Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Selbstbefriedigung neben schlafendem Kind

Der Schutz der Kinder funktioniert am besten, indem Du Dich selber schützt, weil Du dadurch handlungsfähig bleibst.
Drum sprich das vorher ab und folge dem Rat eines Anwalts (zB https://www.frag-einen-anwalt.de/)
Du bekommst hoffentlich eine Antwort, die das entweder klar befürwortet oder eben ablehnt.
 
Beide Anwälte raten dringend dazu das offenzulegen . Kindeswohl usw
Du hast gar keine Wahl, das offenzulegen. Anderenfalls machst Du Dich auch als Mutter der Unterlassene Hilfeleistung, § 323c strafbar. Dazu hast Du eine Garantenpflicht und kannst Dich nach diversen anderen Tatbeständen Strafbar machen: Die Garantenpflicht von Eltern gegenüber ihren Kindern ergibt sich aus der elterlichen Sorgepflicht (§ 1626 BGB) und der daraus folgenden Pflicht, die Kinder vor Gefahren zu schützen (§ 13 StGB). Dies gilt sowohl für die Schutzpflicht vor Gefahren von außen (Beschützergarant) als auch für die Pflicht, zu verhindern, dass die Kinder andere gefährden (Überwachergarant).

Der 201 StGB spielt hier aus diversen Gründen keine Rolle. Wegen mutmaßlicher Einwilligung liegt schon der Tatbestand bei einer Babycam nicht vor, von der beide Eltern wissen, dann tritt § 201 in der Rechtsgüterabwägung zurück, dürfte dazu über § 35 StGB entschuldigt sein und schließlich hat der BGH entschieden, dass es selbst bei einem tatbestandlich vorliegenden § 201 kein Beweisverwertungsverbot gibt. Nur darauf kommt es am Ende an.

Am Babybett wichsende Väter sind zum Glück kein Normalfall und sollten auch nicht als solcher behandelt werden. Zudem kann er ja gar nicht wissen, wann das Kind aufwacht und doch etwas mitbekommt. Das nimmt er ja scheinbar in Kauf.
 
Du hast Ende letzten Jahres geschrieben, dass dein Mann rausfliegt, weil er dich übelst getäuscht hat.
Interessanter Faden, unbedingt empfehlenswert. Heißt "Lug und Trug".
Aber wie kann er jetzt neben deinen Kindern onanieren?
Du hast ihn des Hauses verwiesen und nun schläft er dort?
Du hast echt perverse Neigungen seinerseits geschildert und lässt ihn allein mit den Kindern?
Warum?
 
Du hast Ende letzten Jahres geschrieben, dass dein Mann rausfliegt, weil er dich übelst getäuscht hat.
Interessanter Faden, unbedingt empfehlenswert. Heißt "Lug und Trug".
Aber wie kann er jetzt neben deinen Kindern onanieren?
Du hast ihn des Hauses verwiesen und nun schläft er dort?
Du hast echt perverse Neigungen seinerseits geschildert und lässt ihn allein mit den Kindern?
Warum?
Ja, gute Fragen.
Hier mal der Faden für alle: https://www.hilferuf.de/thema/lug-und-betrug.291824/

Dass Du ihn danach überhaupt noch ins Haus gelassen hast, spricht gegen Dich als verantwortungsvolle Mutter.
 
Ich finde das, wenn die Kinder in eurem Schlafzimmer schlafen und wirklich schlafen, auch nicht so skandalös.
Man streitet ungeniert und ohne Nachdenken neben den Kindern, man brüllt sich an, man schluchzt und weint hemmungslos neben ihnen, im Fernseher wird Mord und Totschlag gezeigt, das dürfen sie mitkriegen beim Abendessen, also kommts auf das auch nicht mehr drauf an, dass es neben ihnen wackelt während sie schlafen. Ich hätte andere Bedenken, die weit gravierender sind- eine Mutter, die leidet ist sicher für ein Kind sehr verstörend und verunsichernd.
 
Ja, gute Fragen.
Hier mal der Faden für alle: https://www.hilferuf.de/thema/lug-und-betrug.291824/

Dass Du ihn danach überhaupt noch ins Haus gelassen hast, spricht gegen Dich als verantwortungsvolle Mutter.
So leicht wird man den Mann nicht los. Er hat auch ein Recht auf die Kinder .

Ja lest ruhig mein altes Thema. Da könnt ihr euch ein Bild machen wie furchtbar er ist.

Die Aufnahmen sind schon einige Wochen alt es geht jetzt um das Umgangsrecht.
Er hat danach noch bis letzte Woche bei uns gewohnt.
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben