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Sozialamt zahlt seit 5 Monaten keine Grundsicherung SGB XII - es wird Einkommen unterstellt

Im zuletzt eingegangenen Schriftsatz deutet das S-Amt sogar an, dass schon die Tatsache, dass ich fast 5 Monate ohne Leistungen zurecht gekommen wäre, sei ein Indiz dafür, dass ich über nicht angegebene Einnahmen verfügen müsse.
Entschuldige bitte, aber das macht mich auch stutzig.
Von was hast du in der Zeit denn gelebt? Alle laufenden Kosten müssen ja bezahlt werden und Du brauchst Lebensmittel und anderes. Ich war selber llange Kunde beim Jobcenter (hartz4) und kenne denen ihren Röntgenblick. Wenn dein Mann oder Lebensgefährte das für dich bezahlt hat, denken die, der hat genug, um sie mit durchzuziehen. Ist ja dazu verpflichtet.
 
@fantakuchen Es gab bisher weder einen endgültigen Festsetzungsbescheid noch eine Aufhebung der Bewilligung.
Zu den Nachweisen: Das Gericht hatte sogar angeordnet, dass ich Auszüge aus meiner Buchhaltung einreichen müsste. Kaum hatten die diese Unterlagen, haben sie die mangels eigenem Sachverstand zu meinen Ungunsten um-interpretiert. Ich bin relativ fit / erfahren in einfacher Buchhaltung.
Schließlich habe ich denen eine komplette Buchungsliste sowie zusätzlich separat die Buchungen auf Kasse und solche auf der Bank zugesendet.
Und prompt argumentierte die Gegenseite wieder auf Grundlage von Fehlinterpretationen meiner Unterlagen. Wegen des Zufluss-Prinzips wollen die im Grunde eine Mischung aus Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich und aus EÜR. Und das gibt es nicht!
Das Ganze erweckt den Eindruck, dass alles, was ich an Nachweisen vorlege, mit Sicherheit zu meinem Nachteil ausgelegt wird. Ich stehe unter ständigem Erklärungs- und Beweisdruck (Beweislast-umkehr???) und hatte bereits mehrfach vor Gericht geäußert, dass die Gegenseite die Mitwirkungspflicht mit der Forderung von extrem umfangreichen Nachweisen überdehnt. Aber da geht das Gericht nicht drauf ein.

In einem neuerlichen Schreiben des S-Amts werde ich aufgefordert, sämtliche einzelnen Beleg der Buchhaltung als Nachweis einzureichen.!!! Das sind über 600 Belege! – Die spinnen die Römer, oder?
Im zuletzt eingegangenen Schriftsatz deutet das S-Amt sogar an, dass schon die Tatsache, dass ich fast 5 Monate ohne Leistungen zurecht gekommen wäre, sei ein Indiz dafür, dass ich über nicht angegebene Einnahmen verfügen müsse.
Das S-Amt macht mir also zum Vorwurf, aufgrund der von ihm selbst verursachten Umstände noch nicht tot zu sein!

Aktuell nützt kein Befangenheitsantrag weil ich ja im Beschwerdeverfahren bereits eine andere Richterin habe. Aber bei einem neuen Eilverfahren würde ich das wirklich machen.
Da könnte man glatt ne Kostenspartaktik für alle Sozialämter draus machen: Wir verweigern einfach ein paar Monate Leistungen und entweder sind die Leute dann verhungert oder wenn nicht, dann unterstellen wir ihnen Einkommen. Dass man auch einfach von Vorräten lebt, containern geht, klaut, hungert oder von irgendwem mit Essen versorgt wird (Sachspenden sind kein Einkommen) kommt denen wohl nicht in den Sinn.

Das Problem ist wohl, dass die Richter in der Regel keine Buchhaltungskenntnisse haben. Und mit so Buchungssätzen a la soll an haben nix anfangen können. Für das Gericht muss es möglichst einfach nachvollziehbar für jeden Monat separat aufgelistet werden:
Juni 25
Einnahmen 1234 EUR
Ausgaben
-Miete 500
-Versicherungen 200
-Wareneinkauf 100
usw. Ausschlaggebend ist für das Gericht dabei das Zahlungsdatum, das buchhalterische ist egal.
Deswegen mein letzter Link zu einer Anlage der Familienkasse wo auf Seite 3 so ein Vordruck dafür ist.

Ob es was bringen wird, weiß ich nicht, aber du kannst das Anforderungsschreiben mal an die Datenschutzbehörde weiterleiten (https://www.bfdi.bund.de/ und Landesdatenschutzbehörde deines Bundeslandes) und um Stellungnahme bitten, ob die angeforderten Unterlagen überhaupt erforderlich sind. Behörden dürfen nur notwendige Daten anfordern.

Du musst dem Sozialamt nochmal deutlich machen, dass sie unterscheiden müssen zwischen der Zeit deiner Selbstständigkeit und dem Zeitpunkt nach Beendigung der Selbstständigkeit. Nach Beendigung der Selbstständigkeit gibts doch überhaupt keinen Grund, die Leistungen zu verweigern (und Einkommen unterstellen reicht nicht, dann möge das Sozialamt doch konkrete Einnahmen nachweisen)
 
@fantakuchen Das Gericht hat sich nie zu den einzelnen Argumenten geäußert, egal ob sie von mir oder von der Gegenseite vorgebracht wurden. Und da die Gegenseite auch nie auf meine Argumente eingegangen ist, ich aber immer auf deren, schwebe ich in einem unfairen Zustand der Unsicherheit. Denn so weiß ich nicht, ob meine Argumentation überhaupt gehört und ernst genommen wurde und daraus Konsequenzen abgeleitet werden.
Wohl aber wird nahezu jeder meiner Äußerungen von der Gegenseite zum Anlass genommen, neue Angriffspunkte zu konstruieren, teils unter unglaublicher Verdrehung der Tatsachen. Diese Verdrehungen und Unterstellungen sind nur teilweise auf mangelnden Sachverstand zurück zu führen. Zumindest aus meiner Sicht steckt da schon ein böswilliger Verfolgungswille dahinter, so als ob die Staatsanwaltschaft persönlich dahinter stünde!

Ob also beim Gericht ein gewisser Sachverstand für Buchhaltung usw. gegeben ist, weiß ich nicht. Aber auf der Gegenseite fehlt ganz klar Grundlagenwissen über Buchhaltung, Gewinn, Verlust usw. Teilweise habe ich da schon "Nachhilfe" gegeben, damit meine Argumente überhaupt verstanden werden konnten.

Betreffend der Anforderung, extrem umfänglich Nachweise zu erbringen, hat das Gericht schon zwei Mal meine Einwände zurück gewiesen, hier würde die sozialrechtliche Mitwirkungspflicht überdehnt und missbraucht. Das Gericht ist der Ansicht, dass die "materielle Beweislast" grundsätzlich bei mir liegen würde und legt diese Beweislast damit extrem weit aus.

Es ist tatsächlich so, dass sechs Monate lang "vorläufige Leistungen" gewährt worden sind und es hierzu einen auf 6 Monate befristeten Leistungsbescheid gibt. Aus diesem geht hervor, dass die Leistungen nach 6 Monaten eingestellt werden, sofern kein Weiterbewilligungsantrag gestellt wird. Diesen Antrag hatte ich aber rechtzeitig gestellt und es hatten sich in diesem Antrag auch keine Veränderungen des Sachverhalts ergeben. Dennoch wurden zum 01. Juni ohne eine vorherigen Bescheid über "Einstellung der Leistungen" die Leistungen gestoppt.
Erst Mitte Juni teilte das S_Amt mit, welche weiteren Nachweise und Unterlagen noch erforderlich wären. Ich sendete diese Unterlagen und prompt folgten die nächsten Forderungen nach weiteren Unterlagen. Daraufhin beantragte ich Leistungen im Antragsverfahren / Eilverfahren beim Sozialgericht.

Gestern habe ich dem Sozialamt gemäß deiner Anregung diesen Unterschied ab dem 01. November deutlich gemacht und Zahlungsfrist bis 28. November gesetzt, da ich Krankenkasse, Telekom, Strom und Miete nicht mehr zahlen kann. Zudem habe ich mitgeteilt, dass ich vom S_Amt Schadenersatz fordern werde, wenn nicht gezahlt würde. Denn die aktuelle Notlage ist hinreichend bewiesen, zumal die Notlage durch das bisherige Verhalten des Sozialamts verursacht wurde.
Frage ist nur: Wie verklagt man ein Sozialamt auf Schadenersatz???

@weidebirke Ich bin gesetzlich "freiwillig" krankenversicherter Rentner. Der Versicherungsbeitrag ist der volle Beitrag von ca. 15% (Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beitrag), da ich ja selbstständig bin. Es ist zugleich die niedrigste Einstufung in der Beitragsstaffelung. Die Krankenkasse ist da schon fair.

@Frau Rossi Dahin habe ich schon Kontakt aufgenommen. Die meinten frech, sie seien für mich (noch) nicht zuständig, da ich ja aktuell sogar noch in ungekündigtem Mietverhältnis stehen würde. Zudem wären deren Möglichkeiten extrem begrenzt, da alle Kapazitäten völlig ausgeschöpft seien und für mich kein Wohnraum in Sicht sei. Daher sollte ich alles Erdenkliche tun, um mir den aktuellen Wohnraum zu erhalten.
Toller Ratschlag, nachdem das Soziamt alles dafür tut, dass es bei mir kracht!!!
 
Ach ja, auf meinen Einwand, dass die materielle Beweislast ihre Grenzen finden durch §65 SGB I Satz 1: „Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der inAnspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht… „
ist weder das Gericht, noch das Sozialamt eingegangen.

Und noch was:
Irgendwo hier im Forum wurde nachgefragt, ob ausstehende Krankenkassen- / Sozialversicherungsbeiträge mit in das Insolvenzverfahren einbezogen werden können incl. Restschuldbefreiung: Zwei mal hat mir die KI mitsamt Quellenangaben bestätigt, dass auch Sozialversicherungsbeiträge den Insolvenzregeln unterliegen incl. Restschuldbefreiung.
 
@fantakuchen Das Gericht hat sich nie zu den einzelnen Argumenten geäußert, egal ob sie von mir oder von der Gegenseite vorgebracht wurden. Und da die Gegenseite auch nie auf meine Argumente eingegangen ist, ich aber immer auf deren, schwebe ich in einem unfairen Zustand der Unsicherheit. Denn so weiß ich nicht, ob meine Argumentation überhaupt gehört und ernst genommen wurde und daraus Konsequenzen abgeleitet werden.
Wohl aber wird nahezu jeder meiner Äußerungen von der Gegenseite zum Anlass genommen, neue Angriffspunkte zu konstruieren, teils unter unglaublicher Verdrehung der Tatsachen. Diese Verdrehungen und Unterstellungen sind nur teilweise auf mangelnden Sachverstand zurück zu führen. Zumindest aus meiner Sicht steckt da schon ein böswilliger Verfolgungswille dahinter, so als ob die Staatsanwaltschaft persönlich dahinter stünde!

Ob also beim Gericht ein gewisser Sachverstand für Buchhaltung usw. gegeben ist, weiß ich nicht. Aber auf der Gegenseite fehlt ganz klar Grundlagenwissen über Buchhaltung, Gewinn, Verlust usw. Teilweise habe ich da schon "Nachhilfe" gegeben, damit meine Argumente überhaupt verstanden werden konnten.

Betreffend der Anforderung, extrem umfänglich Nachweise zu erbringen, hat das Gericht schon zwei Mal meine Einwände zurück gewiesen, hier würde die sozialrechtliche Mitwirkungspflicht überdehnt und missbraucht. Das Gericht ist der Ansicht, dass die "materielle Beweislast" grundsätzlich bei mir liegen würde und legt diese Beweislast damit extrem weit aus.

