Änderung, Verlauf:
am Dienstag hatte ich ein Gespräch mit diesem Mann vom Seminar, ein Telefonat wegen des Praktikums, wie weit ich schon bin. Ich habe mal barsch geantwortet, weil er mich wiedermal so drohend behandelt hat, oder es wollte.
Daraufhin hat er meinem Sachbearbeiter gemeldet, ohne meines wissens, dass ich die Maßnahme abgebrochen hätte. 😀
Das entspricht allerdings in keinster weise den Tatsachen.
Ich war total überrascht, als ich das Schreiben heute bekommen habe von der arge.
Bis zum 1. Januar kann ich den Sachverhalt klären. Sonst -30% Kürzung !
Einfach unfassbar !!!
Der will mich offenbar bewusst bei meinem Sachbearbeiter anschwärzen nur weil er ein Problem mit mir hat !
Wie bereits schon einmal angeregt, würde ich hier ind jedem Fall tätig werden denn so geht es nicht. Dem Sachbearbeiter bei der ARGE kann man in sofern keinen Vorwurf machen, da er nur nach Vorschrift gehandelt hat. Sicherlich wäre es zu erwarten und sinnvoll gewesen wenn er sich vorher beide Seiten angehört und über den Sachverhalt aufklären hätte lassen als lediglich nur die Aussage des Bildungsträger zum Anlass zu nehmen so eine Schreiben an Dich zu versenden, einen Strick kann man ihm daraus jeden Falls nicht drehen.
Ganz anders sieht es da bei dem Bildungsträger aus. Du hast mir ja zwischenzeitlich den Namen des BT zugessndt. Mir persönlich ist dieser auch eher aus negativer Sicht heraus bekannt. Ich bin zwar für diesen noch nie tätig gewesen (aus persönlichen Gründen) aber zu keinem Bekannten und Kollegenkreis gehören ehemalige Dozenten. Deren Erzählungen decken sich mit Deiner Geschichte und so denke ich, dass man hier entsprechend tätig werden sollte.
Dabei ist die schriftliche Beschwerde mit allem was vorgefallen ist und einer anhängenden Unterschriftsliste der Teilnhmer dieses "Kurses" der sinnvollste Weg. Als Empfänger solltest Du diese Beschwerde an nachfolgend aufgeführte Stellen Schicken, dies aber nicht ohne auf jedem Schreiben zu vermerkten wer diese Beschwerde bekommen hat. Du wirst sehen das sich danach relativ schnell einiges ändern wird, da nun nicht nur der betroffenen Seminarleiter und Dein Sachberabieter involviert sind, sondern auch übergeordnete Dienststellen. Ich würde in der Schlussformilierung immer darauf hinweisen das diese Maßnahme durch Steuergelder finanziert wird und der Staat, sprich hier die betreffende ARGE wirtschaftlich und sinnvoll zu haushalten hat. Dies ist keine kann Bestimmung sondern eine Muss-Bestimmung. Dieser Grundatz findet jedoch offensichtlich keine Anwendung bei dieser Maßnahme da hier leidiglich nur Leistungsbezieher in einer Maßnahme untergebracht wurden,aber durch das negative Klima und Auftreten des Bildungsträger führt diese Maßnahme zu keinem Erfolg.
Dieses Beschwerdechreiben richtets Du dann
1x an Deinen Sachbearbeiter bei der ARGE direkt
1x an den Behördenleiter dieser ARGE
1x an die Bundesarbeitsagentur Nürnberg (als Aufsichtsbehörde)
1x am die Geschäftsleitung des Bildungsträgers
und wenn Du für Aufsehen und Einschüchterung bei der ARGE sorgen willst, dann wende Dich damit und mit der Bitte um Unterstützung an den jeweiligen Landesverband von Verd.di.
Ver.di als größte Gewerkrschaft Deutschland und als Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes ist in vielen Fällen betreffend der ARGEn/Arbeitsagenturen tätig, auf Seiten der Leistungsempfänger und aus meiner Erfahrung heraus sorgt der Name Verd.di in Beschwerdefällen beim jeweiligen Sachbearbeiter zu einem Kloss im Hals und plötzlich hektisches handeln.
Ich habe das Verfahren wie hier, bereits des öfteren in der Vergangenheit im Namen von Betroffenen die sich an uns gewand haben praktiziert und innerhalb kürzester Zeit Entscheidungen im Sinne der Betroffenen erhalten. Allerdings wendeten wir uns als Verbandsmitglieder des Euröpäischen Presseverbandes an die betreffenden Dienststellen was vermutlich ebenfalls für etwas vorsichtigeres Verhalen sorgte da weitere Negativberichte die Bundesagentur nicht duldet (internes Rundschreiben).
Ich hoffe ich konnte Dir damit ein bisschen weiterhelfen.
Gruß Raphael