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Hallo logig,
schau mal hier: SGB XIV BSA Höhe. Hier findest du vielleicht was du suchst.
In diesem Fall gehe ich davon aus ( wie auch Silan geantwortet hatte ) , dass aufgrund meines "nur" GDS von 40 ,ich keine Zuteilung erhalten habe. Da in diesem Fall nur Schädigung bedingte Kosten vom VA übernommen werden.Hast du mit der Anerkennung nach dem OEG eine Zuteilung bekommen?
Oder wie bis du bis jetzt Krankenversichert?
Ich bin gesetzlich Krankenversichert, weshalb ich davon ausgehe , dass deine Erfahrungen ebenso auf mich zutreffen.Soweit du Mitglied einer Krankenkasse (gesetzliche) bist oder familienversichert bist, erbringt die Krankasse alles und es wird dieser erstattet.
Soweit du selbst versichert bist (z.B. Private Krankenversicherung) und du die Kosten z.B. über HLU erstattet bekommst, kannst du nach dem SGB XIV, eine Krankenkasse wählen. Die Wahl ist innerhalb von 2 Wochen nach entscheidung über die Leistungen nach dem SGB XIV zu treffen. Ansonsten wird es nach dem SGB V verfahren. Diese Krankenkasse erbringt für das Versorgungsamt die Krankenleistungen für die Schädigungsfolgen, da dein GdS nur bei 40 liegt.
Die Abzüge vom Bruttovergleichseinkommen zum Nettovergleichseinommen, sind für die fiktive Einkommensteuer und Sozialabgaben, welche du hättest wenn du arbeiten würdest. Insoweit könnte gesagt werden, dass du auch Krankenversicherung fiktiv mit dem BSA zahlst.
Aus meiner Sicht, dürfte der BSA bei der Berechnung für den Krankenversicherungsbeitrag für die Nichtschädigungsfolgen, für welche du ggf. weiter selbst Versichert bleiben müsstest, nicht der BSA herangezogen werden.
Da ich allerdings immer gesetzlich Krankenversichert war und bin, habe ich keine Erfahrungen wie es läuft.
ch habe mal noch eine weitere Frage , in Bezug auf den Bearbeitungsvorgang des BSA. Wisst ihr zu welchem Zeitpunkt der Bearbeitung, die Rentenversicherung angefragt wurde ?
ch habe gerade erst frisch den Antrag auf soziale Entschädigung gestellt ( taten in der Kindheit)
nd nun Frage ich mich wie ich wohl beim BSA eingestuft werde. Denn auf dem Papier hab ich ja nicht mal eine abgeschlossene Ausbildung.
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