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Schule mitten im Schuljahr abbrechen

weidebirke

Urgestein
Es ist nur halt manchmal auch so, dass, wenn man Mitten im Schuljahr 18 wird, dieses zu Ende führen muss.
Hm, unter welchen Umständen träte dieses "manchmal" denn ein?

Allenfalls fielen mir da vertragliche Geschichten ein, die mit Schulgeld verbunden sind. Aber auch da kann einen keiner zwingen, die Schule zu Ende zu besuchen. Nur eben das Schulgeld bis Schuljahresende zu zahlen.

Nicht falsch verstehen, ich bin nicht dafür, @TE, ich halte es auch für nicht zielführend, unreif und auch verantwortungslos von Deinem Vater, Dich darin zu unterstützen - Volljährigkeit hin oder her- eine Sache nicht ordentlich zu Ende zu bringen. Aber ich kenne ja auch Deine Gründe nicht.
 

weidebirke

Urgestein
Die Schule plant ab kommender Woche den Unterricht für die Q1 nach normalen Stundenplan normal fortzusetzen. Ausnahmen sind, dass der Sportunterricht nicht stattfinden wird und dass jeder Raum pro Tag nur ein mal genutzt werden darf. Klausuren werden nicht geschrieben.
Die Noten sind mir egal, weil meine Noten für dieses Jahr nicht die besten sind. Zwar würde ich es locker ohne Defizite durchkommen, wenn ich wollte, aber ich will nun mal nicht mehr in die Schule, da ich seit einiger Zeit darüber nachdenke selbstständig Karriere zu machen und ich habe jetzt die Möglichkeit genau das mit Unterstützung meines Vaters zu verwirklichen. Dass ich die Schule nicht mehr besuchen möchte habe ich bereits für mich selbst entschieden und die Möglichkeit direkt mit meinem Vater selbstständig zu arbeiten bietet sich jetzt perfekt.
MfG Maxim
Dein Vater sieht keine Notwendigkeit für eine Berufsausbildung?
 

weidebirke

Urgestein
Nein, wie gesagt, ich werde selbstständig arbeiten. Oder um es auf komischer Art ehrlich zu sagen: Business machen
Und Dein Vater unterstützt Dich in diesem Vorhaben? Was sagt Deine Mutter dazu?

Business machen klingt nach feuchten Träumen kleiner Möchtegerngangster. Jedenfalls klingt es nicht nach etwas, was ich meinen Kindern empfehlen würde. Was genau wirst Du denn dann tun?
 
G

Gelöscht 114478

Gast
Hallo, ich bin Maxim, 18 Jahre alt und besuche momentan die Q1 ( 11. Klasse ) in NRW.

Ich möchte aus persönlichen zu meinem Vater nach Berlin ziehen und habe dort auch die Möglichkeit direkt berufstätig zu sein.

Ich möchte deshalb die Schule frühzeitig verlassen, aber ich weiß nicht genau, ob ich dies einfach machen darf, ohne ein Bußgeld oder sonstiges zu kassieren.

Ich gehe bereits seit über 10 Jahren in die Schule und habe damit, denke ich zumindest, die Schulpflicht absolviert. Ich habe außerdem den Realschulabschluss im letzten Schuljahr bereits erfolgreich absolviert und wurde im ersten Halbjahr dieses Schuljahres 18 Jahre alt.

Die Option das Schuljahr oder das Abi einfach fertig zu machen habe ich bereits durchdacht und steht für mich nicht in Frage.

Ich würde mich wirklich sehr über hilfreiche und informative Antworten freuen :)

MfG Maxim

Es wäre gut, auf jeden Fall die schulische Fachhochschulreife abzuschließen. Danach ständen dir wesentlich mehr Türen offen als jetzt.
Danach kannst du doch immer noch nach Berlin gehen.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
@weidenbirke:
Eine nachfrage meinerseits:
Hat die Lehrerin von Maxim nicht doch Recht? Maxim besucht keine Berufsschule in Berlin, da er "Business mit dem Vater" ohne Ausbildung machen will!

Üblicherweise ist es so, dass die Schulpflicht mit dem Schuljahr endet, in dem man 18 geworden ist.
Dann hätte seine Lehrerin Recht.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Erwachsene sind nicht schulpflichtig. Da spielt die Anzahl der besuchten Schuljahre keine Rolle mehr.
Mein Schwiegersohn (Lehrer) hat mir gerade erklärt, dass Maxim in Bayern nach 10 Jahren seiner Schulpflicht genüge getan hätte. Aber: Schulpflicht ist Ländersache.....

hier ein Auszug aus dem Bildungsportal NRW
Die Schulpflicht untergliedert sich in

  • eine Vollzeitschulpflicht mit einer Dauer von zehn Schuljahren (Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I - § 37 SchulG) und​
  • eine sich anschließende Schulpflicht in der Sekundarstufe II (§ 38 SchulG).​
Die Vollzeitschulpflicht wird durch den Besuch der Grundschule und einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) erfüllt. Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II wird durch den Besuch der Teilzeitberufsschule erfüllt; sie kann auch durch den Besuch eines allgemeinbildenden Bildungsgangs in einer Schule der Sekundarstufe II erfüllt werden.

Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet. Für Jugendliche mit Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht so lange, wie ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, das vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen worden ist.
 

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