, aus meiner Erfahrung heraus, dass man keinen Anwalt vor Ort nehmen muss. Ich habe in einem Strafrechtsfall auch schon zwei Anwälte von weiter weg genommen. Heute ist fast alles, außer Ortstermine, mit PC usw. gut zu erledigen. Und Ortstermine versucht jeder, auch Gerichte, zu vermeiden, da jeder überlastet ist.

Wie immer du dich entscheidest, ich wünsche dir von Herzen viel Glück.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na gut, dann bin ich hier "fertig"!
Mit der Anrechnung der Mietzahlung meines Partners habe ich nicht gerechnet. Und wie ich gerade erfahren habe, hat er bereits seit paar Monaten einen Kredit über 5.000 Euro aufgenommen, ohne mir das zu sagen. Seine "Neue" hat wohl gebürgt.
Und weil das S-Amt ja immer noch von einer Bedarfsgemeinschaft zwischen ihm und mir ausgeht, zumindest in den bisherigen Monaten, wird mir diese Summe ebenfalls angerechnet als "Überhang", obwohl ich das Geld ja nie zu sehen bekomme!

Da hilft dann auch kein Anwalt mehr, weil von vorneherein die Weichen falsch gestellt waren.

Verflucht der Tag, an dem ich mich in den Typen verliebt habe!

Allen, die hier so sehr versucht haben, mir mit Tipps weiter zu helfen, danke ich von ganzem Herzen. Was in dieser Situation noch für mich drin ist – keine Ahnung. Es ist leider spannender für mich, als ich es möchte.
 
Mit der Anrechnung der Mietzahlung meines Partners habe ich nicht gerechnet.

Ich möchte nur noch nachschicken, falls es ein Missverständnis war: Ich glaube nicht, dass die Anrechnung einer Mietzahlung des noch zusammenlebenden Ex-Partners rechtmäßig ist, das habe ich auch nicht sagen wollen. Das Amt "schnappt" sich den Betrag aber erst mal - und man muss dann eben wieder gegengehen und nachweisen, dass es wirklich und wahrhaftig "nur" die Mietzahlung ist... Meiner Erfahrung nach, machen Ämter auch immer wieder Fehler, besonders in den Berechnungen. Und die brauchen bei dir bloß den Verwendungszweck übersehen haben... Oder aber, sie haben den Betrag trotz des Verwendungszweck - erst mal - anders eingeordnet und wollen noch irgendwelche Unterlagen dazu sehen.

Und diese ganzen "Einzelteile", die in einer solchen sehr individuellen Lebenssituation wie deiner aktuell zusammenkommen, die, glaube ich, kann man ohne Anwalt gar nicht mehr vor Amt und Gericht "geradebiegen", weil man dazu eben auch Rechtstexte genau kennen muss, um rechtsgültig argumentieren zu können...


Da hilft dann auch kein Anwalt mehr, weil von vorneherein die Weichen falsch gestellt waren.

Und: doch, ich glaube schon, dass ein Anwalt noch hilft, ehrlich. Gib nicht auf, so schwer es ist. Man hat in diesem Land ein Recht auf Sozialleistungen, wenn man sie braucht. Auch du. Und völlig egal, was ein Amt darüber denkt. Rechtlich kann man meiner Ansicht nach schon auch noch grundsätzlich schief gelaufenes "aufräumen", denn das sind ja dann Fehler vom Amt, aber dann braucht man eben jemand, der sich wirklich gut auskennt und das alles "aufdröseln" kann, so, dass jede Seite und jeder Richter es nachvollziehen kann.


Ich wünsch dir alles, alles Gute, und hoffe, dass du besonders für deine Wohnsituation eine gute Lösung, wenn auch zum Übergang, findest!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich hier nun die dazu passende Geschichte eines Freundes schildern würde, füllte das ebenfalls zuviel Raum und darüberhinaus.... Kurz gefasst: Die ARGE hat sein Leben ruiniert; bis heute hat er nicht wieder Fuß gefasst....
Ich hoffe, TE, dass du da jetzt dennoch wieder auf die Beine kommst.
 
Ich habe neue Ideen, wie es trotz alledem weiter gehen könnte:
Seit 4 Wochen steht fest, dass ich hier in der Gegend einen Vortrag über Depression halten werde. Das passt ja gerade besonders gut zu meiner Situation und ich kann dann zeigen, wie ich aktuell damit umgehe, nicht hinein zu rutschen und zu resignieren. Vielleicht gewinne ich durch die hohe Authentizität und Glaubwürdigkeit schlagartig paar Klienten?
Und gestern wurde ich wegen eines umfangreicheren Coachings in einer Gruppendynamik angefragt. Wenn ich von dort ebenfalls einen Auftrag erhalte, kann ich erst mal weiter machen.

Die belastende Situation in der Wohnung muss ich anscheinend halt noch eine Weile aushalten. Mal sehen, was ich daraus lernen kann.

Ich entscheide mich jetzt dafür, schnellstens den Aushang für den Vortrag zu erstellen, zu drucken und zu verteilen. Sobald ich zeitlich dazu komme, stelle ich hier noch die wichtigsten Rechtsgrundlagen ein, die ich aus der Ablehnung der Richter entnehme. Die könnten für andere wieder interessant oder sogar hilfreich sein.
 
dann bist Du aber jetzt wieder (oder auch immer noch!) in der Selbständigkeit. Egal, ob Du real etwas an Einnahmen bekommst oder nicht, der Augenmerk ist doch schon auf Dich gerichtet....

Viel Glück wünscht Grisu
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben