Dalmatiner
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Man kann keinen anderen Richter verlangen, das ist ausdrücklich gesetzlich geregelt. Ich habe das vor Jahren mal ganz genau nachvollzogen.
Man kann nur im Verfahren selbst einen Befangenheitsantrag stellen. Dafür muss das Verfahren mit dem "falschen" Richter aber erst mal begonnen haben. Gründe für Befangenheit stehen in den jeweiligen Gerichtsordnungen, bei dir wäre das wohl die Sozialgerichtsordnung (SGO)
Du brauchst in jeden Fall einen Anwalt. Beim Sozialgericht ist der in 1. Instanz nicht vorgeschrieben, aber ohne hast du deutlich schlechtere Karten. Der Sachverhalt scheint komplex zu sein, es ist nicht gesagt, daß der Rixhter überhaupt alle Details versteht und die einschlägige Rechtssprechung kennt.
Man kann nur im Verfahren selbst einen Befangenheitsantrag stellen. Dafür muss das Verfahren mit dem "falschen" Richter aber erst mal begonnen haben. Gründe für Befangenheit stehen in den jeweiligen Gerichtsordnungen, bei dir wäre das wohl die Sozialgerichtsordnung (SGO)
Du brauchst in jeden Fall einen Anwalt. Beim Sozialgericht ist der in 1. Instanz nicht vorgeschrieben, aber ohne hast du deutlich schlechtere Karten. Der Sachverhalt scheint komplex zu sein, es ist nicht gesagt, daß der Rixhter überhaupt alle Details versteht und die einschlägige Rechtssprechung kennt.