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SGB XIV BSA Höhe

Die Grundvoraussetzungen (Reha vor BSA) sind bei BSA und der höherbewertung gleich, weshalb die aktumentation, dass erst abgewartet werden muss, auch hiernach nicht nachvollziehbar ist. Soweit die höherbewertung anerkannt wurde, könnte das Amt meines Erachtens BSA nur ablehnen, wenn sich von der Höhe kein BSA ergibt. Hast du einen Anwalt, welcher für dich klagt?
 
Ja genau, das irritiert mich schon seit Jahren, dass ich bbB bekommen und BSA nicht. Und ihr habt dazu ja auch schon ne Menge geschrieben. Anwältin hat noch nichts Konkretes dazu gesagt. Alle berufen sich auf ein Gutachten, in dem steht, dass erst die Intervalltherapie zeigen wird , ob Maßnahmen zu Teilhabe am Arbeitslebens noch erreicht werden können. Aber in diesem Gutachten steht eben auch, dass ich seit 2012 dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Und es wurde auf die Chronifizierung der Erkrankung hingewiesen. Und das Amt pickt sich nur den Satz heraus , dass eventuell Besserung eintreten könnte. In dem Gutachten steht nichts davon, dass die Aussichten gut sind. Anwältin hat zwar meine Akte vorliegen, aber genau dieses Gutachten fehlt.abwarten bis sie es vorliegen hat und dann bin ich gespannt...
 

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