@fantakuchen Das Gericht hat sich nie zu den einzelnen Argumenten geäußert, egal ob sie von mir oder von der Gegenseite vorgebracht wurden. Und da die Gegenseite auch nie auf meine Argumente eingegangen ist, ich aber immer auf deren, schwebe ich in einem unfairen Zustand der Unsicherheit. Denn so weiß ich nicht, ob meine Argumentation überhaupt gehört und ernst genommen wurde und daraus Konsequenzen abgeleitet werden.
Wohl aber wird nahezu jeder meiner Äußerungen von der Gegenseite zum Anlass genommen, neue Angriffspunkte zu konstruieren, teils unter unglaublicher Verdrehung der Tatsachen. Diese Verdrehungen und Unterstellungen sind nur teilweise auf mangelnden Sachverstand zurück zu führen. Zumindest aus meiner Sicht steckt da schon ein böswilliger Verfolgungswille dahinter, so als ob die Staatsanwaltschaft persönlich dahinter stünde!
Ob also beim Gericht ein gewisser Sachverstand für Buchhaltung usw. gegeben ist, weiß ich nicht. Aber auf der Gegenseite fehlt ganz klar Grundlagenwissen über Buchhaltung, Gewinn, Verlust usw. Teilweise habe ich da schon "Nachhilfe" gegeben, damit meine Argumente überhaupt verstanden werden konnten.
Betreffend der Anforderung, extrem umfänglich Nachweise zu erbringen, hat das Gericht schon zwei Mal meine Einwände zurück gewiesen, hier würde die sozialrechtliche Mitwirkungspflicht überdehnt und missbraucht. Das Gericht ist der Ansicht, dass die "materielle Beweislast" grundsätzlich bei mir liegen würde und legt diese Beweislast damit extrem weit aus.
Es ist tatsächlich so, dass sechs Monate lang "vorläufige Leistungen" gewährt worden sind und es hierzu einen auf 6 Monate befristeten Leistungsbescheid gibt. Aus diesem geht hervor, dass die Leistungen nach 6 Monaten eingestellt werden, sofern kein Weiterbewilligungsantrag gestellt wird. Diesen Antrag hatte ich aber rechtzeitig gestellt und es hatten sich in diesem Antrag auch keine Veränderungen des Sachverhalts ergeben. Dennoch wurden zum 01. Juni ohne eine vorherigen Bescheid über "Einstellung der Leistungen" die Leistungen gestoppt.
Erst Mitte Juni teilte das S_Amt mit, welche weiteren Nachweise und Unterlagen noch erforderlich wären. Ich sendete diese Unterlagen und prompt folgten die nächsten Forderungen nach weiteren Unterlagen. Daraufhin beantragte ich Leistungen im Antragsverfahren / Eilverfahren beim Sozialgericht.
Gestern habe ich dem Sozialamt gemäß deiner Anregung diesen Unterschied ab dem 01. November deutlich gemacht und Zahlungsfrist bis 28. November gesetzt, da ich Krankenkasse, Telekom, Strom und Miete nicht mehr zahlen kann. Zudem habe ich mitgeteilt, dass ich vom S_Amt Schadenersatz fordern werde, wenn nicht gezahlt würde. Denn die aktuelle Notlage ist hinreichend bewiesen, zumal die Notlage durch das bisherige Verhalten des Sozialamts verursacht wurde.
Frage ist nur: Wie verklagt man ein Sozialamt auf Schadenersatz???
@weidebirke Ich bin gesetzlich "freiwillig" krankenversicherter Rentner. Der Versicherungsbeitrag ist der volle Beitrag von ca. 15% (Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beitrag), da ich ja selbstständig bin. Es ist zugleich die niedrigste Einstufung in der Beitragsstaffelung. Die Krankenkasse ist da schon fair.
@Frau Rossi Dahin habe ich schon Kontakt aufgenommen. Die meinten frech, sie seien für mich (noch) nicht zuständig, da ich ja aktuell sogar noch in ungekündigtem Mietverhältnis stehen würde. Zudem wären deren Möglichkeiten extrem begrenzt, da alle Kapazitäten völlig ausgeschöpft seien und für mich kein Wohnraum in Sicht sei. Daher sollte ich alles Erdenkliche tun, um mir den aktuellen Wohnraum zu erhalten.
Toller Ratschlag, nachdem das Soziamt alles dafür tut, dass es bei mir kracht!!!