Die Grundvoraussetzungen (Reha vor BSA) sind bei BSA und der höherbewertung gleich, weshalb die aktumentation, dass erst abgewartet werden muss, auch hiernach nicht nachvollziehbar ist. Soweit die höherbewertung anerkannt wurde, könnte das Amt meines Erachtens BSA nur ablehnen, wenn sich von der Höhe kein BSA ergibt. Hast du einen Anwalt, welcher für dich klagt?