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Sozialamt zahlt seit 5 Monaten keine Grundsicherung SGB XII - es wird Einkommen unterstellt

Ich weiß jetzt nicht mehr, was ich noch unternehmen könnte, um einen massiven Absturz bis in die Obdachlosigkeit zu verhindern.
Ich würde mich an Fördern & Wohnen wenden, um kurzfristig einen Platz in einer Wohnunterkunft zu erlangen. Dadurch könntest du zumindest die Obdachlosigkeit abwenden und Zeit gewinnen, um dich wieder aufzurappeln.
 
@Friedali Untätigkeitsklage ist meiner Ansicht nach schlecht möglich, solange die Gegenseite in geradezu Rekordzeit auf die gerichtlichen Schriftstücke reagiert. Das S-Amt will Leistungen nur dann erbringen, wenn das Sozialgericht mir Recht geben würde. Solange das S-Amt sogar darauf besteht, ich müsse noch gewährte Leistungen zurück zahlen, rücken die keinen Cent raus.

Wenn überhaupt, dann könnte sich eine Untätigkeitsklage auf die für November und Dezember beantragten Leistungen beziehen. Aber auch dazu muss ich das Amt erst mal in Verzug setzen. Bis dahin hat der Dezember begonnen und meine Befürchtungen würden dann wohl leider wahr werden.
 
@juka Fördern & Wohnen gibt es in Hamburg. Ich sehe nichts Vergleichbares in meiner Region.

Zudem: Ich kann ja die Wohnungsräumung aufgrund der anstehenden Kündigung durch Klage verzögern. Nur hätte ich dann außer den Schulden der Praxis auch noch gleich zwei Gerichtsverfahren am Hacken. Der "Preis" ist sehr hoch.
 
Ein Vermieter kann wegen einer ausgebliebenen Mietzahlung nicht kündigen - zumal ihr beide Mieter seid, d.h. beide auf die volle Miete haftet. Sag dem Vermieter, dass du Leistungen beim Sozialamt beantragt hast. Selbst wenn dir der Vermieter kündigt, eine Räumungsklage dauert(!) und kostet(!) (den Vermieter! du hast ja kein Geld und da du SGB XII Leistungen beantragt hast, kann der Vermieter sich das Geld abschminken). Sag dem Vermieter also, dass du auf der Suche nach einer Wohnung bist, dass du kein Einkommen hast, dass du SGB XII beantragt hast und dass du freiwillig ausziehen wirst, sobald du was gefunden hast. Sag deinem Vermieter, dass er, wenn er dir bescheinigt, dass du die Miete immer pünktlich gezahlt hättest, deinen Auszug beschleunigen könnte.

Sag mal wegen der Einstellung der Leistungen ab Anfang Juni 2025 - war der vorherige Bewilligungsbescheid befristet bis einschließlich Mai 2025? Wenn nein, dann geh mal mit dem vorherigen Bewilligungsbescheid hin und verlang Nachzahlung ab Juni 2025. Sag denen, das du gnädigerweise auf die Zinsen verzichten würdest, wenn sie innerhalb von zwei Wochen zahlen. Oder besser, mach das schriftlich (per Fax online z.b. simple-fax )

Also zumindest für die Zeiträume ab November 2025 könnte ein Anwalt sihc der Sache annehmen, da gibt es ja noch keinerlei Schriftverkehr. Aber dafür bräuchtest du erstmal einen Ablehnungsbescheid.


" Aktuell argumentieren sie, dass ich sogar von den in den ersten sechs Monaten erhaltenen Leistungen um die 1.000 Euro zurück zahlen müsste und schon von daher keinen Leistungsanspruch hätte."
Also das ist ziemlicher Unsinn, den sie dir da erzählen wollen.
Wenn du was zurückzahlen müsstest, müssten sie erstmal einen Rückforderungsbescheid erlassen, dieser muss bestandskräftig werden.
Schreib ihnen "Rechtsgrundlage für die erhaltenen Leistungen war der Bewilligungsbescheid vom xx.xx.xxxx. Mir ist bislang kein Aufhebungsbescheid/Rückforderungsbescheid zugegangen."
Und diese "Aufrechnung" bei Sozialleistungen gibt es so auch nicht.
Ich habe das Gefühl, dass das Sozialamt es ziemlich ausnutzt, dass du nicht juristisch vertreten bist.
Aber was mich wundert: Dass das Sozialgericht da noch mitmacht.

Ich kann dir noch den folgenden Link geben:
https://www.elo-forum.org/
Vielleicht schreibst du deine Geschichte dort auch mal rein
 
@fantakuchen Ja die Leistungen wurden bis Ende Mai gewährt und dann ohne jede "Vorwarnung" eingestellt. Erst Mitte Juni kam ein Schreiben, welche Nachweise ich noch beibringen müsste. Ich lieferte diese Nachweise, erhob aber zugleich Klage per Eilantrag auf sofortige Weiterzahlung der Leistungen in der bisherigen, vorläufigen Höhe. – Dann begann eine irrwitzige Korrespondenz, die bereits zwei Aktenordner füllt.
Glücklicher Weise habe ich ja ein FAX, sodass ich keine Fristen versäume und immer eine Sendebestätigung habe.

Ja mich wundert das Verhalten des Sozialgerichts auch. Im ersten und zweiten Antragsverfahren hatte ich die gleiche Richterin. Diese schien mir schon sehr auf Seite des S_Amts zu stehen. Im Beschwerdeverfahren ist eine neue Richterin zuständig. Die schien mir zunächst relativ neutral. Aber dass sie jetzt ebenfalls dazu neigt, eine endlose Diskussion zuzulassen, das wundert mich sehr.

Ich fand im Web einen Aufsatz über das Beschwerdeverfahren im Verwaltungsrecht. Da gelten offenbar viel strengere Regeln, als das, was hier mir gegenüber praktiziert wird. Und es wird wohl viel schneller entschieden.

Interessant finde ich deine Aussage, dass das S-amt gewährte Leistungen nicht so einfach zurück fordern kann. Gilt das auch für "vorläufig gewährte Leistungen"? Darauf beziehen die sich nämlich ausdrücklich.

Im elo-Forum war ich mit meiner Story schon. Zwei Teilnehmer in diesem Forum argumentierten dann mir gegenüber in zynischem Ton und fast schon wortgleich mit den vom S-Amt vorgebrachten Begründungen, warum ich nichts zu bekommen hätte. Das erweckte bei mir den Eindruck, dass das elo-Forum evtl. "von der Gegenseite" verseucht sein könnte. Da hab ich mich sogleich abgemeldet.

Auch hier im Forum habe ich erst mal eine ganze Zeit mitgelesen, ehe ich bereit war, mein Anliegen zu beschreiben.
 
Ja, das Sozialamt handelt schlicht falsch. Auch ein vorläufiger Bewilligungsbescheid ist ein Rechtsgrund für die Leistung. Wenn die Behörde das ändern will, sollen sie gefälligst eine abschließende Entscheidung treffen. Das ist jetzt ein Zitat von Google:
    • "Endgültige Festsetzung:
      Nach einer Überprüfung der tatsächlichen Verhältnisse wird ein endgültiger Bescheid erstellt, der den vorläufigen ersetzt. In diesem Bescheid wird die endgültige Höhe der Leistungen festgelegt."
Also einen endgültigen Festsetzungsbescheid gibt es nicht? Auch keine Aufhebung der vorläufigen Bewilligung? Dann schreib dem Sozialamt, dass sie gefälligst zügig endgültig entscheiden sollen.

Dann legst du ihnen nochmal dein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit vor. Nimm z.b. diesen vordruck, der ist zwar von der Familienkasse, aber das macht nichts:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/erklaerung-kiz5a_ba034555.pdf
Nur Seite 3!
Und dann trägst du für die Monate, um die es geht nohcmal alle Betriebseinnahmen und Ausgaben ein.
Setz ihnen eine Frist von zwei Wochen. Und dann erwähne ruhig mal die Worte Beschwerde, Teamleiter, Leiter der Dienststelle, Dienstaufsichtsbeschwerde, Fachaufsichtsbeschwerde.
Das geht ja echt nicht an, dass jemand auf seine Grusi-Entscheidung so lange warten muss.

Hast du mal den Link zu deinem Beitrag im elo-Forum?
 
Ich hab dich im Elo schon gefunden. Das hier ist mir gleich ins Auge gesprungen:
"Das Gericht meint, dass es geradezu auffällig sei, dass mein Privatkonto immer im Plus sei und dass davon keine Barabhebungen und keine Zahlungsvorgänge für Lebensmittel usw. erfolgt seien. Das sei ebenfalls ein Indiz für Unglaubwürdigkeit."
Ich habe eine Zeitlang im Jobcenter gearbeitet und da hatten wir exakt den selben Fall. Jemand beantragte Gelder und auf den Kontoauszügen waren kaum Ausgaben für Lebensmittelläden oder Barabhebungen und deswegen wurde vermutet, dass es weitere Geldquellen gibt. Bei uns im Jobcenter ging es dann so weiter, dass der Kunde uns einen Medikamentenplan vorgelegt hat, dass er diverse Medikamente nimmt, die appetithemmend sind, er also kaum was isst und er alle paar Monat mal in so einer Art Sonderpostenmarkt eingedellte Dosengerichte auf Vorrat kauft.

Vielleicht kannst du ja gegen die erste Richterin einen Befangenheitsantrag stellen?
Weil wenn du eine neue Klage / ein neues Eilverfahren einlegst, landest du höchstwahrscheinlich wieder bei dieser Richterin.
 
@fantakuchen Es gab bisher weder einen endgültigen Festsetzungsbescheid noch eine Aufhebung der Bewilligung.
Zu den Nachweisen: Das Gericht hatte sogar angeordnet, dass ich Auszüge aus meiner Buchhaltung einreichen müsste. Kaum hatten die diese Unterlagen, haben sie die mangels eigenem Sachverstand zu meinen Ungunsten um-interpretiert. Ich bin relativ fit / erfahren in einfacher Buchhaltung.
Schließlich habe ich denen eine komplette Buchungsliste sowie zusätzlich separat die Buchungen auf Kasse und solche auf der Bank zugesendet.
Und prompt argumentierte die Gegenseite wieder auf Grundlage von Fehlinterpretationen meiner Unterlagen. Wegen des Zufluss-Prinzips wollen die im Grunde eine Mischung aus Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich und aus EÜR. Und das gibt es nicht!
Das Ganze erweckt den Eindruck, dass alles, was ich an Nachweisen vorlege, mit Sicherheit zu meinem Nachteil ausgelegt wird. Ich stehe unter ständigem Erklärungs- und Beweisdruck (Beweislast-umkehr???) und hatte bereits mehrfach vor Gericht geäußert, dass die Gegenseite die Mitwirkungspflicht mit der Forderung von extrem umfangreichen Nachweisen überdehnt. Aber da geht das Gericht nicht drauf ein.

In einem neuerlichen Schreiben des S-Amts werde ich aufgefordert, sämtliche einzelnen Beleg der Buchhaltung als Nachweis einzureichen.!!! Das sind über 600 Belege! – Die spinnen die Römer, oder?
Im zuletzt eingegangenen Schriftsatz deutet das S-Amt sogar an, dass schon die Tatsache, dass ich fast 5 Monate ohne Leistungen zurecht gekommen wäre, sei ein Indiz dafür, dass ich über nicht angegebene Einnahmen verfügen müsse.
Das S-Amt macht mir also zum Vorwurf, aufgrund der von ihm selbst verursachten Umstände noch nicht tot zu sein!

Aktuell nützt kein Befangenheitsantrag weil ich ja im Beschwerdeverfahren bereits eine andere Richterin habe. Aber bei einem neuen Eilverfahren würde ich das wirklich machen.
 

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