Höhnchen
Aktives Mitglied
Ich habe meinen BSA ca 4 - 5 Wochen nach meiner rechtsgültigen Anerkennung meines OEG-Antrags erhalten. Es wurde also sofort bearbeitet nachdem ich meine Papiere eingereicht hatte. Ich nehme mal an, dass der BSA bereits seit meiner Anerkennung feststand und nur noch meine Unterlagen ausgewertet wurden. Ich war da aber auch schon genauso lange berentet und die gesamten Rehamaßnahmen (medizinisch und beruflich) waren bei Antragstellung bereits ausgeschöpft.
@Silan lass dich da mal von einem RA beraten. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hast du mit deinem Bestandsschutz auch den Schutz, dass sich dein GdS nicht mehr verschlechtern darf (Bestandsschutz für anerkannte Schädigungsfolgen = 10 Jahre unverändert + plus ein bestimmtes Alter). Ich denk, dieses Recht darf das VA nicht einfach aufheben. Oder frag mal das BMAS. Eine Verschlechterung der Gesundheit darf zudem niemand ins neue Recht überführen, nur eine Verbesserung.
@Silan lass dich da mal von einem RA beraten. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hast du mit deinem Bestandsschutz auch den Schutz, dass sich dein GdS nicht mehr verschlechtern darf (Bestandsschutz für anerkannte Schädigungsfolgen = 10 Jahre unverändert + plus ein bestimmtes Alter). Ich denk, dieses Recht darf das VA nicht einfach aufheben. Oder frag mal das BMAS. Eine Verschlechterung der Gesundheit darf zudem niemand ins neue Recht überführen, nur eine Verbesserung.
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