Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Sorgerecht und Umgangsrecht abgeben

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

weidebirke

Urgestein
Umgang kann man leicht verweigern.

Unterhalt nicht.

Das Sorgerecht wird Dein Partner nur los, wenn die Kindsmutter das alleinige Sorgerecht beantragt und Dein Partner und die Tochter dem zustimmen. Es gibt keinen anderen Weg, allenfalls der Sorgerechtsentzug durch ein Gericht auf Grund von Kindeswohlgefährdung.

Man wird aus gutem Grund das Sorgerecht nicht mal eben so los, weil der Spross nicht so funktioniert, wie sich die Eltern das vorstellen. Kinder machen bedeutet Verantwortung auch dann, wenn es mal nicht so gut läuft.
 
G

Gelöscht 124620

Gast
Umgang kann man leicht verweigern.

Unterhalt nicht.

Das Sorgerecht wird Dein Partner nur los, wenn die Kindsmutter das alleinige Sorgerecht beantragt und Dein Partner und die Tochter dem zustimmen. Es gibt keinen anderen Weg, allenfalls der Sorgerechtsentzug durch ein Gericht auf Grund von Kindeswohlgefährdung.

Man wird aus gutem Grund das Sorgerecht nicht mal eben so los, weil der Spross nicht so funktioniert, wie sich die Eltern das vorstellen. Kinder machen bedeutet Verantwortung auch dann, wenn es mal nicht so gut läuft.
ich habe selbst einen Sohn und weiß was es heißt, wenn der Spross mal nicht funktioniert. Nur ist seine Tochter eine kleine kriminielle, die klaut, sich in Bars und Kneipen rumtreibt (wurde mehrfach gesehen und schon durch die Polizei nach Hause gebracht). Mein Partner möchte dies nicht und die KM sagt, sie kann machen was sie will
 

weidebirke

Urgestein
ich habe selbst einen Sohn und weiß was es heißt, wenn der Spross mal nicht funktioniert. Nur ist seine Tochter eine kleine kriminielle, die klaut, sich in Bars und Kneipen rumtreibt (wurde mehrfach gesehen und schon durch die Polizei nach Hause gebracht). Mein Partner möchte dies nicht und die KM sagt, sie kann machen was sie will
Jaja, ändert nur nichts, dass er der Vater ist, sie erzogen hat und für sie verantwortlich ist.
 
G

Gelöscht 124620

Gast
Er weiß aber schon, dass er dennoch weiter Unterhalt für sie zahlen muss?
(Falls du Kinder mit ihm willst, weißt du ja jetzt schon mal wie er reagiert, wenn es mal schwierig wird.)
er meint, er müsste dann keinen Unterhalt mehr zahlen weil seine Ex sie dann komplett auf Steuerkarte nehmen kann.... das Mädchen ist kriminell, nicht nur schwierig
 

weidebirke

Urgestein
er meint, er müsste dann keinen Unterhalt mehr zahlen weil seine Ex sie dann komplett auf Steuerkarte nehmen kann.... das Mädchen ist kriminell, nicht nur schwierig
Das ist Quark, auch ohne Sorgerecht ist er unterhaltspflichtig. Mit der Steuerkarte hat das nichts zu tun.

Und auch kriminellen Jugendlichen gegenüber ist man unterhaltspflichtig.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Für eine Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil allein ist IMMER ein Beschluss des Familiengerichts erforderlich. Die einfachste Variante ist, dass die Mutter alleiniges Sorgerecht beim Gericht beantragt und der Vater dem zustimmt. Dafür gibt es einen Extra Paragraphen im BGB. Aber auch dann gibt es eine Stellungnahme des örtlichen Jugendamtes und noch eine vom Verfahrensbeistand, den das Gericht immer einsetzt.

Nur warum sollte die Mutter diesen Antrag stellen? Dann wird sie allein für alle Probleme verantwortlich gemacht, warum soll sie das wollen?

Gegen den Willen der Mutter wird ihr das alleinige Sorgerecht ganz sicher auch nicht übertragen vom Gericht. Es bliebe dann ein Vormund, das ist dann oft ein Beschäftigter des Jugendamtes. Allerdings wird der immer einen Antrag auf so genannte Fremdunterbringung stellen- also ein Heim.

Die Unterhaltspflicht des Vaters besteht weiter, solange seine Tochter bei der Mutter lebt. Es ist dabei egal, ob beide, einer allein oder ein Fremder das Sorgerecht ausübt.

Alles in allem wird dein Partner aus dem gemeinsamen Sorgerecht nicht herauskommen. Und falls doch, landet seine Tochter im Heim. Dann erhebt das Jugendamt einen Kostenbeitrag, der ungefähr dem zu zahlenden Unterhalt entspricht. Allerdings dann hälftig von beiden Elternteilen.
 
G

Gelöscht 124620

Gast
Dalmatiner.. danke für Deinen Beitrag. Ich denke auch, dass er so einfach nicht da rauskommt. Ich mache mir auch einfach Sorgen wie es mit ihr weitergeht... gerät sie irgendwann total auf die schiefe Bahn und was können wir dann noch tun
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
R Sorgerecht dem Vater entziehen? Familie 27
S Alleiniges Sorgerecht beantragen? Familie 2
Sina1986 Umgangsrecht bei Obdachlosigkeit ,Hilfe ! Familie 39

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben