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Soll man beim Unterhaltsvorschuss zuerst Bürgergeld bescheid vorlegen?

Poros

Mitglied
Ich verstehe nicht warum ich es beantragen soll ich bekomme ja nur Bürgergeld
Darum: "Leistungsberechtigte sind verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. " (§ 12a Satz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)) Das SGB II ist die Rechtsgrundlage für das Bürgergeld.

Und das du einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben dürftest habe ich dir bereits in dem anderen Thread zu erläutern versucht.

Hast du Angst, den Antrag zu stellen? Macht der Kindsvater Stress, weil sich durch den Unterhaltsvorschuss bei ihm Schulden aufbauen?
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Ja, Unterhaltsvorschuss (UVG) ist die vorrangige Leistung. Falls du den bekommst, vermindert sich der Anspruch auf Bürgergeld um den entsprechenden Betrag.

Die Behörden erkennen beide nur Bescheide an. Du kannst dem Jugendamt hundert mal erklären das du deiner Meinung nach keinen Anspruch auf UVG hast. Es muss ein Bescheid her, und entweder bekommst du das oder es wird abgelehnt. Diesen Bescheid bekommt das Jobcenter. Und dann rechnen die dein Bürgergeld aus.

Manchmal bewilligt das Jobcenter auch vorläufig Bürgergeld. Wenn du dann später UVG bekommst, fordern sie diesen Betrag entsprechend zurück.

Stell einfach deine Anträge und gib dem Amt, was sie an Unterlagen haben wollen. Das hat keine Sinn vorher genau wissen zu wollen, was du wann und warum bekommst.
 

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