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SGB XIV BSA Höhe

Hallo Mimi und willkommen! Zunächst ist das hier natürlich keine Rechtsberatung- wir sind keine Anwälte sondern i.d.R. selbst Geschädigte im Sinne des BVG/OEG/SGB XIV.

Es ist leider sehr schwer das so pauschal zu beantworten.

Erhältst du schon immer Grundsicherung, hast also nie gearbeitet? Hast du Abitur gemacht? Was bedeutet angestrebtes Studium? Gibt es hierzu stichhaltige Nachweise und auch Nachweise,dass du das ohne Schädigung geschafft hättest? Das ist nämlich der schwierigste Nachweis.

Es ist sehr schwierig von angestrebten Werdegängen auszugehen und das ist auch nahezu unmöglich nachweisbar. Es muss immer ein Zusammenhang zwischen deiner Schädigung und dem Einkommensverlust bestehen. Allerdings muss auch erstmal überhaupt der Einkommensverlust berechnet werden, weswegen ich jetzt erstmal nicht vom Studium ausgehen würde,sondern von den aktuellen Tatsachen (weil das das mindeste wäre - du kannst natürlich versuchen mehr zu bekommen aber könnte schwierig werden wegen der Nachweise).

Wieso bekommst du GruSi (ich nehme an nach SGB XII?) und nicht HLU nach SGB XIV? Hast du mal die HLU nach SGB XIV beantragt? Eigentlich müsstest du die nämlich bekommen, wenn du schädigungsbedingt nicht arbeiten kannst.

Wenn du GruSi sagst bist du dauerhaft voll erwerbsgemindert aber ohne Rentenanspruch?

Hast du Pflegeleistungen über das SGB XIV?

Es ist ohne (viele) weitere Infos sehr sehr schwierig da auch nur ansatzweise was zu berechnen.

Du kannst mir gerne mal privat schreiben, dann bräuchte ich aber ein paar mehr Infos (mindestens das obige) 🙂

Ansonsten kannst du dir mal die SGBXIVBSchaAV durchlesen. Wenn es so wäre, dass du vor Abschluss der Schule/Ausbildung geschädigt wurdest und dadurch in deinem Werdegang eingeschränkt wurdest, dann guckt man nach Fähigkeiten und Veranlagung. Nicht selten bei den Eltern/Geschwistern, deine Schulzeugnisse vor der Schädigung etc. ...

Im "schlimmsten" Fall kämst du in die A5 Stufe 8 BBesO als Vergleichseinkommen. Das bedeutet ohne Ausbildung. Das wären nach Abzügen ohne weitere Kenntnis deiner persönlichen Lage ca. 1950€ netto. Das gilt wie gesagt beim Vergleichseinkommen A5 Stufe 8 = 3370€ brutto. Wenn du null Einkommen hast wäre das dann auch bereits der zu erwartende BSA.

Alles ohne Gewähr anhand §89 SGB XIV und SGBXIVBSchaAV berechnet.

Liebe Grüße
Hallo Arlonia, danke für die schnelle Rückmeldung und die liebe Aufnahme im Forum.

Ich habe aufgrund meiner Schädigung leider nie arbeiten können und beziehe Moment noch Grundsicherung, wobei das Landesamt die HLU bearbeitet.
Meine Schulabschluss (Hauptschulabschluss/ Mittlere Reife) habe ich selbständig erarbeitet und sehr gut abgelegt. Das Abitur habe ich im Fernstudium begonnen, was ich jedoch aufgrund meiner Erkrankung nicht abschließen konnte. Das Wunschstudium wurde schon Jahre zuvor in Dokumenten notiert.

Die aktuelle GruSi beziehe ich wegen dauerhafter Erwerbsminderung ohne Rentenansprüche.

Bezüglich der Einstufung ,gehe ich selbst erstmal von der geringsten Einkommensstufe aus. Über dessen Höhe war ich mir nicht ganz sicher , da man online auf so viele Berechnungsmöglichkeiten stößt.

Könntest du mir zur Erklärung einmal deine Vorgehensweise erläutern?
Im Internet finde ich immer nur die Prozentzahl 42,5 des Einkommensverlustes.
Man blickt nach der Reform 2024 nicht mehr durch.

Ganz liebe Grüße
 
Es wurde nur pauschal vom Versorgungsmediziner gesagt dass andere Gesundheutsstörungen verursachend wären und das ohne Nennung dieser oder Abwägung zu der anerkannten Schädigung.

Ich fordere jetzt noch die medizinische Akte an, sofern es die gibt. Also weiter abwarten. Ich hoffe eine Klage noch im WS-Verfahren vermeiden zu können. Schauen wir mal.

Ich habe in einigen Gerichtsurteilen, nicht nur zum BSA gelesen, dass gerade diese Nicht - Abwägung dem Amt negativ ausgelegt wurde, sei es auch nur als ein Verfahrensfehler. Und genau aus diesem Grund wurde der Prozess im Sinne der Klägerin entschieden. Natürlich doof um die Wartezeit, aber verloren ist noch lange nichts.
Und vielleicht gibt es ja auch gar keine Argumente für die Ablehnung, und dann haben sie es halt so gelöst, indem sie vermeintliche andere Gesundheitsstörungen heranziehen, wer weiß....
 
Hallo Mimi,

dein GdS und der Pflegegrad haben keinen Einfluss auf deinen BSA.

Was heißt es, du befändest dich im Klärungsprozess des BSA konkret?
Bedeutet es, dass es schon geklärt ist, dass dir ein BSA zusteht und nur noch die richtige Einstufung erfolgen muss?
Wurde der Antrag auf Entschädigungsleistung gemeinsam mit dem Antrag auf BSA gestellt, oder hast du ihn nachträglich - evtl erst nach dem 01.01.2024 - gestellt?

Oder vielleicht bist du auch schon im neuen Recht, da du bisher nur Grundrente erhalten hast?

Letztere Fragen sind wichtig, da es entscheidend ist, in welches Recht du fällst, weil es Auswirkungen auf die Höhe des BSA hat.

Ganz allgemein gesagt gibt es 5 Besoldungsgruppen in die du in Stufe 8 fallen könntest:

A 5 - ohne Berufsabschluss
A 7 - mit Berufsabschluss
A 9 - Techniker/Meister
A 11 Fachhochschulabschluss/Bachelor
A 14 Hochschulabschluss/Master

Die Höhe der jeweiligen Entgelte lässt sich der BMAS Seite entnehmen.

Und ich schließe mich Arlonia an, was konkret hast du in der Hand was auf ein Studium hinweist, und wie viel davon hast du bereits absolviert, so dass dieser Werdegang sichtbar werden kann?

Da natürlich ein höherer Abschluss (Studium) dem Amt mehr Geld kostet, muss schon aufschlussreich begründet und bewiesen werden können, wenn du ein angestrebtes Studium nachweisen möchtest. Die Ämter sind für mich unberechenbar in ihren Entscheidungen, sowohl positiv als auch (leider häufiger) negativ, so dass ich es versuchen würde, wenn ich genug Material an der Hand hätte.
Hallo , danke für die Nachricht .
Ich gehe selbst erstmal von der schlechtesten Einstufung aus , da ich die Unberechenbarkeit der Ämter allzu gut kenne.
Meine Entschädigung wurde nach altem Recht beantragt und nach vielen Jahren , in diesem Jahr genehmigt. Den BSA habe ich erst daraufhin beantragt und befindet sich in Bearbeitung. (2025)
 
Die Berechnungsgrundlage, die du gefunden hast, ist veraltet. Das hier ist die Aktuelle:
Du nimmst die jeweiligen Beträge von A 5, oder welchen BSA du auch ausrechnen magst und ziehst folgende Prozente ab:

(Wenn du nicht verheiratet bist):
0 - 480 € - 18%
481 - 1380 €. - 40%
alles über 1.380 € - 49%

Da du keine weiteren Einkünfte hast, ist das Ergebnis dein Endbetrag. Deine Entschädigungsleistung wird hinzu addiert.

Verheiratete Menschen haben leicht geringere Abzüge.

Wenn du bereits das Abitur in Angriff genommen hast, wirst du ganz bestimmt nicht in A5 eingestuft. Was sind das für Dokumente, die deinen Studienwunsch belegen? Das hört sich irgendwie so offiziell an, was für das Amt sicher gut wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe aufgrund meiner Schädigung leider nie arbeiten können und beziehe Moment noch Grundsicherung, wobei das Landesamt die HLU bearbeitet.
Meine Schulabschluss (Hauptschulabschluss/ Mittlere Reife) habe ich selbständig erarbeitet und sehr gut abgelegt. Das Abitur habe ich im Fernstudium begonnen, was ich jedoch aufgrund meiner Erkrankung nicht abschließen konnte. Das Wunschstudium wurde schon Jahre zuvor in Dokumenten notiert.

Wenn dein OEG Antrag vor 01.01.2024 war und aufgrund dieses Antrages auch BSA jetzt geprüft wird, ist bei Schödigung vor Berufsausbildung der vermutete Abschluss zu nehmen. Dies kann je nach Sachbearbeiter ausfallen. Für z.B. eine Fach- oder Hochschulabschluss müsste nicht nur das Studium vermutet (was vermutet heißt ist von der Rechtssprechung sehr ungenau, u.a. nach Fähigkeiten und Veranlagung) werden, sondern auch der Abschluss. Wenn du gut klarlegst, dass du ohne Schädigung auch einen entsrpechenden Abschluss hättest kann es sein, dass auch gesehen wird. Wobei ich denke, dass mit Mittlerere Reife vermutet werden kann, dass du auch eine Berufsausbildung geschafft hättest.

Hast du die volle Erwerbsminderungsrente? Bzw. hat die Versorgungsärztin oder eine Gutachterin festgestellt, dass du wg. der Schädigungsfolgen keine Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kannst?

Vom Nettovergleichseinkommen, hatte Anolina bei A 5 ungewähr (wobei einmal Berechnung single und dann z.B. verheiratet gibt), werden noch deine Einkünfte z.B. EU-Rente abgezogen. Soweit du nur Sozialhilfe bekommst, würden BSA als Einkommen auf Sozialhilfe angerechnet werden und ggf. auch rückwirkend wegfallen bzw. reduziert werden.
 
Ich habe in einigen Gerichtsurteilen, nicht nur zum BSA gelesen, dass gerade diese Nicht - Abwägung dem Amt negativ ausgelegt wurde, sei es auch nur als ein Verfahrensfehler.

Hast du die Aktenzeichen o.ä. von den Gerichtsurteilen? Ggf. wo sind sie veröffentlicht? Weil die Problematik, dass die Ämter einfach so ablehnen, scheint mir immer häufiger gemacht zu werden.
 
Die Berechnungsgrundlage, die du gefunden hast, ist veraltet. Das hier ist die Aktuelle:
Du nimmst die jeweiligen Beträge von A 5, oder welchen BSA du auch ausrechnen magst und ziehst folgende Prozente ab:

(Wenn du nicht verheiratet bist):
0 - 480 € - 18%
481 - 1380 €. - 40%
alles über 1.380 € - 49%

Da du keine weiteren Einkünfte hast, ist das Ergebnis dein Endbetrag. Deine Entschädigungsleistung wird hinzu addiert.

Verheiratete Menschen haben leicht geringere Abzüge.

Wenn du bereits das Abitur in Angriff genommen hast, wirst du ganz bestimmt nicht in A5 eingestuft. Was sind das für Dokumente, die deinen Studienwunsch belegen? Das hört sich irgendwie so offiziell an, was für das Amt sicher gut wäre.
Danke für die wirklich ausführliche Erklärung. Ich freue mich so sehr über die Hilfe.
Ich bin nun beruhigt, dass auch im schlechtesten Fall A5 , ich nicht ins Existenzminimum rutschen würde .