Es ist tatsächlich so, dass sechs Monate lang "vorläufige Leistungen" gewährt worden sind und es hierzu einen auf 6 Monate befristeten Leistungsbescheid gibt. Aus diesem geht hervor, dass die Leistungen nach 6 Monaten eingestellt werden, sofern kein Weiterbewilligungsantrag gestellt wird. Diesen Antrag hatte ich aber rechtzeitig gestellt und es hatten sich in diesem Antrag auch keine Veränderungen des Sachverhalts ergeben. Dennoch wurden zum 01. Juni ohne eine vorherigen Bescheid über "Einstellung der Leistungen" die Leistungen gestoppt.
Erst Mitte Juni teilte das S_Amt mit, welche weiteren Nachweise und Unterlagen noch erforderlich wären. Ich sendete diese Unterlagen und prompt folgten die nächsten Forderungen nach weiteren Unterlagen. Daraufhin beantragte ich Leistungen im Antragsverfahren / Eilverfahren beim Sozialgericht.

Gestern habe ich dem Sozialamt gemäß deiner Anregung diesen Unterschied ab dem 01. November deutlich gemacht und Zahlungsfrist bis 28. November gesetzt, da ich Krankenkasse, Telekom, Strom und Miete nicht mehr zahlen kann. Zudem habe ich mitgeteilt, dass ich vom S_Amt Schadenersatz fordern werde, wenn nicht gezahlt würde. Denn die aktuelle Notlage ist hinreichend bewiesen, zumal die Notlage durch das bisherige Verhalten des Sozialamts verursacht wurde.
Frage ist nur: Wie verklagt man ein Sozialamt auf Schadenersatz???

@weidebirke Ich bin gesetzlich "freiwillig" krankenversicherter Rentner. Der Versicherungsbeitrag ist der volle Beitrag von ca. 15% (Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beitrag), da ich ja selbstständig bin. Es ist zugleich die niedrigste Einstufung in der Beitragsstaffelung. Die Krankenkasse ist da schon fair.

@Frau Rossi Dahin habe ich schon Kontakt aufgenommen. Die meinten frech, sie seien für mich (noch) nicht zuständig, da ich ja aktuell sogar noch in ungekündigtem Mietverhältnis stehen würde. Zudem wären deren Möglichkeiten extrem begrenzt, da alle Kapazitäten völlig ausgeschöpft seien und für mich kein Wohnraum in Sicht sei. Daher sollte ich alles Erdenkliche tun, um mir den aktuellen Wohnraum zu erhalten.
Toller Ratschlag, nachdem das Soziamt alles dafür tut, dass es bei mir kracht!!!
Ich lese hier raus, Bewilligungsbescheid wurde für 6 Monate vorläufig gestellt, das ist auch normal so bei einer selbständigen Tätigkeit,
Grundlage für die vorläufige Bewilligung ist neben Mietkosten das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit bzw. genauer gesagt der Gewinn, den du vorausschauend selbst geschätzt hast.

So, wenn die tatsächlichen Einnahmen aber stark davon abweichen so das es existenzbedrohend ist, dann muss das neu festgesetzt werden.

Dazu hättest du das Jobcenter bzw. hier Sozialamt informieren müssen.
So gehen die davon aus, es reicht ja, keine Notlage.

Ansonsten wird nach den 6 Monaten die genaue Auflistung Buchung bzw. EKS für diesen Zeitraum von dir verlangt.
Was davon abweicht, in der Differenz zum vorläufigen Antrag, wird ausgezahlt oder zurückverlangt.

Im Prinzip genau wie beim Finanzamt und der Selbständigkeit.

Auf jedem Fall, muss du nach 6 Monaten die Unterlagen für den endgültigen Bescheid einreichen.
Dieser muss dann innerhalb eines Jahres bearbeitet werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
@fantakuchen Das Gericht hat sich nie zu den einzelnen Argumenten geäußert, egal ob sie von mir oder von der Gegenseite vorgebracht wurden. Und da die Gegenseite auch nie auf meine Argumente eingegangen ist, ich aber immer auf deren, schwebe ich in einem unfairen Zustand der Unsicherheit. Denn so weiß ich nicht, ob meine Argumentation überhaupt gehört und ernst genommen wurde und daraus Konsequenzen abgeleitet werden.
Wohl aber wird nahezu jeder meiner Äußerungen von der Gegenseite zum Anlass genommen, neue Angriffspunkte zu konstruieren, teils unter unglaublicher Verdrehung der Tatsachen. Diese Verdrehungen und Unterstellungen sind nur teilweise auf mangelnden Sachverstand zurück zu führen. Zumindest aus meiner Sicht steckt da schon ein böswilliger Verfolgungswille dahinter, so als ob die Staatsanwaltschaft persönlich dahinter stünde!

