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SGB XIV BSA Höhe

Hallo zusammen,

Ich habe gerade erst frisch den Antrag auf soziale Entschädigung gestellt ( taten in der Kindheit)

Den Eltern wurde das Sorgerecht entzogen und ich startete eine 10 Jahre lange Heimkarriere mit vielen Stationen.

Ich war aufgrund der Taten ein schwieriges Kind/teenager. Musste vom Gymnasium runter auf die Hauptschule. Zwei Ausbildungen abgebrochen.

Als ich endlich mit knapp 19 aus den Klauen des Jugendamtes war, hab ich mich etwas gefangen. Habe dann auch 15 Jahre lang Recht gut funktioniert. Hatte sehr gut bezahlte jobs (konnte ich meist nie lange halten max.3 Jahre)

Vor 8 Jahren kam mein Kindheitstrauma aber wieder voll hoch und seitdem geht gar nix mehr. Volle Erwerbsminderungsrente und gdb 100 allein auf die Psyche.

Und nun Frage ich mich wie ich wohl beim BSA eingestuft werde. Denn auf dem Papier hab ich ja nicht mal eine abgeschlossene Ausbildung.

Allerdings habe ich 2002 bereits das verdient was jetzt 2025 die unterste Stufe beim vergleichseinkommen ist.

Die Gehaltsabrechnungen habe ich zum Glück noch. Glaubt ihr das dies helfen kann?
 
Hast du mit der Anerkennung nach dem OEG eine Zuteilung bekommen?
Oder wie bis du bis jetzt Krankenversichert?
In diesem Fall gehe ich davon aus ( wie auch Silan geantwortet hatte ) , dass aufgrund meines "nur" GDS von 40 ,ich keine Zuteilung erhalten habe. Da in diesem Fall nur Schädigung bedingte Kosten vom VA übernommen werden.
Zu deiner Frage , ich bin derzeit selbst versichert beziehungsweise übernimmt die Grundsicherung die Kosten. ( Grundsicherung sollte irgendwann mal durch HLU abgelöst werden ).
 
Soweit du Mitglied einer Krankenkasse (gesetzliche) bist oder familienversichert bist, erbringt die Krankasse alles und es wird dieser erstattet.

Soweit du selbst versichert bist (z.B. Private Krankenversicherung) und du die Kosten z.B. über HLU erstattet bekommst, kannst du nach dem SGB XIV, eine Krankenkasse wählen. Die Wahl ist innerhalb von 2 Wochen nach entscheidung über die Leistungen nach dem SGB XIV zu treffen. Ansonsten wird es nach dem SGB V verfahren. Diese Krankenkasse erbringt für das Versorgungsamt die Krankenleistungen für die Schädigungsfolgen, da dein GdS nur bei 40 liegt.

Die Abzüge vom Bruttovergleichseinkommen zum Nettovergleichseinommen, sind für die fiktive Einkommensteuer und Sozialabgaben, welche du hättest wenn du arbeiten würdest. Insoweit könnte gesagt werden, dass du auch Krankenversicherung fiktiv mit dem BSA zahlst.

Aus meiner Sicht, dürfte der BSA bei der Berechnung für den Krankenversicherungsbeitrag für die Nichtschädigungsfolgen, für welche du ggf. weiter selbst Versichert bleiben müsstest, nicht der BSA herangezogen werden.

Da ich allerdings immer gesetzlich Krankenversichert war und bin, habe ich keine Erfahrungen wie es läuft.
 
Soweit du Mitglied einer Krankenkasse (gesetzliche) bist oder familienversichert bist, erbringt die Krankasse alles und es wird dieser erstattet.

Soweit du selbst versichert bist (z.B. Private Krankenversicherung) und du die Kosten z.B. über HLU erstattet bekommst, kannst du nach dem SGB XIV, eine Krankenkasse wählen. Die Wahl ist innerhalb von 2 Wochen nach entscheidung über die Leistungen nach dem SGB XIV zu treffen. Ansonsten wird es nach dem SGB V verfahren. Diese Krankenkasse erbringt für das Versorgungsamt die Krankenleistungen für die Schädigungsfolgen, da dein GdS nur bei 40 liegt.

Die Abzüge vom Bruttovergleichseinkommen zum Nettovergleichseinommen, sind für die fiktive Einkommensteuer und Sozialabgaben, welche du hättest wenn du arbeiten würdest. Insoweit könnte gesagt werden, dass du auch Krankenversicherung fiktiv mit dem BSA zahlst.

Aus meiner Sicht, dürfte der BSA bei der Berechnung für den Krankenversicherungsbeitrag für die Nichtschädigungsfolgen, für welche du ggf. weiter selbst Versichert bleiben müsstest, nicht der BSA herangezogen werden.

