Das kommt drauf an, wann der BSA beantragt wurde. Ja der hätte eigentlich nach altem Recht geprüft werden müssen. Ja, das wäre richtig gewesen, wurde aber quasi nie gemacht. Ja, der BSA wäre vor der HLU vorrangig und sollte daher geprüft worden sein, bevor Mimi die HLU bekommt, bzw HLU während Prüfung und bei positivem Bescheid dann Wechsel zu BSA.Es gilt da immer der Erstantrag. Sonst könnten die ja pauschal alles jetzt ablehnen, damit man in den Widerspruch muss, um das OEG auszubooten...
Aber leider sieht die Realität oft anders aus... @Mimi97 hast du BSA beantragt oder fand die Prüfung von Amts wegen statt im Hauptverfahren nachdem dir der GdS zugesprochen wurde?
Ich hab meinen BSA zum Beispiel jetzt erst beantragt in 2024,weil ich vorher gearbeitet habe bzw. mich selbst auch für rehafähig und nicht erwerbsgemindert hielt. Ich hätte zwar wegen schädigungsbedingt verpfuschter Aufstiegschancen etc schon weit vorher BSA beantragen können. War mir aber zu blöd und wäre es auch wegen Vergleichseinkommen nicht wert gewesen. Nachdem jetzt aber Existenzminimum besteht, musste ich das machen... erhalte aber auch HLU jetzt während der Prüfung des BSA.