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Sozialamt zahlt seit 5 Monaten keine Grundsicherung SGB XII - es wird Einkommen unterstellt

Man kann keinen anderen Richter verlangen, das ist ausdrücklich gesetzlich geregelt. Ich habe das vor Jahren mal ganz genau nachvollzogen.

Man kann nur im Verfahren selbst einen Befangenheitsantrag stellen. Dafür muss das Verfahren mit dem "falschen" Richter aber erst mal begonnen haben. Gründe für Befangenheit stehen in den jeweiligen Gerichtsordnungen, bei dir wäre das wohl die Sozialgerichtsordnung (SGO)

Du brauchst in jeden Fall einen Anwalt. Beim Sozialgericht ist der in 1. Instanz nicht vorgeschrieben, aber ohne hast du deutlich schlechtere Karten. Der Sachverhalt scheint komplex zu sein, es ist nicht gesagt, daß der Rixhter überhaupt alle Details versteht und die einschlägige Rechtssprechung kennt.
 
@Werner Ich bin ca 70 Jahre alt und daher kein Fall für's Jobcenter oder Bürgergeld.

Mein aktuelles Vorgehen: Ab 01. Dezember bestehen mit Sicherheit keine Bedarfsgemeinschaft und keine Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit mehr. Das sind klare Verhältnisse, auf Grund derer das S-Amt in voller Höhe leisten müsste. Antrag dazu schon Anfang November gestellt. Bis jetzt keine Reaktion, obwohl ich Anfang voriger Woche angemahnt hatte. Da die überhaupt nicht reagieren – auch nicht mit einem ablehnenden Bescheid – ist es nun effizient und sinnvoll, jetzt das dritte Eilverfahren zu starten.

Betreffend frühere Krisen:
Bei Krise 1 half mir zunächst jemand, der wg. Scheidung und Schulden Kurierdienstfahrer wurde. Wir beschafften eine falsche Adresse in einem Abbruchhaus sodass ich beim Arbeitsamt rückwirkend AlHi beantragen und erhalten konnte. Dann war da noch ein Freund, den ich aus der Bhagwan-Zeit her kannte. Der verhalf mir auch zu einem gut bezahlten Aushilfsjob.

Bei Krise 2 half mir eine Freundin. Leider wollte die mich in eine neue Abhängigkeit bringen, nämlich mich besitzen. Ein überraschender Auftrag ermöglichte mir dann, eine neue Wohnung zu beziehen und von dort weiter zu arbeiten.

Bei Krise 3 half mir meine damalige Partnerin und stand mir auch bei, als ich schwer depressiv war und in die Klinik kam.

Betr. HP-Schulen: Ich wollte mal für die Paracelsus-Schulen arbeiten. Die zahlten pro Stunde weniger als die Volkshochschule einer Kleinstadt! Und die Vertragsbedingungen waren einfach nur skandalös. Ich hab den Vertrag von damals noch auf meinem PC.
Ich hab bei Paracelsus gelernt und aus heutiger Sicht gab es zumindest an dieser Schule höchstens 3 gute Dozenten für Psychotherapie. Einer war sehr gut. Die nächstgelegene, mir bekannte und qualitativ gute Schule ist im Badischen: Isolde Richter. Ist über 350km entfernt.

Betr. Wohnungsverlust: Das geht nicht von jetzt auf gleich, wenn ich da den Rechtsweg ausschöpfe. Das könnte für die anderen teuer werden, während ich Prozesskostenhilfe bekomme. Allerdings möchte ich mir diesen weiteren Stress eigentlich nicht antun: Kriegszustand in einer Dreier-WG??? echt übel!!!
 
@Dalmatiner Herzlichen Dank für deinen Hinweis betr. Befangenheit von Richtern. Da hätte ich ja beinahe ins Fettnäpfchen getreten.

Betr. Anwalt: Ich habe gerade erst die Anwälte für Sozialrecht hier in ca. 200 km Umkreis kontaktiert. Einige sind bundesweit als Netzwerk tätig. Zwei haben abgelehnt, weil sie kein Sozialrecht mehr machen, aber noch in den Verzeichnissen so drin stehen. Vier andere haben abgelehnt, weil sie angeblich vollbeschäftigt sind / keine Kapazität mehr haben. Drei andere verlangen zwischen 100 und 300 Euro, damit sie den Fall prüfen. Ist aber dann nicht sicher, ob sie den Fall auch übernehmen!!! Ich schmeiße also Geld (das ich nicht habe) in eine Art Glücksspiel-Automat und hoffe, dass ich den "Gewinn" ziehe, und vom Herrn RA vertreten werde.

Mir wird nix anderes übrig bleiben, als auch das drite Eilverfahren ohne Anwalt durchzuziehen. Jetzt, beim dritten Verfahren hat sich ja inzwischen der Sachverhalt grundlegend verändert, sodass das S-Amt eigentlich gar nicht ablehnen kann.
 
Das Sozialamt fragt sich, wie hoch deine Einnahmen vor dem 1.12. waren, denn davon hängt auch jetzt die Bewilligung der Grundsicherung ab. Sie müssen von irgendeinem Wert ausgehen, denn theoretisch könntest du ja so viel verdient haben, dass du nun Vermögen besitzt, welches ggf. angerechnet wird.

Du kannst einen Vorschuss verlangen. Den müssen sie leisten, wenn dem Grunde nach Anspruch besteht, und nur die genaue Höhe unklar ist. Das machen sie dann nach pflichtgemässem Ermessen und zahlen das, was du wahrscheinlich so oder so behalten kannst.

Steht im sgb 10 irgendwo, kannst du nachlesen. Eine normale Bearbeitung dauert sicher länger als 4 Wochen, lass ihnen noch etwas Zeit.
 
@Dalmatiner Anfang November hatte ich rund 240 Euro in bar. Das war alles und das habe ich denen auch so mitgeteilt. Daher dürfte sich die Frage nach Einnahmen vor dem 01.12. nicht stellen. Zumal ich bereits im November keine Einnahmen hatte und diesbezüglich sogar freiwillig eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben habe.
Und bei Antragstellung hatte ich bereits auch einen Vorschuss bzw. eine vorläufige Zahlung beantragt, da das Ganze eilbedürftig ist, da eine akute Notlage besteht. Denn die Krankenkasse lässt zwangsvollstrecken. Ist nur ne Frage der Zeit, wann der Zoll dazu kommt.

Dass bis heute nicht mal irgend eine Antwort, eine Rückfrage oder ein Zwischenbescheid gekommen ist, das stört mich. Fühlt sich so an, als ob die es auch jetzt drauf ankommen lassen wollen.
 
Mir wird nix anderes übrig bleiben, als auch das drite Eilverfahren ohne Anwalt durchzuziehen. Jetzt, beim dritten Verfahren hat sich ja inzwischen der Sachverhalt grundlegend verändert, sodass das S-Amt eigentlich gar nicht ablehnen kann.
Nein mach das auf keinen Fall.
Du brauchst diesmal wirklich einen Anwalt und zwar schon im Widerspruchsverfahren.
Der Anwalt muss nicht in deiner nähe sein, such bundesweit. Kommunikation geht per Mail. Und sollte es zu einer Verhandlung kommen, lösen die Anwälte sowas schon.
Muss auch kein Fachanwalt für Sozialrecht sein.
Und irgendwo in D wirst du sicherlich einen finden.
 
@Werner Ich bin ca 70 Jahre alt und daher kein Fall für's Jobcenter oder Bürgergeld.
Okay, verstehe – war nur nicht ganz klar, ob hier ein Lösungsansatz für dich bestehen könnte. In diesem Alter ist es auch nicht mehr leicht, eine Dozentenstelle neu zu bekommen. Du könntest vielleicht Begleitung für diejenigen anbieten, die sich auf die Prüfung vorbereiten. Aber jetzt geht es erstmal um die Sicherung deiner eigenen Existenz.

Ich denke wie @fantakuchen auch, dass du jetzt dringend anwaltliche Unterstützung brauchst. Bei solchen existenziell ernsthaften Sachen sollte man möglichst professionelle Hilfe annehmen und nicht irgendwie improvisieren, dramatisieren oder aus Hilflosigkeitsgefühlen heraus etwas Unbedachtes tun.

Einfach mal 10-20 Anwaltsbüros anschreiben mit deinem Fall und der Eilbedürftigkeit. Das wäre doch gelacht, wenn sich da niemand findet.
 
Unterstützung / Rechtsbeistand ist jetzt nur noch für das anstehende Hauptverfahren vor dem Landessozialgericht nötig. Diese Gerichte sind chronisch überlastet und ich muss u.U. mit mehrjähriger Dauer bis zur Entscheidung rechnen.

Denn heute traf die Entscheidung aus dem Beschwerdeverfahren hier ein. Drei Richter haben unterzeichnet und alle meine Anträge / Ansprüche abgelehnt. Die wichtigsten Ablehnungsgründe sind:

Eine Entscheidung im Eilverfahren wird abgelehnt, da keine Eilbedürftigkeit bestünde. Mir sei das Abwarten auf ein Ergebnis der Hauptverhandlung zuzumuten, weil die Praxis genug Einnahmen erzielen würde, aus dem ich meinen Lebensunterhalt incl. KdU bestreiten könnte.
(Dies wird aufgrund einer völlig falschen Berechnung der Gegenseite einfach so behauptet. Selbst wenn die Darlehenstilgung oder Darlehensgewährung als Einnahmen gewertet würden, kommen höchstens ca. 100 bis 200 Euro monatlich an Einnahmen zustande! – Mein Ex-Partner hat seinen Mietanteil am Ende eines Monats auf mein Privatkonto überwiesen, von dem aus ich dann die Gesamt-Miete überwiesen habe. Dieser Mietanteil des Ex-Partners wird mir jetzt als Einkommen angerechnet!!! – Das sehe ich als böswillige Verdrehung, denn aus den Überweisungstexten geht ja eindeutig hervor, dass es sich um die Mietzahlung handelt.)

