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Schulverweigerung über mehrere Jahre

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Portion Control

Urgestein
es muss die 9. ja nicht schaffen, sondern nur die Schulpflicht absolvieren. allerdings geht die bis 18, insofern sind nun beim Jugend- bzw. Schulamt nun eh andere Abteilungen zuständig.

Und wieso versagt die Schule, wenn das Kind nicht hingeht?
was hat sie denn für Möglichkeiten bei jemandem, der gar nicht da ist?
Du widersprichst dich im zweiten Satz selbst.
Wenn das Kind nicht hingeht hat es auch die "Anwesenheitspflicht" (welche du hier mit Schulpflicht benennst) nicht absolviert. Wenn das Kind dann trotzdem versetzt werden sollte ist es doch logisch wenn genau diese Schule mein erster Ansprechpartner ist, wenn ich hinterfragen möchte wie das gehen kann.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Es ging darum, wie das mit den Leistungn des Kindes aussieht, ob die Schule dafür verantwortlich ist,
du sprichst von Formalien.
ich widerspreche "mir" da eigentliclh nicht, Du missachtest ein bisschen den Kontext der anderen postings.
 
G

Gelöscht 118322

Gast
Theoretisch müssten, gesetzt den Fall die Eltern bezahlen die Strafe nicht mehr, doch der Jugendknast greifen?
Wieso? Das Kind bekommt nicht den Bußgeldbescheid. Fraglich ist, ob es überhaupt welche gegeben hat. Woher ist dies bekannt? Datenschutz!
 
G

Gelöscht 118322

Gast
Na, ja das Jugendamt sind ja mehrere. Und die wechseln ja auch die Ansprechpartner.
Dennoch ist hier ein Systemversagen vorzufinden.
Ich erlaube mir mal ein Zitat zu Kindeswohlgefährdung:

Des Weiteren wird eine weitere Gruppe bei Fehlern der Eltern in Bezug auf die schulische Laufbahn oder Ausbildung angenommen. Eine Gefährdung ist als gegeben anzusehen bei Weigerung der leistungsfähigen Eltern, die Finanzierung der Ausbildung für das Kind zu übernehmen oder das schulpflichtige Kind nicht für die Schule anzumelden. Eine Gefährdung kann hier auch dann angenommen werden, wenn die Eltern ihr Kind von der Schule abmelden, ohne auf dessen Willen einzugehen oder wenn sie entgegen dem Willen des Kindes dieses in einem Internat anmelden.

Zitat Ende

Quelle: https://www.familienrecht-muenchen.de/Ehescheidung_in_Muenchen/Aktuelles/Wann_liegt_eine_Kindeswohlgefaehrdung_vor#:~:text=Eine%20Kindeswohlgefährdung%20liegt%20vor%2C%20wenn,mit%20ziemlicher%20Sicherheit%20voraussehen%20lässt.
 
G

Gelöscht 118322

Gast
Natürlich gibt es Bußgeldbescheide. Beschäftige dich mal ein bisschen mit dem Thema.
Hast Du sie gesehen?

Ich schrieb, nicht das Kind bekommt die Bußgeldbescheide. Bitte lesen, verstehen und umsetzen.

Ich habe mich oft genug professionell mit solchen Themen auseinandersetzen müssen.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Die Schule ist in den seltensten Fällen Ursache einer Schulvermeidung oder Schulverweigerung. Die sind opportunistische Trittbrettfahrer auf dem Unvermögen oder dem Unwillen der Eltern. Und falls nicht, können sie dem Problem trotzdem nichts entgegensetzen.

Die Schule meldet im besten Fall unentschuldigte Fehltage an die zuständige Stelle. Etwa ein Landratsamt. Dieses erlässt daraufhin einen Bußgeldbescheid. Die Schule selbst kann Disziplinverstöße ahnden, etwa mit einer Ordnungsmaßnahme Ausschluss aus der Schule.

Aber die Schule kann nicht -als Beispiel- drogenkonsumierende Eltern dazu motivieren, früh aufzustehen, ihr Kind zu wecken, es anzuziehen, ihm zu Essen zu geben und eine Fahrkarte und es dann in die Schule zu schicken.
 

Rom2022

Aktives Mitglied
Die Schule ist in den seltensten Fällen Ursache einer Schulvermeidung oder Schulverweigerung. Die sind opportunistische Trittbrettfahrer auf dem Unvermögen oder dem Unwillen der Eltern. Und falls nicht, können sie dem Problem trotzdem nichts entgegensetzen.

Die Schule meldet im besten Fall unentschuldigte Fehltage an die zuständige Stelle. Etwa ein Landratsamt. Dieses erlässt daraufhin einen Bußgeldbescheid. Die Schule selbst kann Disziplinverstöße ahnden, etwa mit einer Ordnungsmaßnahme Ausschluss aus der Schule.

Aber die Schule kann nicht -als Beispiel- drogenkonsumierende Eltern dazu motivieren, früh aufzustehen, ihr Kind zu wecken, es anzuziehen, ihm zu Essen zu geben und eine Fahrkarte und es dann in die Schule zu schicken.
Es kommt darauf an. Ab einem gewissen Punkt sind auch der Schule die Hände gebunden.
Dieser Punkt war auch im hier geschilderten Fall so.
Es gibt aber wohl auch Fälle von anderen Schulen, wo alles vor sich hin dümpelt und nicht mal Meldung gemacht wurde.
In dem Fall des damals verhungerten Mädchens Jessica aus Hamburg zum Beispiel. Da wurde sich recht schnell damit zufrieden gegeben, dass die Eltern das Kind nie in einer Schule angemeldet haben.
Schwierig wird es auch, wenn die Schüler in der Oberstufe sind, schon 18 in der letzten Klasse und dann verweigern. Dann kann man nicht viel machen. Da greifen dann auch Ordnungsmaßnahmen nicht mehr.
 
Status
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