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Gast
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Bis Anfang des Jahres war ich Soldat auf Zeit und mein älterer Bruder im Rohrleitungsbau beschäftigt. Wir sind fast zeitgleich arbeitslos geworden. Er aufgrund von chronischen Rückenbeschwerden und ich aufgrund einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Ich erhielt ein paar Monate sogenannte Übergangsgebührnisse von der Bundeswehr und mein Bruder schaute sozusagen in die Röhre, weil die Agentur für Arbeit sich weigerte das Arbeitslosengeld I zu zahlen, beziehungsweise ihn immer wieder vertröstet hat. Irgendwann liefen auch meine Übergangsgebührnisse aus und ich erhielt Arbeitslosengeld II (581€). Wir leben bis zum jetzigen Zeitpunkt von insgesamt 581€. Die Wohnung ist voller Mängel (Schimmel ist stark ausgeprägt, undichtes Dach wodurch Wassermassen eintreten, undichte Fenster, der Balkon ist seit Einzug 2012 nicht fertiggestellt, die Toilette ist von Pilzen befallen und der Abfluss stinkt wirklich abartig). Diese Mängel haben wir dem Vermieter schriftlich mitgeteilt und zwar mit Fristsetzung unter Androhung einer Mietminderung (Schriftstück wurde unter Zeugen in den Briefkasten des Vermieters geworfen - Videomaterial nicht zulässig weil keine Einwilligung des Vermieters bestand). Der Vermieter pochte auf seine volle Miete und drohte uns mit Räumung. Die Mängel waren beim Einzug noch nicht sichtbar, weil wir im Sommer eingezogen sind und es nicht geregnet hat. Zudem stand die Wohnung lange leer und die Toilette wurde laut Aussage des Vermieters von einem seiner Bekannten (unter der Hand gemacht) - so folgte nach ein paar Monaten die böse Überraschung (Pilzbefall durch falsche Isolation und Abdichtung). Da wir die ganzen Monate von 581€ gelebt haben, konnten wir folglich die Miete von 470€ nicht mehr tragen. Ich habe dem Vermieter auch versucht zu erklären, dass wir arbeitslos geworden sind und mein Bruder noch immer auf seine Zahlungen von der Agentur für Arbeit wartet (trotz Nachdruck und Fristsetzung - Untätigkeitsklage konnte inzwischen eingereicht werden). Der Vermieter streitet sowohl ab, dass wir ihn von irgendwas in Kenntnis gesetzt hätten, das irgendwelche Mängel bestehen und das er jemals ein Schreiben erhalten hätte. Wir suchen auch schon seit rund acht Monaten nach einer neuen Wohnung, aber im Rahmen des vorgegebenen Mietspiegels etwas zu finden ist unmöglich, oder man wird aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld II von den potentiellen Vermietern abgelehnt. Das mit den veralteten und unzumutbaren Mietspiegeln sagte selbst mein Sachbearbeiter beim Jobcenter, aber ihm sind die Hände gebunden. Die Zahlung der ausstehenden Miete durch das Jobcenter würde an der Entscheidung des Vermieters auch nichts mehr ändern. Ich war auch schon öfters beim Sozialamt, weil die nach meiner Untersuchung auf Erwerbsfähigkeit nun für mich zuständig sind. Bin für 64 Monate (so lange dauert die Therapie) erwerbsunfähig geschrieben. Mein Bruder muss sich auch bald einer solchen Untersuchung unterziehen (ist durch die ganzen Probleme und Arbeitslosigkeit an Depressionen erkrankt). Der Mitarbeiter des Sozialamtes war im Gespräch sehr selbstgefällig und sagte, dass ich dann ja mal vorbeikommen könnte, wenn wir obdachlos geworden wären und er uns dann in ein Obdachlosenheim stecken würde. Nur gehe ich nicht in ein Obdachlosenheim. Zum einen lässt das meine psychische Verfassung überhaupt nicht zu, zum anderen ist dort Alkoholismus und Drogenkonsum allgegenwärtig (wollen mit solchen Menschen nichts zu schaffen haben) und die Menschen, welche sich dort aufhalten haben oft Krankheiten. Außerdem ist es ein Teufelskreis: Ohne festen Wohnsitz kein Geld vom Amt und ohne Geld keine Unterbringung in der bei uns kostenpflichtigen Obdachlosenunterkunft. Jedenfalls ist nun am Montag der Gerichtstermin (ein Güteverfahren). Wie kann ich die drohende Obdachlosigkeit abwenden. Die tollen Freunde haben ja immer nur ein geheucheltes "Tut uns leid" auf den Lippen. Hilft einem auch nicht weiter.