Da ich allerdings immer gesetzlich Krankenversichert war und bin, habe ich keine Erfahrungen wie es läuft.
Ich bin gesetzlich Krankenversichert, weshalb ich davon ausgehe , dass deine Erfahrungen ebenso auf mich zutreffen.
Deine Infos helfen mir wirklich weiter.
Ich hoffe, dass so meine Krankenkassenbeiträge bereits in den fiktiven Bruto/ Nettoabzügen beinhaltet sind.

Mein GDS von 40 macht die schon komplizierte Berechnung nicht einfacher.

Habt ihr noch mehr Wissen , bezüglich der fiktiven Butto/ Nettoabzügen?
 
Soweit ich das weiß ...und mein Wissen ist da mehr als 10 Jahre alt... musst du dich freiwillig weiter krankenversichern, wenn du nicht mehr arbeitest und nicht familienversichert bist. Die Krankenversicherung wurde zumindest vor 2024 nicht mit dem BSA verrechnet, da musste man dann selbst für aufkommen. Es gibt da noch irgendwo alte Fäden drüber hier im Forum. Aber ich hab gerade nicht die Energie, die rauszusuchen. @Vermisst hat da damals einiges zu geschrieben, weil sie, soweit ich mich erinnere, versucht hat das einzuklagen. Aber sie ist damit glaube ich nicht durchgekommen.
 
Danke für die vielen Erfahrungen.
Ich habe mal noch eine weitere Frage , in Bezug auf den Bearbeitungsvorgang des BSA. Wisst ihr zu welchem Zeitpunkt der Bearbeitung, die Rentenversicherung angefragt wurde ?
 
Ich war immer über die gesetzliche Krankenversicherung versichert. Früher über mein Gehalt und jetzt über die EU-Rente (50% wie AG-Anteil und 50% und Pflegeversicherung wird von der Bruttorente abgezogen) Während ich Krankengeld bezogen habe, wurde die Sozialversicherungsbeiträge fiktiv hieraus berechnet. Damit bin ich für jede Heilbehandlung nach dem SGB V abgesichert, soweit es schädigungsbedingt ist, bekommt die KK es vom Entschädigungsamt erstattet.

Soweit du gesetzlich Krankenversichert bist, sollte die Höhe des GdS egal sein. Das Amt erstattet immer nur für die anerkannten Schädigungsfolgen. Für diese musst du keine Zuzahlungen zahlen, bekommst Fahrtkosten und soweit notwendig darüberhinaus Heilbehandlungen.

Du kannst ja nicht schädigungsbedingt nicht mehr arbeiten und bekommst hierfür BSA. Insoweit denke ich kann der BSA stellvertrettent zur Arbeit gesehen werden.
Soweit die Arbeit aus Selbstständigkeit erziehlt wurde und keine gesetzliche Krankenkasse besteht oder aus anderen Gründen keine Mitgliedschaft in eine Krankenversicherung (ich gehe von gesetzlicher aus) vorliegt, müsste geklärt werden, ob durch den fiktiven Abzug beim BSA nicht indirekt auch in die gesetzliche Krankenversicherung einbezahlt wird bzw. ob hier der BSA anders berechnet wird.

Wäre intressand mal in den alten Fäden nachzulesen.
 
ch habe mal noch eine weitere Frage , in Bezug auf den Bearbeitungsvorgang des BSA. Wisst ihr zu welchem Zeitpunkt der Bearbeitung, die Rentenversicherung angefragt wurde ?

Bei mir wurde nachdem über Klage der gesundheitliche GdS etc. festgestellt wurde, ich auch nach den Rentenbescheid für alle Jahre gefragt. Eine Anfrage bei der Rentenversicherung wäre nur geschehen, wenn ich nicht alle Anpassungsbescheide einreichen könnte. Wobei bei mir klar war, dass ich Schädigungsbedingt die EU-Rente beziehe und vom Grund anspruch auf BSA habe.
 
ch habe gerade erst frisch den Antrag auf soziale Entschädigung gestellt ( taten in der Kindheit)

Erstmal solltest du abwarten ob die Taten anerkannt wird. Dies kann sich leider über Jahre, insbesondere wenn eine Klage notwendig ist, hinziehen.

nd nun Frage ich mich wie ich wohl beim BSA eingestuft werde. Denn auf dem Papier hab ich ja nicht mal eine abgeschlossene Ausbildung.

Wenn du erst frisch beantragt hast, sollte für die BSA berechnung, das SGB XIV zum tragen kommen. Hier soll entsprechend deiner Fähigkeiten und Veranlagungen, die bei Personen die bereits eine Ausbildung hatten, auch bei Betroffenen die vor Schädigung noch keinen Abschluss in Berufs- oder Schulausbildung, gewährt. Ich gehe davon aus, dass ähnlich wie im BVG umgesetzt wird. Ich denke es ist nicht verkehrt, wenn du belegen kannst, dass du wie in einen Ausbildungsberuf gearbeitet hast. Wobei erstmal abzuwarten ist, wie das SGB XIV hierfür beim BSA umgesetzt wird.
 

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