Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Schwerer Schicksalsschlag steht bevor

G

Gast

Gast
Bis Anfang des Jahres war ich Soldat auf Zeit und mein älterer Bruder im Rohrleitungsbau beschäftigt. Wir sind fast zeitgleich arbeitslos geworden. Er aufgrund von chronischen Rückenbeschwerden und ich aufgrund einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Ich erhielt ein paar Monate sogenannte Übergangsgebührnisse von der Bundeswehr und mein Bruder schaute sozusagen in die Röhre, weil die Agentur für Arbeit sich weigerte das Arbeitslosengeld I zu zahlen, beziehungsweise ihn immer wieder vertröstet hat. Irgendwann liefen auch meine Übergangsgebührnisse aus und ich erhielt Arbeitslosengeld II (581€). Wir leben bis zum jetzigen Zeitpunkt von insgesamt 581€. Die Wohnung ist voller Mängel (Schimmel ist stark ausgeprägt, undichtes Dach wodurch Wassermassen eintreten, undichte Fenster, der Balkon ist seit Einzug 2012 nicht fertiggestellt, die Toilette ist von Pilzen befallen und der Abfluss stinkt wirklich abartig). Diese Mängel haben wir dem Vermieter schriftlich mitgeteilt und zwar mit Fristsetzung unter Androhung einer Mietminderung (Schriftstück wurde unter Zeugen in den Briefkasten des Vermieters geworfen - Videomaterial nicht zulässig weil keine Einwilligung des Vermieters bestand). Der Vermieter pochte auf seine volle Miete und drohte uns mit Räumung. Die Mängel waren beim Einzug noch nicht sichtbar, weil wir im Sommer eingezogen sind und es nicht geregnet hat. Zudem stand die Wohnung lange leer und die Toilette wurde laut Aussage des Vermieters von einem seiner Bekannten (unter der Hand gemacht) - so folgte nach ein paar Monaten die böse Überraschung (Pilzbefall durch falsche Isolation und Abdichtung). Da wir die ganzen Monate von 581€ gelebt haben, konnten wir folglich die Miete von 470€ nicht mehr tragen. Ich habe dem Vermieter auch versucht zu erklären, dass wir arbeitslos geworden sind und mein Bruder noch immer auf seine Zahlungen von der Agentur für Arbeit wartet (trotz Nachdruck und Fristsetzung - Untätigkeitsklage konnte inzwischen eingereicht werden). Der Vermieter streitet sowohl ab, dass wir ihn von irgendwas in Kenntnis gesetzt hätten, das irgendwelche Mängel bestehen und das er jemals ein Schreiben erhalten hätte. Wir suchen auch schon seit rund acht Monaten nach einer neuen Wohnung, aber im Rahmen des vorgegebenen Mietspiegels etwas zu finden ist unmöglich, oder man wird aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld II von den potentiellen Vermietern abgelehnt. Das mit den veralteten und unzumutbaren Mietspiegeln sagte selbst mein Sachbearbeiter beim Jobcenter, aber ihm sind die Hände gebunden. Die Zahlung der ausstehenden Miete durch das Jobcenter würde an der Entscheidung des Vermieters auch nichts mehr ändern. Ich war auch schon öfters beim Sozialamt, weil die nach meiner Untersuchung auf Erwerbsfähigkeit nun für mich zuständig sind. Bin für 64 Monate (so lange dauert die Therapie) erwerbsunfähig geschrieben. Mein Bruder muss sich auch bald einer solchen Untersuchung unterziehen (ist durch die ganzen Probleme und Arbeitslosigkeit an Depressionen erkrankt). Der Mitarbeiter des Sozialamtes war im Gespräch sehr selbstgefällig und sagte, dass ich dann ja mal vorbeikommen könnte, wenn wir obdachlos geworden wären und er uns dann in ein Obdachlosenheim stecken würde. Nur gehe ich nicht in ein Obdachlosenheim. Zum einen lässt das meine psychische Verfassung überhaupt nicht zu, zum anderen ist dort Alkoholismus und Drogenkonsum allgegenwärtig (wollen mit solchen Menschen nichts zu schaffen haben) und die Menschen, welche sich dort aufhalten haben oft Krankheiten. Außerdem ist es ein Teufelskreis: Ohne festen Wohnsitz kein Geld vom Amt und ohne Geld keine Unterbringung in der bei uns kostenpflichtigen Obdachlosenunterkunft. Jedenfalls ist nun am Montag der Gerichtstermin (ein Güteverfahren). Wie kann ich die drohende Obdachlosigkeit abwenden. Die tollen Freunde haben ja immer nur ein geheucheltes "Tut uns leid" auf den Lippen. Hilft einem auch nicht weiter.
 

Adria78

Aktives Mitglied
Setze die Ämter in Kenntnis, das Du von Obdachlosigkeit bedroht bist. Dann müssen die Geld vorstrecken. Allerdings schuldest Du denen dann das Geld.

Suche einen Anwalt auf und beantrage Prozesskostenbeihilfe. Der kann Dir am besten helfen.

Das ist eine ganz miese Situation in der Du bist. Da will ich gar nichts beschönigen. Weil Du keine Möglichkeit hast, da so einfach raus zu kommen. Besonders, wenn der Wohnungsmarkt leer gefegt ist. Von daher kann ich Dir wirklich nur die Daumen drücken und den Gang zum Anwalt empfehlen. (Obwohl da warst Du bestimmt schon, wenn Du Klage eingereicht hast!)
 
C

chrismas

Gast
Gibt es kein Amt für Wohnungshilfe bei euch im Ort?

Die haben in der Regel einen Fundus an Vermietern in der Hand, wo schnell mal was frei wird und neu bezogen werden kann.

Und zu dem Güteverfahren würde ich Fotos vom Zustand der Wohnung mitbringen an deiner Stelle, denn es ist vollkommen egal, ob der Vermieter sein Einverständnis zu solchen Aufnahmen gibt oder nicht, denn er hat euch die Wohnung überlassen und ihr habt das Recht alles in Bild und Schrift zu dokumentieren.
 
G

Gast

Gast
Solch ein Amt hängt bei uns mit dem Sozialamt zusammen. Der zuständige Sachbearbeiter ist ausgerechnet derjenige, bei welchem ich bereits gewesen bin. Es gibt ja sogenannte "staatlich geförderte Wohnungen" - aber laut ihm sollen wir in ein Obdachlosenheim, weil das ja reichen würde. Wollte mich bei seinem Vorgesetzten über die Untätigkeit seines Mitarbeiters beschweren, aber dieser hat sofort abgeblockt. Zumal ich aufgrund der Posttraumatischen Belastungsstörung ein stabiles Umfeld benötige und ich mit anderen Menschen überhaupt nicht mehr klar komme. Kann die Nähe (Gesellschaft) fremder Menschen, anderer Menschen, abgesehen von meinem Bruder, nicht ertragen. Mich regt auf wie die essen, sich bewegen, reden und trinken. Habe hierdurch auch ein regelrechtes Aggressionsproblem bekommen. Habe das auch so dem Sachbearbeiter mitgeteilt und seine Antwort: "Dann reißen sie sich halt zusammen. Besser in einem Obdachlosenheim, als auf der Straße. Aber ist ja nicht mein Problem, wenn sie draußen in der Kälte frieren wollen. Außerdem sagte er nett umschrieben, dass niemand etwas für meinen Dachschaden könnte." Also keine wirklich große Hilfe.
 
G

Gast

Gast
Keiner muß in eine Obdachlosen Unterkunft, so was gibt es auch nicht mehr.
Wieso bekommt ihr die Miete nicht vom Amt bezahlt, bei geringem Einkommen oder Hartz4 ist das üblich.
Hartz IV Miete - Wohnung - Unterkunft und Heizung - KdU
Stelle sofort einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben ( Berufsförderdende Leistung.
Gibt da die Möglichkeit einer Rehabilitation zum widerlangen der Arbeitsfähigkeit, ,oder der teilweisen oder vollen Erwerbsminderung Rente.
Deutsche Rentenversicherung - Rehabilitation - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Mache was du schriftlich schicken mußt als Einwurfeinschreiben, was du persönlich abgibst, eine Bestätigung verlangen, das es abgegeben wurde.
Zu allen wichtigen Terminen einen Zeugen Mitnehmen.
 
