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SGB XIV BSA Höhe

Es gilt da immer der Erstantrag. Sonst könnten die ja pauschal alles jetzt ablehnen, damit man in den Widerspruch muss, um das OEG auszubooten...
Das kommt drauf an, wann der BSA beantragt wurde. Ja der hätte eigentlich nach altem Recht geprüft werden müssen. Ja, das wäre richtig gewesen, wurde aber quasi nie gemacht. Ja, der BSA wäre vor der HLU vorrangig und sollte daher geprüft worden sein, bevor Mimi die HLU bekommt, bzw HLU während Prüfung und bei positivem Bescheid dann Wechsel zu BSA.

Aber leider sieht die Realität oft anders aus... @Mimi97 hast du BSA beantragt oder fand die Prüfung von Amts wegen statt im Hauptverfahren nachdem dir der GdS zugesprochen wurde?

Ich hab meinen BSA zum Beispiel jetzt erst beantragt in 2024,weil ich vorher gearbeitet habe bzw. mich selbst auch für rehafähig und nicht erwerbsgemindert hielt. Ich hätte zwar wegen schädigungsbedingt verpfuschter Aufstiegschancen etc schon weit vorher BSA beantragen können. War mir aber zu blöd und wäre es auch wegen Vergleichseinkommen nicht wert gewesen. Nachdem jetzt aber Existenzminimum besteht, musste ich das machen... erhalte aber auch HLU jetzt während der Prüfung des BSA.
 
Darf ich einmal fragen was eure Erfahrungen bezüglich der Bearbeitungszeit des BSA sind .
Mein OEG wurde z.b erst nach 6 Jahren erteilt. Ich hoffe das es mit dem BSA schneller geht.
Bei mir ging das dann total schnell. 3 Monate nach beantragung des BSA hatte ich den schon auf dem Konto. Der Bescheid kam erst nach ca 4 bis 5 Monaten.
Aber das scheint nicht die Regel zu sein. Andere warten deutlich länger. Ich drücke dir die Daumen, dass es schnell geht.
 
Bei mir ging das dann total schnell. 3 Monate nach beantragung des BSA hatte ich den schon auf dem Konto. Der Bescheid kam erst nach ca 4 bis 5 Monaten.
Aber das scheint nicht die Regel zu sein. Andere warten deutlich länger. Ich drücke dir die Daumen, dass es schnell geht.
War denn bei dir alles so offensichtlich fürs Amt wegen schädigungsbedingt? Verrückt wie unterschiedlich das ist... hast du mal deine medizinischen Stellungnahmen gelesen? Wurde da viel abgewägt was zum Einkommensverlust geführt hat?

Naja gut andererseits wurde das ja bei dir direkt bewilligt?! Freut mich wirklich sehr auch mal sowas zu lesen 🙂
 
Ich habe in einigen Gerichtsurteilen, nicht nur zum BSA gelesen, dass gerade diese Nicht - Abwägung dem Amt negativ ausgelegt wurde, sei es auch nur als ein Verfahrensfehler. Und genau aus diesem Grund wurde der Prozess im Sinne der Klägerin entschieden. Natürlich doof um die Wartezeit, aber verloren ist noch lange nichts.
Und vielleicht gibt es ja auch gar keine Argumente für die Ablehnung, und dann haben sie es halt so gelöst, indem sie vermeintliche andere Gesundheitsstörungen heranziehen, wer weiß....
Ja sowas wird IMMER negativ ausgelegt, weil es nunmal den Amtsermittlungsgrundsatz gibt und ein Sachverhalt natürlich halbwegs ausermittelt sein sollte bevor bewilligt oder abgelehnt wird. Das gilt gleichermaßen. Man bekommt hinterher bei beidem auf den Deckel,wenn es unordentlich gemacht war.
Die Ausführungen der Betroffenen sind immer (!!!) zu beachten, zu würdigen und ggf. zu verifizieren - was ein SB mangels medizinischer Kenntnisse gar nicht kann.

In meinem Fall hat aber der SB zum Beispiel meine Ausführungen gar nicht an den medizinischen Dienst gegeben, soweit ich das aus der Akte entnehmen kann. D.h. der Mediziner konnte oder wollte sich kein vollständiges Bild machen. In den Arztberichten meiner Ärzte standen nur sehr allgemeine Begriffe wie zum Beispiel "Arbeitsplatzproblematik". Dass diese aber zu 99% an Traumatriggern lag (anerkannte Schädigungsfolge ist bei mir eine PTBS) steht da nicht - habe ich allerdings in meinem Antrag schon beschrieben. Wenn aber sowas nie beim Mediziner landet ist es natürlich richtig dumm...

Also ja, da wurde unordentlich gearbeitet und für mich nicht nachvollziehbar und unvollständig argumentiert.

Mir hätte man das bei meiner letzten Arbeit um die Ohren gehauen und ich hätte mich mit der Ablehnung null wohl gefühlt, weil ich den Widerspruch quasi schon am nächsten Tag vor mir auf dem Tisch gesehen hätte...sehr unangenehm und auch unfair den Betroffenen gegenüber.

Die Begründung im Bescheid ist halt das A und O und das am Sachverhalt und nicht einfach pauschal Gesetzestext abschreiben und hoffen der Betroffene wehrt sich nicht. Ich glaube oft ist das leider mangelndes Rechtsverständnis des SB.

In meinem Fall hat das sogar die Grundsatzsachbearbeiterin unterschrieben - war aber leider trotzdem substanziell falsch.
 
Ich understelle dem VA derzeit, dass die mich austrixen wollen, um ins neue SGB XIV wechseln zu müssen.
Meine Therapeutin hatte weitere Therapie beantragt, die abgelehnt wurde. Daraufhin bin ich in den Widerspruch gegangen und habe neulich eine Ablehnung des Widerspruchs bekommen mit folgender Erläuterung:
Sie sind zwar durch die anerkannten Diagnosen x, y und z und dem ihnen dadurch zugeschriebenen GDS von 70 therapieberechtigt, doch da sie das von der Krankenkasse in der Regel bewilligte Kontingent an Therapieeinheiten überschritten haben, lehnen wir eine weitere Kostenübernahme ab.


Mein Gedanke dazu ist, die wollen dass ich klage, damit die einen Grund bekommen, mich neu zu begutachten. Und damit würde ich automatisch ins neue SGB XIV rutschen, womit ich mich zukünftig deutlich schlechter stellen würde. Damit wäre der Besitzstand hinfällig und ich würde sobald ich ins Rentenalter komme 50% abzüge vom BSA haben.
Ich weiß nicht, ob ich da 'nen Verfolgungswahn hab, aber da kann ich besser 2 Jahre lang Therapie aus eigeer Tasche zahlen, das hab ich im halben Jahr dann wieder raus... anstatt ins SGB XIV zu wechseln....
 
Ich understelle dem VA derzeit, dass die mich austrixen wollen, um ins neue SGB XIV wechseln zu müssen.
Meine Therapeutin hatte weitere Therapie beantragt, die abgelehnt wurde. Daraufhin bin ich in den Widerspruch gegangen und habe neulich eine Ablehnung des Widerspruchs bekommen mit folgender Erläuterung:
Sie sind zwar durch die anerkannten Diagnosen x, y und z und dem ihnen dadurch zugeschriebenen GDS von 70 therapieberechtigt, doch da sie das von der Krankenkasse in der Regel bewilligte Kontingent an Therapieeinheiten überschritten haben, lehnen wir eine weitere Kostenübernahme ab.


Mein Gedanke dazu ist, die wollen dass ich klage, damit die einen Grund bekommen, mich neu zu begutachten. Und damit würde ich automatisch ins neue SGB XIV rutschen, womit ich mich zukünftig deutlich schlechter stellen würde. Damit wäre der Besitzstand hinfällig und ich würde sobald ich ins Rentenalter komme 50% abzüge vom BSA haben.
Ich weiß nicht, ob ich da 'nen Verfolgungswahn hab, aber da kann ich besser 2 Jahre lang Therapie aus eigeer Tasche zahlen, das hab ich im halben Jahr dann wieder raus... anstatt ins SGB XIV zu wechseln....
Wann war denn der Antrag?

Viele denken der Besitzstand würde für alles gelten, aber der ist für jede Einzelleistung zu sehen. Wenn du heute Therapie beantragst, dann wird die nach Kapitel 5 SGB XIV geprüft.

Kenn mich mit Heilbehandlung nicht so aus. Wie war es denn im BVG? Soweit ich weiß konnte auch da schon über das Kontingent der Kasse bewilligt werden - was ja quasi auch Sinn der Sache ist,weil Kassentherapie ja jeder bekommt und nur wenn die Kasse mangels Kontingent ablehnt das BVG griff. Soweit zumindest mein Verständnis...

Da wäre die Begründung du willst mehr als die Kasse zahlen würde und deshalb wird abgelehnt ja grade falsch...oder unvollständig. Sie könnten sich höchstens an eine etwaige Begründung des MDK dranhängen wie z.B. "Therapie bringt nix mehr", aber pauschal sagen, dass die Kasse nix zahlt und deshalb zahlt Versorgungsamt nicht,ist doch völlig entgegen der Logik des Gesetzes?!
 
War denn bei dir alles so offensichtlich fürs Amt wegen schädigungsbedingt? Verrückt wie unterschiedlich das ist... hast du mal deine medizinischen Stellungnahmen gelesen? Wurde da viel abgewägt was zum Einkommensverlust geführt hat?

Naja gut andererseits wurde das ja bei dir direkt bewilligt?! Freut mich wirklich sehr auch mal sowas zu lesen 🙂
Ich habe den Vorteil, dass ich ein rechtskräftiges Urteil in der Tasche habe und schon seit mehr als 30 Jahren im OEG-Bezug bin. Außerdem bin ich seit ca 2008 als ''unveränderlich'' eingestuft. Die haben einfach versäumt, den BSA zu prüfen, ich hätte schon viel früher Anspruch gehabt. Damals habe ich das so akzeptiert, weil ich keine Kraft hatte, da irgendwas zu hinterfragen. Ich war froh, dass sich überhaupt jemand damals zuständig gefühlt hat. Ich habe damals ausschließlich von meiner Grundrente (ca. 300€) gelebt und war nicht krankenversichert. Da war der BSA natürlich ein Lottogewinn für mich. Heute würde ich das vermutlich nicht so stehen lassen... aber wer weiß? Auch heute noch mangelt es sehr an der aufzubringenden Energie...
 
Wann war denn der Antrag?

Viele denken der Besitzstand würde für alles gelten, aber der ist für jede Einzelleistung zu sehen. Wenn du heute Therapie beantragst, dann wird die nach Kapitel 5 SGB XIV geprüft.

Kenn mich mit Heilbehandlung nicht so aus. Wie war es denn im BVG? Soweit ich weiß konnte auch da schon über das Kontingent der Kasse bewilligt werden - was ja quasi auch Sinn der Sache ist,weil Kassentherapie ja jeder bekommt und nur wenn die Kasse mangels Kontingent ablehnt das BVG griff. Soweit zumindest mein Verständnis...

Da wäre die Begründung du willst mehr als die Kasse zahlen würde und deshalb wird abgelehnt ja grade falsch...oder unvollständig. Sie könnten sich höchstens an eine etwaige Begründung des MDK dranhängen wie z.B. "Therapie bringt nix mehr", aber pauschal sagen, dass die Kasse nix zahlt und deshalb zahlt Versorgungsamt nicht,ist doch völlig entgegen der Logik des Gesetzes?!
Genau. Und das schreiben sie ja sogar. Sie haben mir ja schwarz auf weiß gegeben, dass ich Anspruch hätte, auch nach SGB XIV. Dass sie aber dennoch ablehnen.
Meine Phantasie dazu ist, wenn ich klage liefere ich denen einen Grund mich zu begutachten, weil die letzte Begutachtung ca 20 Jahre her ist... und sie so ja keine Grundlage haben mich neu zu begutachten...
Vermutlich würde ich da sogar noch höher begutachtet werden, weil sich vieles verschlimmert hat. Aber schon allein das ist ja Glücksspiel. Und der Besitzstand wäre bei einer Begutachtung jetzt nach SGB XIV weg, da iich ja nicht mehr nach BVG dann begutachtet bin. Und damit würde ich zwar vielleeicht die nächsten 3, 4 Jahre noch etwas mehr bekommen, aber dann zur Rente hin 50% meines BSA einbüßen, auf den ich jetzt auch zur Rente hin Anspruch habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du die Aktenzeichen o.ä. von den Gerichtsurteilen? Ggf. wo sind sie veröffentlicht? Weil die Problematik, dass die Ämter einfach so ablehnen, scheint mir immer häufiger gemacht zu werden.

Leider habe ich kein AZ. Da dieses Anliegen nicht auf mein Problem zutrifft, habe ich es nicht abgespeichert. Aber ich halte die Augen offen und informiere dich sobald ich es nochmal finde.
 
Ich habe den Vorteil, dass ich ein rechtskräftiges Urteil in der Tasche habe und schon seit mehr als 30 Jahren im OEG-Bezug bin. Außerdem bin ich seit ca 2008 als ''unveränderlich'' eingestuft. Die haben einfach versäumt, den BSA zu prüfen, ich hätte schon viel früher Anspruch gehabt. Damals habe ich das so akzeptiert, weil ich keine Kraft hatte, da irgendwas zu hinterfragen. Ich war froh, dass sich überhaupt jemand damals zuständig gefühlt hat. Ich habe damals ausschließlich von meiner Grundrente (ca. 300€) gelebt und war nicht krankenversichert. Da war der BSA natürlich ein Lottogewinn für mich. Heute würde ich das vermutlich nicht so stehen lassen... aber wer weiß? Auch heute noch mangelt es sehr an der aufzubringenden Energie...
Ja das verstehe ich total und wahrscheinlich waren die dann selbst froh nur ab sofort und nicht alles für die Vergangenheit aufrollen zu müssen. Gut und zugleich ungut für dich...
 

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