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Schulbefreiung für 9 Tage - Hochzeit in Übersee

Angel 48

Neues Mitglied
Hallo zusammen,
ich habe zwei erwachsene Töchter (18 u. 22 Jahre), die beide ein Berufskolleg besuchen.
Nun habe ich für beide Mädchen 9 Tage Schulbefreiung bei der Schulleitung beantragt.
Zum Grund: Meine Schwester heiratet in Amerika und die Mädchen sollen ihre Brautjungfern sein.
Ich finde für eine sillchen Anlass und auf Grund der Entfernung (Jet-Lack) 9 Tage für völlig angemessen.

Dummerweise sehen das beide Schulen anders, ich werde jetzt nochmal versuchen mit der jeweiligen Schulleitung zu telefonieren, aber was mache ich wenn die weiterhin auf stur schalten?
Beide Mädchen sind bereit den verpassten Stoff nach zu arbeiten.
AN welche höhere Stelle muss ich mich mit meinem Anliegen dann wenden? Ach so, wir leben in NRW.

Danke für eure Ratschläge

Elke
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Angel 48,

oh, ist schon ganz schön lange!
Wie jetzt 9 Tage mit Wochenende oder ohne?

Ich kann dein Anliegen verstehen und trotzdem wirst du wohl auf Granit beißen.
Die Schulen sind angehalten, dies nicht zu genehmigen.

Die übergeordnete Behörde ist das Schulamt (Schulaufsichtsamt), doch würde ich mir nicht viel Hoffnung machen.

Viel Glück für das Brautpaar

Rhenus
 

Angel 48

Neues Mitglied
Es sind natürlich 9 reine Schultage.
Was mich an der ganzen Sache tierisch aufregt, die Lehrer gehen direkt nach den Ferien auf Studienfahrt, oder in eine Weiterbildung und es fallen bei meiner älteren Tochter gleich in der ersten Woche nach den Ferien 12 Unterrichtsstunden aus, das ist aber für die Schule in Ordnung.
Wenn ich an letzte JAhr denke, wiviel Unterrichtsstunden da ausgefallen sind, wird mir echt übel. Aber die Lehrer dürfen das!
Jetzt ist bei uns zum ersten Mal ein Ausnahme Situation, meine Mädchen sind regelmäßig in der Schule, max 1-3 Krankheitstage im Schuljahr (nicht im Halbjahr) und dann wir so ein Fass aufgemacht.
ICh dachte eigentlich das bei wichtigen Ereignissen dem Antrag auf Schulbefreiung stattgegeben werden muß!?

Gruß
Elke
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Elke,

ich kann dir versichern, dass ich dein Anliegen verstehe und ich auch wünschte, es gebe eine andere Antwort die ich dir ruhigen Gewissens schreiben könnte.
Doch man muss schon Dinge getrennt betrachten.

Lehrer suchen sich das nicht aus, was du beschreibst, sondern es ist der Staat, der zu wenig Lehrer einstellt. Damit jedoch dein Anliegen zu rechtfertigen, ist falsch.

Eine Ausnahmesituation sehe ich auch nicht, denn genau so gut hätte man die Hochzeit in die Ferien legen können. Es ist ja nicht unabwendbar.

Dazu kommt, dass dann die Ausbleibezeit schon einem Urlaub nahe kommt und nicht nur ein bloßer Hochzeitsbesuch ist.
Jetlag, ist auch kein Problem. Wenn die Mädels lange in die Disco gehen, haben die den auch nicht. Also ich jedenfalls nicht.

Freigeben muss, dies sieht das Schulgesetz nicht vor. Die Schule entscheidet auch selbst, welchen Grund sie zulässt. Doch man ist angehalten, dies auf wirklich unabwendbare Dinge zu beschränken. Denn sonst würden viel Schüler das für sich beanspruchen, die im Ausland Verwandtschaft haben.

Und wenn ihr nun kürzere Zeit dahin fliegt?
Wären dafür nicht zwei, drei Tage frei zu bekommen?
Aber der Weg zur Schulaufsichtsbehörde steht dir offen.

LG
Rhenus
 

111kleinbuchstabe

Aktives Mitglied
Genau, das Beispiel mit Disco und Jetlag ist für die Mädelz durchaus vergleichbar :cool:

Oder::: andererseits wenn der Termin etwas mit Rücksicht auf die gewünschten Leute geplant worden wäre, fällt mir irgendwie schwer, das zu verstehen.
 

