spamburger
Sehr aktives Mitglied
Geh trotzdem weiter zu der Maßnahme. Lass dich dort von Leuten sehen bzw. lass dir im Sekretariat deine Anwesenheit schriftlich bestätigen. Frage deine Mitteilnehmer ruhig nach ihrem Namen, sie könnten wichtige Zeugen sein. Bitte ausserdem deinen SB SCHRIFTLICH um eine Anhörung nach §24 SGB X. Sanktionen dürfen ohne eine solche Anhörung nicht erlassen werden. Trage in der Anhörung (am besten mit einem rechtskundigen Zeugen hingehen) vor, was sich zugetragen hat. Bekräftige, dass du die Maßnahme nicht verlassen hast. Sollte dennoch eine Sanktion ergehen, mache einen Widerspruch. Achtung, der Widerspruch setzt die Sanktion nicht aus. Es kann also sinnvoll sein, gleichzeitig zu klagen.