Ob also beim Gericht ein gewisser Sachverstand für Buchhaltung usw. gegeben ist, weiß ich nicht. Aber auf der Gegenseite fehlt ganz klar Grundlagenwissen über Buchhaltung, Gewinn, Verlust usw. Teilweise habe ich da schon "Nachhilfe" gegeben, damit meine Argumente überhaupt verstanden werden konnten.

Betreffend der Anforderung, extrem umfänglich Nachweise zu erbringen, hat das Gericht schon zwei Mal meine Einwände zurück gewiesen, hier würde die sozialrechtliche Mitwirkungspflicht überdehnt und missbraucht. Das Gericht ist der Ansicht, dass die "materielle Beweislast" grundsätzlich bei mir liegen würde und legt diese Beweislast damit extrem weit aus.

Es ist tatsächlich so, dass sechs Monate lang "vorläufige Leistungen" gewährt worden sind und es hierzu einen auf 6 Monate befristeten Leistungsbescheid gibt. Aus diesem geht hervor, dass die Leistungen nach 6 Monaten eingestellt werden, sofern kein Weiterbewilligungsantrag gestellt wird. Diesen Antrag hatte ich aber rechtzeitig gestellt und es hatten sich in diesem Antrag auch keine Veränderungen des Sachverhalts ergeben. Dennoch wurden zum 01. Juni ohne eine vorherigen Bescheid über "Einstellung der Leistungen" die Leistungen gestoppt.
Erst Mitte Juni teilte das S_Amt mit, welche weiteren Nachweise und Unterlagen noch erforderlich wären. Ich sendete diese Unterlagen und prompt folgten die nächsten Forderungen nach weiteren Unterlagen. Daraufhin beantragte ich Leistungen im Antragsverfahren / Eilverfahren beim Sozialgericht.

Gestern habe ich dem Sozialamt gemäß deiner Anregung diesen Unterschied ab dem 01. November deutlich gemacht und Zahlungsfrist bis 28. November gesetzt, da ich Krankenkasse, Telekom, Strom und Miete nicht mehr zahlen kann. Zudem habe ich mitgeteilt, dass ich vom S_Amt Schadenersatz fordern werde, wenn nicht gezahlt würde. Denn die aktuelle Notlage ist hinreichend bewiesen, zumal die Notlage durch das bisherige Verhalten des Sozialamts verursacht wurde.
Frage ist nur: Wie verklagt man ein Sozialamt auf Schadenersatz???

@weidebirke Ich bin gesetzlich "freiwillig" krankenversicherter Rentner. Der Versicherungsbeitrag ist der volle Beitrag von ca. 15% (Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beitrag), da ich ja selbstständig bin. Es ist zugleich die niedrigste Einstufung in der Beitragsstaffelung. Die Krankenkasse ist da schon fair.

@Frau Rossi Dahin habe ich schon Kontakt aufgenommen. Die meinten frech, sie seien für mich (noch) nicht zuständig, da ich ja aktuell sogar noch in ungekündigtem Mietverhältnis stehen würde. Zudem wären deren Möglichkeiten extrem begrenzt, da alle Kapazitäten völlig ausgeschöpft seien und für mich kein Wohnraum in Sicht sei. Daher sollte ich alles Erdenkliche tun, um mir den aktuellen Wohnraum zu erhalten.
Toller Ratschlag, nachdem das Soziamt alles dafür tut, dass es bei mir kracht!!!
Wieviel Gewinn (nicht Einnahmen) sondern Reingewinn bringt eigentlich die Selbständigkeit im Monat durchschnittlich ein.?
Manchmal lohnt bzw. rechnet sich der ganze Aufwand nicht , nicht zuletzt auch wegen der Bürokratie, neben dem Finanzamt, die hier ja noch dazu kommt.

Wieviel Stunden verbringt du mit der Bürokratie inkl. Gericht neben der selbständigen Arbeit.
Wie ist das Verhältnis da zueinander.
Kurzum ist das noch rentabel?
 

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