Super, dass es bei dir anerkannt wurde.
Pflegezulage gab es nur bis zum 31.12.2023, wenn das Merkzeichen H schädigungsbedingt anerkannt wurde. Hast du das Merkzeichen H? Weil mich die (nachträgliche) Anerkennung verwundert. Du hattest geschrieben, dass bei dir ein GdS von 40 anerkannt wurde und jetzt sollst du schädigungsbedingt laut Amt hilflos sein? Wurde dir die Pflegezulage schon beschieden?
Soweit ich es verstanden habe wird die Pflegezulage auf die SGB XI Leistungen voll angerechnet. Ob dies tatsächlich so ist, insbesondere wenn es nachträglich genehmigt wurde, weiß ich nicht. t. Hattest du den damals bereits Pflegezulage beantragt?
Allerdings scheint mir, dass die Pflegekasse die Pflegezulage anrechnrechnen müsste, da die Regelung im SGB XI bzw. Pflegerundschreiben steht. Wie es umgesetzt wurde, weiß ich nicht.
Wie es läuft und ob das Versorgungsamt automatisch der Pflegekasse mitteilung macht, wäre ich dankbar wenn du es uns mitteilst.
Ab 2024 sollst du die Wahl haben, ob du ggf. im Bestandschutz die Pflegezulage zzhg. den 25% nimmst oder Leistungen entsprechend dem SGB XI.
Soweit dir die Pflegezulage I zugesprochen wurde, sind meine ich schon bei Pflegegrad 2 die Pflegeleistungen nach dem SGB XI höher. Du hast ab 2024 die Wahl, entweder Pflegeleistungen nach dem SGB XIV (Pflegeleistungen entsprechend dem SGB XI zzhg. ergänzende Leistungen) oder die Pflegezulage im Bestandschutz. Soweit du dich für die SGB XIV Pflegeleistungen entscheidest, würde der Betrag aus dem Bestandschutz herausgerechnet werden. Somit hätte es soweit ich es verstehe noch nichts mit dem Wahlrecht nach § 152 SGB XIV (Geldleistungen nach Kapitel 9 und 10 oder Bestandschutzgeldleistungen nach § 144 SGB XIV.