Alle mit den Darlehen in Verbindung stehenden Zahlungsvorgänge einschließlich der Tilgungszahlungen eines Ratenkaufs, der für geschäftliche Zwecke getätigt wurde, werden nicht anerkannt, da angeblich alle Einnahmen vorrangig für den Lebensunterhalt verwendet werden müssen. Alle geltend gemachten Tilgungszahlungen werden als anrechenbares Einkommen gewertet.

Das Ruhen des Praxisbetriebs ab 1. Nov. wird nicht im Sinne "keine Einnahmen" anerkannt, trotz gegenteilig abgegebener eidesstattlicher Versicherung.
Es wird aufgrund einer Falschbehauptung unterstellt, dass der Praxisbetrieb weiter läuft und telefonische Buchungen weiterhin möglich sind. (Dabei beziehen die sich auf das Angebot kostenfreier Videogespräche!)

Nur die völlige Aufgabe der Praxis wäre ein mögliches Indiz, dass keine Einnahmen mehr erzielt werden. (Dann aber käme das Finanzamt und berechnet mir einen zu versteuernden Aufgabe-Gewinn, der dann aus Sicht des Sozialamts eine Einnahme darstellen würde, die natürlich angerechnet wird!)

Alle meine bisherigen Angaben sind insgesamt so unglaubwürdig, dass die Unklarheiten im Hauptverfahren geklärt werden müssen. Deshalb werden meine Anträge auf Weiterbewillligung nicht bearbeitet und es werden auch weiterhin keine Leistungen, da wahrscheinlich gar kein Anspruch auf Leistungen bestehen würde und darüber erst im Hauptverfahren entschieden wird.

Ergebnis:
Mit der jetzt gelieferten Ablehnung und deren Begründung werden alle weiteren Aktionen meinerseits ohne Erfolg bleiben oder abgelehnt werden. Damit werden mir sämtliche weiteren Rechtsmittel verwehrt – ausgenommen das anstehende Hauptverfahren.

Ich habe jetzt ein P-Konto und zwei Pfändungen laufen. Aus der Praxis habe ich derzeit tatsächlich keine Einnahmen mehr. Aber das glaubt mir ja keiner! – Es ist auch nicht möglich, schlagartig durch irgend welche Maßnahmen Klienten zu gewinnen, um genügend Einnahmen zu erzielen.

Das Ganze geht dann wohl voll in die Insolvenz. Und mein Ex-Partner mitsamt seiner neuen Liebschaft, die inzwischen hier mit in der Wohnung wohnt, hat schon angekündigt, dass sie bei ausbleibender Mietzahlung mit unserem Vermieter meinen Rauswurf aus der Wohnung vereinbart haben will. Jedenfalls herrscht hier jetzt sehr oft erbarmungslose Aggressivität. – DAS ist wirklich bitter, nachdem ich für die Partnerschaft nach und nach all mein Erspartes (22.000 Euro) investiert und ihm ein gemütliches Nest eingerichtet habe, denn am Geld hat es ihm schon damals gemangelt. Seine Neue hat anscheinend reichlich Kohle.

Welcher Vermieter vermietet an jemanden, der zwei Pfändungen laufen hat bzw. in Insolvenz ist, dessen Schufa schlecht ist und der kein ausreichendes Einkommen nachweisen kann? – Was tun???

Was tun??? – Abwarten, dass es irgendwie besser wird, geht jetzt nicht mehr!
 
Was tun??? – Abwarten, dass es irgendwie besser wird, geht jetzt nicht mehr!
Hm, also wenn es so wie bisher versucht nicht geht, bleibt dir wohl nur übrig, irgend einen Job anzunehmen und wieder erwerbstätig zu werden. Und dann eine eigene Wohnung/ein Zimmer zu suchen. Etwas anderes fällt mir grade leider nicht ein, sorry.
 
Nun: wer selbständig ist sollte halt (so habe ich es gehandhabt) zwei Konten haben eines privat und eines für geschäftliche Vorgänge. Von meinem Geschäftskonto ging die Miete ab für meinen Büroraum und war immer deutlich bezeichnet als Büromiete. Natürlich getrennt von der normalen Miete obwohl mein Büro im Wohnhaus war. Da gab es nie Probleme weil die Buchführung und die Kontentrennung klar war.

Wenn private Mietgeschichten und Einnahmen über ein Konto laufen und zum großen Teil auch noch in bar erfolgen ist das Chaos schon vorprogrammiert, siehst Du ja jetzt anhand der Begründung.

Ist jetzt aber auch verschüttete Milch und mit 70 würde ich an Deiner Stelle das Thema Selbständigkeit vergessen!!! Maximal ein Minijob, oder was eben realisierbar ist um für das nötigste zu sorgen. Das Beste wäre vielleicht eine Beratung bei der Caritas o. ä. vielleicht sehen die Chance, dass Du aus der Bude raus kommst.

Gruß von Grisu
 
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