G

Gast

Gast
Habe schon einen Termin für ein Erstgespräch zwecks Aufnahme in einer Traumaklinik, aber dieses Gespräch ist erst am 29. Januar. Die anderen Kliniken hatten noch spätere Termine. Ich bekomme die Kosten für Unterkunft und Heizung, aber wie soll ich alleine von 581€ die 470€ Miete zahlen, weil das Jobcenter bei meinem Bruder mit seinem Arbeitslosengeld I untätig ist. Essen soll ich dann den Putz von den Wänden ? Jeder würde das Essen und Trinken wählen. Vor allem, weil die Wohnung so heruntergekommen ist. Habe einen Zeugen mitgenommen, als ich das Schreiben beim Vermieter eingeworfen habe. Haben das sogar auf Video festgehalten, aber ist nicht zulässig, da wir keine Einverständniserklärung des Vermieters hatten um auf seinem Grundstück zu filmen. Die anderen Mieter, welche auch erhebliche Mängel in der Wohnung haben und sich ständig mit uns darüber unterhalten haben, haben nun auch nicht genug Mut, um vor Gericht zu gehen.
 
G

Gast

Gast
Hallo,

wahrlich eine üble Situation. Kann bei deinem Bruder überhaupt nicht nachvollziehen, weshalb diese "Agentur", deren einzige Aufgabe es eigentlich sein sollte, unkompliziert die Leistungen auszubezahlen, hier nicht tätig wird. Aber hatte nach dem Studium ähnlich schreckliche Erfahrungen mit dieser Einrichtung gemacht und denke sowieso, dass Hartz-IV im Grunde verfassungswidrig ist. Aber das ist ein anderes Thema. Ein Obdachlosenheim halte ich ebenfalls für unzumutbar, insbesondere bei einer PTBS. Dieser Mitarbeiter des Sozialamts scheint auf seinem Posten vollkommen deplatziert. Ich weiß nicht wo ihr wohnt, aber in bestimmten (größeren) Städten gibt es Vermieter und Makler, die sich ganz gezielt auf ALG-II-Empfänger "spezialisiert" haben, schließlich kommt dort die Miete immer sicher. Das Problem ist jetzt die Zeit, die gegen euch spielt. Ich würde mir auch so schnell wie möglich einen kundigen Rechtsbeistand etwa über Arbeitsloseninitiativen, den Mieterbund und ähnliche Einrichtungen besorgen. Vielleicht wäre es sogar hilfreich - aber das ginge wohl nur, wenn ihr nicht schon genug sonst um die Ohren hättet - diesen Beitrag mal an die örtlichen Presseorgane weiterzuleiten. Meistens sind sie froh um Themen und ein solcher Umgang mit Hilfsbedürftigen und Leistungsberechtigten ist schon von öffentlichem Interesse. Alles Gute jedenfalls, drücke euch die Daumen.
 
G

Gast

Gast
Hartz 4 dient der Überbrückung bis man wieder für sich selbst sorgen kann.
Da kann ( und soll ) man auf Dauer nicht von Leben.
Eine oder mehrere Personen, die (gemeinsam) einen Haushalt führen, gelten in Deutschland als Bedarfsgemeinschaft (BG).
eine Single-Bedarfsgemeinschaft: 751 Euro
Paare mit einem minderjährigen Kind: 1.194 Euro
Wenn ich sehe was Paare mit 4 Kindern bekommen, wenn die arbeiten würden, wären die schön blöd.
Schlecht ausgebildet, viele Kinder? Dann leben Sie besser mit Hartz IV
Geht das nicht gibt es die Möglichkeit der Erwerbsminderung Rente auf Zeit oder voll.
In so einer Situation müßt Ihr alles versuchen was möglichst ist.
Was ist mit dem Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben?
Ist für Singles oder alleinstehende nicht einfach, Ihr müßt am hartnäckig bleiben.
Nicht abwimmeln lassen, schaut im netz nach Tips und Ratgebern,
Der VDK; Ist eine gute Anlaufstelle, vertreten auch Arbeitslose: Der VdK | Sozialverband VdK Deutschland e.V.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 2) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben