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Schwierigkeiten durch Therapeuten der Tochter (war: Vergewaltigung)

schlappy

Mitglied
hallo anne

das kann und darf doch nicht sein
ich kann euch nur raten die sache durch einen anwalt klären zu lassen
sorry das ich keinen besseren rat habe
ich wünsche euch viel erfolg
liebe grüße
schlappy


Hallo Ihr alle,

heute komme ich leider mit schlechten Nachrichten. Meine Tochter hatte ja Anzeige erstattet, hatte ja darüber geschrieben.

Nun vor 2 Tagen kam ein Brief von der zuständigen Staatsanwaltschaft vom Wohnort des Täters.
Darin stand, er habe sich nicht geäussert zu der Anschuldigung und es sei aus diesem Grund nicht notwendig, das ganze weiterzuverfolgen.

Meine Tochter ist am Boden zerstört. Sie hat irgendwie das Gefühl man würde ihr nicht glauben. Für mich irgendwie nachvollziehbar. Man hat einfach das Gefühl, daß einem der Boden unter den Füssen weggerissen wird.

Kann mir einer von Euch sagen was man machen kann. Am Dienstag haben wir einen Termin bei einem Anwalt. Bleibt ihr noch irgendeine Möglichkeit zu ihrem Recht zu kommen?

Danke im Voraus.

LG
Anne
 

Anne2k1

Mitglied
@Winnetou: da steht folgendes: Das Ermittlungsverfahren habe ich gemäß §170 Abs.2 der Strafprozessordnung eingestellt.

Der Beschuldigte hat sich nicht eingelassen.

Tatzeugen sind nicht vorhanden.

Bereits nach den Angaben der Zeugin (name meiner Tochter) ist dem Beschuldigten eine vorsätzliche Vergewaltigung (es sollte Missbrauch angezeigt werden) nicht nachweisbar. Die Zeugin hat dem Beschuldigten nicht deutlich gemacht, dass sie den Geschlechtsverkehr mit ihm nicht ausführen wollte. Sie hat keinerlei Gewaltanwendung oder Bedrohung dur den Beschuldigten geschildert. Ebensowenig ist ersichtlich, dass der Beschuldigte eine Lage ausgenutzt hat, in der die Zeugin seiner Einwirkung schutzlos ausgeliefert war. Die Zeugin ist mit dem Beschuldigten in dessen Zimmer gegangen und hat sich mit ihm auf eine Schlafcouch gelegt. Als sich der Beschuldigte ihr in sexueller Absicht näherte und sie fragte, ob das für sie ok sei, hat sie dies nicht verneint. Nach eigenen Angaben habe sie da einfach gelegen und nichts gemacht. Bei dieser Sachlage ist dem Beschuldigten eine vorsätzliche Vergewaltigung nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisbar. Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass die Zeugin während des Geschlechtsverkehrs einmal gesagt haben will, er sollte aufhören, es tue ihr weh. Das Verfahren war daher einzustellen.

Und dann halt eben die Rechtsmittelbelehrung.
(das in klammern habe ich dazugeschrieben, weil eben nicht vergewaltigung sondern missbrauch angeklagt werden sollte, lt. der Polizistin, die die Anzeige aufgenommen hat)

LG
 

Anne2k1

Mitglied
@Winnetou. Nein meine Tochter stand nicht unter Drogen oder dergleichen. Sie war zu diesem Zeitpunkt als es passierte 16 Jahre alt.
Sie hatte bis zu diesem Zeitpunkt keine sexuelle Erfahrung gemacht. Es war also "das erste Mal".
Und die Polizistin die dann die Anzeige aufnahm, sagte halt, es könne zur Anklage des Missbrauchs kommen, weil es wohl irgendwie nicht als Vergewaltigung in diesem Alter gelten würde oder sowas in der Richtung. Diese sagte auch, daß meine Tochter allerdings sehr gute Chancen habe. Es war für sie ein absolutes Mathyrium all das nochmal zu erzählen und dergleichen. Sie war aufgrund der ganzen Sache ja auch nicht mehr in der Lage die Schule zu besuchen und und und. Sie hat mehrere Ärzte konsultiert und was weiss ich nicht alles, die dann auch von der Schweigepflicht entbunden wurden, auch das hat sie unterschrieben, und dennoch bekommt sie keine Recht.
Ich finde es wirklich erschreckend, wie so etwas gehandhabt wird.
Da wird ein Mensch eigentlich ein Stück weit zerstört und der Täter kommt ungestraft davon. :(. Schade, daß so etwas passieren darf.
 

schlappy

Mitglied
sorry da kann ich nur sagen ein hoch auf die amerikanischen gesetze
auch wenn die ammis gelegendlich sogar 11 jährige in den knast stecken
aber so einer würde in den USA auf jedenfall verurteilt werden

da kann man sich ja nur schämen ein deutscher bürger zu sein

ich wünsche weiterhin das ihr erfolg mit einer klage habt

l.g.
schlappy



 

Anne2k1

Mitglied
Naja ich wollte euch jetzt mal sagen was beim Anwalt rauskam. Er sagte er könne erstmal Widerspruch einlegen, oder wie immer das auch heissen mag, und Akteneinsicht verlangen. Da ja in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft das Ganze ja leider etwas anders dargestellt wurde, als bei der Anzeige gesagt bzw. aufgenommen wurde.
Nun dieses wird er jetzt erstmal in die Wege leiten und uns dann entsprechend benachrichtigen, daß man die Anzeige Punkt für Punkt durchgehen kann um da zu sehen, was die Staatsanwaltschaft falsch ausgelegt hat.
Er hat meine Tochter auch darauf hingewiesen, daß es, wenn es zur Anklage kommen würde, auch sein könnte, daß der Anwalt des Täters sie vor Gericht dann extrem "auseinandernehmen" würde. Also sie zwischennehmen. Sie ist aber "Gott-sei-Dank" sehr entschlossen und hat den Anwalt gebeten, jetzt erstmal den nächsten Schritt einzuleiten.
Also wieder warten.
Hundertprozentige Garantie kann natürlich keiner geben, daß es zur Anklage kommen wird, oder gar zur Verurteilung.
Sobald ich was neues weiss melde ich mich wieder.

LG
Anne
 

schlappy

Mitglied
:( :( :(

na tolle aussichten
und wenn das ganze dann nix wird dann sitzt ihr auch noch auf den anwaldskosten
und wenn das A******* auch noch freigesprochen werden sollte dann war die ganze sache fürn A**** oder wie
sorry fällt mir nix mehr zu ein
ich wünsche euch sehr viel nervenstärke

l.g.
schlappy
 

Anne2k1

Mitglied
@schlappy: ja die werden wir aufbringen, egal wie.

@Winnetou: der Anwalt bei dem wir gestern waren, wird jetzt erstmal einen Widerspruch einlegen und auch um Akteneinsicht bitten. Danach wird er sich melden.
Es ist schon richtig, daß meine Tochter die Aussage unterschrieben hat, sie wurde aber anders vorgetragen, als es letztendlich jetzt im Schreiben der Staatsanwaltschaft steht.
Von daher erstmal abwarten und Tee trinken, was anderes bleibt uns im Moment leider nicht.

LG
Anne
 

Benedikt

Mitglied
Nachdem ich noch einmal gelesen habe, hat sich dieser erste Eindruck bestätigt. So wie Du es schilderst, sehe ich eine besorgte Mutter vor mir, die es gut meint und sehr darunter leidet, dass sie auf ihre Grenzen stösst, an denen schon manche Eltern verzweifelt sind. Dass Deine Tochter die "Schuld" abgelegt hat ist gut, wenn das wirklich stimmt. da bleibt bei mir ein Fragezeichen. Die Hilfe für Menschen, die solch eine Erniedrigung erfahren haben, muss sich mit dem Thema Schuld sehr sensibel auseinander setzen. Wer eine Vergewaltigung erfährt, erlebt sich nicht nur als hilflos, sondern vor allem als mies, wertlos und mit dem Verdacht, so etwas verdient zu haben. Hier müssen Helfer klare Positionen beziehen und so sehr die Verführung auch lockt, seine Interpretationskunst zu beweisen, streng bei den Fakten bleiben und den Betroffenen helfen, eine klare, unmissverständliche Sicht des Geschehens zu entwickeln, worauf sie immer wieder zurückkommen können, wenn dieses beschämende Gefühl des Missbraucht-worden-seins sich wieder meldet, das sich nicht so einfach vertreiben lässt, wie es manche sich gerne wünschen. Wenn Du als Mutter dafür sorgst, dass in Deiner Sorge die Achtung vor Deiner Tochter nie zu überhören ist, kannst Du ihr mehr helfen, als das auf den ersten Blick sichtbar ist.
Deiner Tochter wünsche ich kompetente Hilfe, wo sie, ihr Interesse und ihr Weg unmissverständlich im Vordergrund steht.
Für mich zeigst Du große Anteilnahme und das ist jede Anerkennung wert.
Deiner Tochter wünsche ich direkte Wege aus dieser schrecklichen Welt. Das ist ja,was Du ihr und Dir wünschst.
Alles Gute Euch beiden. Ihr habt es verdient.
Herzliche Grüße
von
Benedikt
 

Anne2k1

Mitglied
Hallo ich bin mal wieder hier.

Ich frage mich gerade, was bei uns in Deutschland für Gesetze herrschen. Wozu machen Mädchen eine Anzeige denen so etwas wie meiner Tochter wiederfährt?
Welchen Sinn hat es denn bei unserer Gesetzeslage.
Mörder werden bestraft. Diebe werden bestraft.
Nur Menschen die jemandem so etwas antun nicht. Die bleiben auf freiem Fuss, können sich einfach dieses Recht herausnehmen?

Nur was ist mit den Opfern? Wer hilft denen? Anwälte glauben den Opfern, die Staatsanwaltschaft glaubt den Opfern. Nur niemand kann etwas machen.

Es tut mir leid, aber langsam hasse ich die deutschen Gesetze.

Die Verzweiflung die sich bei den Opfern breit macht. Das Leiden der Opfer. Niemanden interessiert das, oder zumindest hat man das Gefühl.
Opfer die eh schon denken, oder sich selber Schuld zuweisen, werden noch durch diese Gesetze bestraft.

So geht es nun im Moment meiner Tochter. Am Boden zerstört, weil das Verfahren nicht weiterverfolgt werden kann. Und es geht nicht darum, daß ihr nicht geglaubt wird, sondern darum, daß sie es nicht beweisen kann.


Bis bald.
Anne
 

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