Mimi97
Mitglied
Hallo Arlonia, danke für die schnelle Rückmeldung und die liebe Aufnahme im Forum.Hallo Mimi und willkommen! Zunächst ist das hier natürlich keine Rechtsberatung- wir sind keine Anwälte sondern i.d.R. selbst Geschädigte im Sinne des BVG/OEG/SGB XIV.
Es ist leider sehr schwer das so pauschal zu beantworten.
Erhältst du schon immer Grundsicherung, hast also nie gearbeitet? Hast du Abitur gemacht? Was bedeutet angestrebtes Studium? Gibt es hierzu stichhaltige Nachweise und auch Nachweise,dass du das ohne Schädigung geschafft hättest? Das ist nämlich der schwierigste Nachweis.
Es ist sehr schwierig von angestrebten Werdegängen auszugehen und das ist auch nahezu unmöglich nachweisbar. Es muss immer ein Zusammenhang zwischen deiner Schädigung und dem Einkommensverlust bestehen. Allerdings muss auch erstmal überhaupt der Einkommensverlust berechnet werden, weswegen ich jetzt erstmal nicht vom Studium ausgehen würde,sondern von den aktuellen Tatsachen (weil das das mindeste wäre - du kannst natürlich versuchen mehr zu bekommen aber könnte schwierig werden wegen der Nachweise).
Wieso bekommst du GruSi (ich nehme an nach SGB XII?) und nicht HLU nach SGB XIV? Hast du mal die HLU nach SGB XIV beantragt? Eigentlich müsstest du die nämlich bekommen, wenn du schädigungsbedingt nicht arbeiten kannst.
Wenn du GruSi sagst bist du dauerhaft voll erwerbsgemindert aber ohne Rentenanspruch?
Hast du Pflegeleistungen über das SGB XIV?
Es ist ohne (viele) weitere Infos sehr sehr schwierig da auch nur ansatzweise was zu berechnen.
Du kannst mir gerne mal privat schreiben, dann bräuchte ich aber ein paar mehr Infos (mindestens das obige) 🙂
Ansonsten kannst du dir mal die SGBXIVBSchaAV durchlesen. Wenn es so wäre, dass du vor Abschluss der Schule/Ausbildung geschädigt wurdest und dadurch in deinem Werdegang eingeschränkt wurdest, dann guckt man nach Fähigkeiten und Veranlagung. Nicht selten bei den Eltern/Geschwistern, deine Schulzeugnisse vor der Schädigung etc. ...
Im "schlimmsten" Fall kämst du in die A5 Stufe 8 BBesO als Vergleichseinkommen. Das bedeutet ohne Ausbildung. Das wären nach Abzügen ohne weitere Kenntnis deiner persönlichen Lage ca. 1950€ netto. Das gilt wie gesagt beim Vergleichseinkommen A5 Stufe 8 = 3370€ brutto. Wenn du null Einkommen hast wäre das dann auch bereits der zu erwartende BSA.
Alles ohne Gewähr anhand §89 SGB XIV und SGBXIVBSchaAV berechnet.
Liebe Grüße
Ich habe aufgrund meiner Schädigung leider nie arbeiten können und beziehe Moment noch Grundsicherung, wobei das Landesamt die HLU bearbeitet.
Meine Schulabschluss (Hauptschulabschluss/ Mittlere Reife) habe ich selbständig erarbeitet und sehr gut abgelegt. Das Abitur habe ich im Fernstudium begonnen, was ich jedoch aufgrund meiner Erkrankung nicht abschließen konnte. Das Wunschstudium wurde schon Jahre zuvor in Dokumenten notiert.
Die aktuelle GruSi beziehe ich wegen dauerhafter Erwerbsminderung ohne Rentenansprüche.
Bezüglich der Einstufung ,gehe ich selbst erstmal von der geringsten Einkommensstufe aus. Über dessen Höhe war ich mir nicht ganz sicher , da man online auf so viele Berechnungsmöglichkeiten stößt.
Könntest du mir zur Erklärung einmal deine Vorgehensweise erläutern?
Im Internet finde ich immer nur die Prozentzahl 42,5 des Einkommensverlustes.
Man blickt nach der Reform 2024 nicht mehr durch.
Ganz liebe Grüße