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SGB XIV BSA Höhe

Es ist unglaublich, aber heute kam endlich eine Teilentscheidung 😁und direkt damit neue Fragen auf 😜. Meine Pflegebedürftigkeit nach SGB XIV/ bzw. Bis 2024 OEG/ BVG ,wurde schädigungsbedingt anerkannt. Es wurde eine Pflegezulage bis 2024 genehmigt, nun muss ich auf eure Erfahrungen zurück gehen und fragen, ob diese anstatt der damals gezahlten Pflegezahlung gezahlt werden oder diese eine zusätzliche Leistung in dieser Zeitspanne war ?
Ich hoffe meine Frage ist damit verständlich erklärt🙂
 
Es wurde eine Pflegezulage bis 2024 genehmigt,

Super, dass es bei dir anerkannt wurde.

Pflegezulage gab es nur bis zum 31.12.2023, wenn das Merkzeichen H schädigungsbedingt anerkannt wurde. Hast du das Merkzeichen H? Weil mich die (nachträgliche) Anerkennung verwundert. Du hattest geschrieben, dass bei dir ein GdS von 40 anerkannt wurde und jetzt sollst du schädigungsbedingt laut Amt hilflos sein? Wurde dir die Pflegezulage schon beschieden?

Soweit ich es verstanden habe wird die Pflegezulage auf die SGB XI Leistungen voll angerechnet. Ob dies tatsächlich so ist, insbesondere wenn es nachträglich genehmigt wurde, weiß ich nicht. t. Hattest du den damals bereits Pflegezulage beantragt?

Allerdings scheint mir, dass die Pflegekasse die Pflegezulage anrechnrechnen müsste, da die Regelung im SGB XI bzw. Pflegerundschreiben steht. Wie es umgesetzt wurde, weiß ich nicht.
Wie es läuft und ob das Versorgungsamt automatisch der Pflegekasse mitteilung macht, wäre ich dankbar wenn du es uns mitteilst.

Ab 2024 sollst du die Wahl haben, ob du ggf. im Bestandschutz die Pflegezulage zzhg. den 25% nimmst oder Leistungen entsprechend dem SGB XI.

Soweit dir die Pflegezulage I zugesprochen wurde, sind meine ich schon bei Pflegegrad 2 die Pflegeleistungen nach dem SGB XI höher. Du hast ab 2024 die Wahl, entweder Pflegeleistungen nach dem SGB XIV (Pflegeleistungen entsprechend dem SGB XI zzhg. ergänzende Leistungen) oder die Pflegezulage im Bestandschutz. Soweit du dich für die SGB XIV Pflegeleistungen entscheidest, würde der Betrag aus dem Bestandschutz herausgerechnet werden. Somit hätte es soweit ich es verstehe noch nichts mit dem Wahlrecht nach § 152 SGB XIV (Geldleistungen nach Kapitel 9 und 10 oder Bestandschutzgeldleistungen nach § 144 SGB XIV.
 
Super, dass es bei dir anerkannt wurde.

Pflegezulage gab es nur bis zum 31.12.2023, wenn das Merkzeichen H schädigungsbedingt anerkannt wurde. Hast du das Merkzeichen H? Weil mich die (nachträgliche) Anerkennung verwundert. Du hattest geschrieben, dass bei dir ein GdS von 40 anerkannt wurde und jetzt sollst du schädigungsbedingt laut Amt hilflos sein? Wurde dir die Pflegezulage schon beschieden?

Soweit ich es verstanden habe wird die Pflegezulage auf die SGB XI Leistungen voll angerechnet. Ob dies tatsächlich so ist, insbesondere wenn es nachträglich genehmigt wurde, weiß ich nicht. t. Hattest du den damals bereits Pflegezulage beantragt?

Allerdings scheint mir, dass die Pflegekasse die Pflegezulage anrechnrechnen müsste, da die Regelung im SGB XI bzw. Pflegerundschreiben steht. Wie es umgesetzt wurde, weiß ich nicht.
Wie es läuft und ob das Versorgungsamt automatisch der Pflegekasse mitteilung macht, wäre ich dankbar wenn du es uns mitteilst.

Ab 2024 sollst du die Wahl haben, ob du ggf. im Bestandschutz die Pflegezulage zzhg. den 25% nimmst oder Leistungen entsprechend dem SGB XI.

Soweit dir die Pflegezulage I zugesprochen wurde, sind meine ich schon bei Pflegegrad 2 die Pflegeleistungen nach dem SGB XI höher. Du hast ab 2024 die Wahl, entweder Pflegeleistungen nach dem SGB XIV (Pflegeleistungen entsprechend dem SGB XI zzhg. ergänzende Leistungen) oder die Pflegezulage im Bestandschutz. Soweit du dich für die SGB XIV Pflegeleistungen entscheidest, würde der Betrag aus dem Bestandschutz herausgerechnet werden. Somit hätte es soweit ich es verstehe noch nichts mit dem Wahlrecht nach § 152 SGB XIV (Geldleistungen nach Kapitel 9 und 10 oder Bestandschutzgeldleistungen nach § 144 SGB XIV.
Hallo, ja es wundert mich auch alles ein bisschen. Mein GdS ist 40 und H wurde mir nie anerkannt ( bei GDB anträgen,bisher immer abgelehnt). Merkzeichen sind in diesem Fall nicht vorhanden, obwohl Pflegebedürftigkeit nach SGB VI bereits seit 2020 besteht. Die schädigungsbedingte Pflegebedürftigkeit wurde mir rückwirkend beschieden und bis 31.12.2023 zuerkannt, danach ging es in SGB XIV über und die Leistung entfiel.

Die schädigungsbedingte Pflege wurde ohne persönliche Antragstellung geprüft, was wohl die Regel nach der GDS Anerkennung und bereits vorhandenem Pflegegrad nach SGB VI zu sein scheint.

Die Leistungen werden aktuell und zukünftig nach SGB XIV ( Leistungen nach SGB VI+ ergänzende Leistungen ) erbracht. Pflegekasse wurde mit dem aktuellen Schreiben informiert.
 
ie schädigungsbedingte Pflege wurde ohne persönliche Antragstellung geprüft, was wohl die Regel nach der GDS Anerkennung und bereits vorhandenem Pflegegrad nach SGB VI zu sein scheint.

Ich denke es ist vom Amt zu Amt verschieden. Bei mir hat sich das Amt nachgefragt, da die Pflegekasse mitgeteilt hat, das ein Pflegegrad anerkannt ist. Um Pflege nach dem SGB XIV zu bekommen, müsse ich es beantragen und dann würde alles neu geprüft werden. Außer die Mitteilung das es länger dauert, ist noch nichts geschehen.

Hast du schon Bescheid über die Rückwirkende Pflegezulage bis 31.12.2023 bekommen?
 
Bei mir ist es komplett andersherum. Das Amt hat selbst geprüft ob die vorhandene Pflegebedürftigkeit Schädigungsbedingt ist und teilt dies laut aktuellem Schreiben nun der Pflegekasse mit.
Bescheid habe ich erhalten ,jedoch wird eine seperaten Aufrechnung der Zeit bis 12/2023 erst nach Kontakt mit der Pflegekasse zugesandt.

Wartest du noch auf die Anerkennung der Schädigungen bedingten Pflege ?
 

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