Darf ich einmal fragen was eure Erfahrungen bezüglich der Bearbeitungszeit des BSA sind .
Mein OEG wurde z.b erst nach 6 Jahren erteilt. Ich hoffe das es mit dem BSA schneller geht. 😊
 
Wenn dein OEG Antrag vor 01.01.2024 war und aufgrund dieses Antrages auch BSA jetzt geprüft wird, ist bei Schödigung vor Berufsausbildung der vermutete Abschluss zu nehmen. Dies kann je nach Sachbearbeiter ausfallen. Für z.B. eine Fach- oder Hochschulabschluss müsste nicht nur das Studium vermutet (was vermutet heißt ist von der Rechtssprechung sehr ungenau, u.a. nach Fähigkeiten und Veranlagung) werden, sondern auch der Abschluss. Wenn du gut klarlegst, dass du ohne Schädigung auch einen entsrpechenden Abschluss hättest kann es sein, dass auch gesehen wird. Wobei ich denke, dass mit Mittlerere Reife vermutet werden kann, dass du auch eine Berufsausbildung geschafft hättest.

Hast du die volle Erwerbsminderungsrente? Bzw. hat die Versorgungsärztin oder eine Gutachterin festgestellt, dass du wg. der Schädigungsfolgen keine Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kannst?

Vom Nettovergleichseinkommen, hatte Anolina bei A 5 ungewähr (wobei einmal Berechnung single und dann z.B. verheiratet gibt), werden noch deine Einkünfte z.B. EU-Rente abgezogen. Soweit du nur Sozialhilfe bekommst, würden BSA als Einkommen auf Sozialhilfe angerechnet werden und ggf. auch rückwirkend wegfallen bzw. reduziert werden.
Die Informationen sind wirklich super hilfreich, danke.
Was wäre denn der Unterschied, wenn die Beantragung nach 01.01.2024 ist? Mein OEG ist 2019 beantragt aber Wiederspruch bezüglich BSA erfolgte 25.

Die Erwerbsminderung wurde unabhängig vom OEG, von einem Amtsarzt beurteilt. Die Gründe für die Arbeitsunfähigkeit, sind die gleichen wie bei der Erteilung des OEG. Dieses Gutachten liegt den BSA Mitarbeitern vor.

Bezüglich der Rückzahlung der Sozialhife bin ich mir auch schon bewusst gewesen.

Wie wird beim BSA eigentlich der Krankenkassenbeitrag bezahlt? Ist dieser in den Abzügen enthalten oder muss ich diese nochmals extra bezahlen?
 
Wie wird beim BSA eigentlich der Krankenkassenbeitrag bezahlt? Ist dieser in den Abzügen enthalten oder muss ich diese nochmals extra bezahlen?
Halli Mimi97,
da du ja nie sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, müsstest du bislang ausschließlich familienversichert oder freiwillig versichert gewesen sein, richtig?
Wenn das der Fall ist, bist du ab einem GDS 50 (evtl mit besonderer beruflicher Betroffenheit (bbB), die es bei dir eigentlich noch geben müsste) über das VA krankenversichert. Aber das passiert nicht automatisch sondern du musst das prüfen lassen. Das ganze nennt sich ''Zuteilung'' und du musst deinen Sachbearbeiter den Auftrag geben, zu überprüfen ob du zuteilungsberechtigt bist. Ohne dein Zutun wird das nicht geprüft.
Solltest du mit bbB unter 50 Grad bbleiben, musst du dich selbst krankenversichern, soweit ich weiß.
Ich habe eine Zuteilung für Schödigungsfolgen sowie Nichtschädigungsfolgen, da ich einen GDS 60 (mit bbB 70) habe. Wenn der GDS unter 50 liegt, gibts nur krankenversicherung für Schädigungsfolgen.

Solltest du allerdings schon einmal gesetzlich krankenversichert gewesen sein, bekomnst du keine Zuteilung vom VA, soweit ich das weiß.
Liebe Grüße
Silan
 

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