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Sind staatlich anerkannte Familienpfleger pädagogische Fachkräfte?

lealou98

Neues Mitglied
Guten Abend,
ich habe letztes Jahr meine Ausbildung als Familienpflegerin beendet.
Ich frage deswegen, da mir Stellenangebote geantwortet haben mit der Nachricht, dass ich als Familienpflegerin nicht als pädagogische Fachkraft gelte.

In Baden Württemberg sieht man in Stellenangeboten die nach pädagogischen Fachkräften suchen aber, dass sie Familienpfleger auch nehmen würden.
Also sind sie dort anerkannt als pädagogische Fachkräfte?
Muss ich jetzt extra nach Baden-Württenberg ziehen um den richtigen Job zu finden?
Oder kann man da irgendwas durch Sprechen mit den regierenden Parteien erreichen?
 

Kolya

Aktives Mitglied
frag doch die regierenden Parteien. Die Antwort würde mich interessieren

Warum ist es wichtig, ob Du als Fachkraft zählst oder nicht. Bewerbe Dich doch auf offene Stellen

oder habe ich jetzt einen Denkfehler?

Kolya
 

Maigrün

Aktives Mitglied
Definition: Was ist eine pädagogische Fachkraft?
Eine pädagogische Fachkraft ist eine staatliche anerkannte Erzieherin bzw. ein staatlich anerkannter Erzieher. Sie arbeiten nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung im Bereich der Kindererziehung.


 

lealou98

Neues Mitglied
Soll ich jetzt fragen ob staatlich anerkannte Familienpfleger auch zu den staatlich anerkannten Erziehern gehören können in personalmangelnden Zeiten, so wie in Baden Würrtemberg?

Ich verstehe nur nicht wieso es dort zugelassen wird und hier in NRW nicht. Viele Erfahrungen habe ich gesammelt und meine Arbeitszeugnisse sind gut bis sehr gut.
 
G

Gelöscht 126322

Gast
Unter einer pädagogischen Fachkraft versteht man im Familienhilfebereich vor allen Dingen Sozialarbeiter mit einem Abschluss in sozialer Arbeit oder Pädagogen. Du hast eine Ausbildung. Qualitativ wird aber ein Studium verlangt. Da die meisten Einrichtungen ihr Geld vom Landkreis beziehen sind sie dazu verpflichtet so und so viele Stellen mit Fachkräften zu besetzen. Leider fällst Du nicht unter diese Definition.

Soll ich jetzt fragen ob staatlich anerkannte Familienpfleger auch zu den staatlich anerkannten Erziehern gehören können in personalmangelnden Zeiten, so wie in Baden Würrtemberg?
Das musst Du nicht fragen, weil Du wie gesagt ganz einfach nicht die Qualifikation besitzt. Du hast eine Ausbildung. Die anderen ein mehrjähriges Studium.

Was ich Dir in diesem Fall raten kann:

In den Kindergärten herrscht extremer Mangel. Ich denke, dass Du dort auf jeden Fall einen Arbeitsplatz finden wirst.
 

lealou98

Neues Mitglied
Unter einer pädagogischen Fachkraft versteht man im Familienhilfebereich vor allen Dingen Sozialarbeiter mit einem Abschluss in sozialer Arbeit oder Pädagogen. Du hast eine Ausbildung. Qualitativ wird aber ein Studium verlangt. Da die meisten Einrichtungen ihr Geld vom Landkreis beziehen sind sie dazu verpflichtet so und so viele Stellen mit Fachkräften zu besetzen. Leider fällst Du nicht unter diese Definition.



Das musst Du nicht fragen, weil Du wie gesagt ganz einfach nicht die Qualifikation besitzt. Du hast eine Ausbildung. Die anderen ein mehrjähriges Studium.

Was ich Dir in diesem Fall raten kann:

In den Kindergärten herrscht extremer Mangel. Ich denke, dass Du dort auf jeden Fall einen Arbeitsplatz finden wirst.
Qualitativ wird ein Studium benötigt. Das stimmt, ist auch nachvollziehbar. Für die Kinder nur das Beste!
Aber wir sehen ja wohin das führt. Personalmangel überall. Eine Leitung einer Kita in der Nähe ist deswegen richtig sauer, dass sie mich deswegen nicht einstellen kann.
 
D

Deichpott

Gast
Ich habe Sonderpädagogik studiert und galt bis vor Kurzem im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe auch nicht als Fachkraft. Deshalb musste bei jedem Jobwechsel ein Antrag gestellt werden, dass ich tätig sein darf. Es gab einige Auflagen, beispielsweise, dass ich an Supervisionen und Teamsitzungen teilnehmen soll. Aktuell wurden noch einige weitere Berufsabschlüsse einbezogen, dies gilt jedoch nur vorübergehend.

Mittlerweile bin ich seit fast zehn Jahren in verschiedenen Bereichen tätig und alle Anträge wurden stets genehmigt. Dies gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die weder staatlich anerkannte Erzieher, noch staatlich anerkannte Sozialpädagogen sind und betrifft das Bundesland Niedersachsen.
 

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