Ja, ich warte noch. Eigentlich ergibt sich aus allen Unterlagen, dass ich nur wegen der Schädigungsfolgen Pflege benötige. Nur das Amt meint, dass da ganz viel zu prüfen wäre. Sie haben auch schon beim OEG Antrag, damit begründet, dass sie nur nichts finden könnten, weshalb sie selbst vom Gerichtsgutachten nicht überzeugt waren. Wegen Pflege muss ich Anfang des Jahres noch mal nachfragen und darauf verweisen, dass die Frist bereits überschritten ist, evtl. das ich ansonsten rechtliche Schritte einleite. Es wäre weit leichter, wenn im SGB XIV z.B. ähnlich wie bei der Krankenversicherung oder Pflegeversicherung (dort nur bei Pflegegradanträgen) geregelt wäre, wenn ähnliche Fristen wie dort überschritten wären, z.B. der Antrag als genehmigt gilt oder gewisse Gelder bezahlt werden müssten. Zumal die Gerichte nicht auch noch mit Untätigkeitsklagen oder Einstweilige Klagen, die nur eingereicht werden müssen, weil das Amt nicht in angemessener Zeit tätigt wird.
Ich hoffe dass, das Amt bei dir auch die anderen Dingen bald bescheidet bzw. die benötigten Auskünfte o.ä. erteilt. Sowie das du noch etwas von der Pflegezulage ausbezahst bekommst. Hast du Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombinationsleistungen vom der Pflegekasse gewährt bekommen?