Angel 48

Neues Mitglied
Also der Vergleich Jet-Lag und Disci hinkt bei meinen Mädels, die beiden gehen wenn es hoch kommt 4X im Jahr am WE raus und dann sind sie meistens auch schon gegen 1:00 Uhr wieder am Telefon und möchten abgeholt werden.
Und die Planung der Hochzeit war schwierig genug, ca. 300Leute einigermaßen unter einen Hut zu bringen ist schwierig genug, und da kann man auch auf 4 Leute die wegen engstirniger Lehrer bzw. Schulleiter nicht können keine Rücksicht nehmen.
Wir sind eigendlich davon ausgegangen das die Schulen da keinen Stress machen.
ICh werde nächste Woche mal mit den jeweiligen Schulleitern ein persönliches Gespräch führen, mal sehen ob ich noch was ändern kann. Ansonsten werde ich michg bei höherer Stelle schlau machen.

Gruß

Elke
 
G

Gast

Gast
ICh werde nächste Woche mal mit den jeweiligen Schulleitern ein persönliches Gespräch führen, mal sehen ob ich noch was ändern kann.
Elke
Du hast zuvor geschrieben den Töchter wären 18 und 22 Jahre alt, und da willst du mit deren Schulleitern sprechen? Na da werden sich deine Töchter aber schön bedanken.

Notfalls könnt man das bei einer 18jährigen ja noch durchgehen lassen dass die Mama in die Schule kommt, aber bei einer 22jährigen? Das wäre schon mehr als seltsam. Wenn sie frei haben will soll sies doch selbst machen, was soll den nder Direktor überhaupt mit dir besprechen? Sie ist volljährig und somit dürfte er, ohne vorherige Freigabe durch deine Tochter, gar nicht mit dir über sie sprechen. Auch kannst du da ja gar keine Schulbefreiung für sie beantragen, ebenfalls aufgrund der Volljährigkeit.

Wollen deine Töchter überhaupt rüberfliegen? Ich glaub eher nicht, denn wenn ja dann hätten sie sich wohl schon selbst um das organisatorische in der Schule gekümmert.
 

Sisandra

Moderator
Hi Angel,

ich fürchte, du wirst dir sowohl bei den Schulleitungen als auch bei den vorgesetzten Stellen die Zähne ausbeißen, denn gerade die vorgesetzten Stellen weisen die Schulleiter an, darauf zu achten, dass die Schulpflicht eingehalten wird.

Ich persönlich kann auch nicht ganz verstehen, wieso man wegen einer Hochzeit gleich fast 2 Wochen von der Schule wegbleiben soll. Selbst wenn man einen Jetlag mit einkalkuliert ist so ein langer Zeitraum schon etwas übertrieben, es sei denn, die Familie plant den weiten Flug gleich mit einem Kurzurlaub zu kombinieren.

Du kannst natürlich mit deinen Kindern trotzdem fliegen und so lange bleiben. Dann allerdings musst du damit rechnen

1. das Jugendamt am Hals zu haben und

2. einen Bußgeldbescheid zu erhalten.

Wie auch immer, überlege, ob du den Antrag auf Schulbefreiung etwas kürzen kannst und versuch dein Glück nochmal.

Alles Gute
Sisandra
 

Angel 48

Neues Mitglied
Du hast zuvor geschrieben den Töchter wären 18 und 22 Jahre alt, und da willst du mit deren Schulleitern sprechen? Na da werden sich deine Töchter aber schön bedanken.

Notfalls könnt man das bei einer 18jährigen ja noch durchgehen lassen dass die Mama in die Schule kommt, aber bei einer 22jährigen? Das wäre schon mehr als seltsam. Wenn sie frei haben will soll sies doch selbst machen, was soll den nder Direktor überhaupt mit dir besprechen? Sie ist volljährig und somit dürfte er, ohne vorherige Freigabe durch deine Tochter, gar nicht mit dir über sie sprechen. Auch kannst du da ja gar keine Schulbefreiung für sie beantragen, ebenfalls aufgrund der Volljährigkeit.

Wollen deine Töchter überhaupt rüberfliegen? Ich glaub eher nicht, denn wenn ja dann hätten sie sich wohl schon selbst um das organisatorische in der Schule gekümmert.
Hallo Gast,

ich weiß ja nicht wie das bei euch zu Hause läuft, aber bei uns wird Familienleben noch gelebt.
Volljährigkeit bedeutet ja nicht automatisch, dass man alle Probleme die sich einem auf dem Weg zum erwachsen werden ind den Weg stellen können sofort alleine regeln kann.
Bei uns ist es jedenfalls so, das Probleme besprochen werden, Lösungswege werden diskutiert und dann entscheiden meine Mädchen, entweder OK, das regel ich alleine oder Mama mach Du das bitte für mich.

Und ja, die beiden wollen auf jeden Fall mit zur Hochzeit und ob DU es glaubst oder nicht, die wollen sogar in den Sommerferien mit Papa und Mama in die Türkei fliegen, klingt vielleicht für einige komisch, aber so ist das wenn Familie noch gelebt wird und nicht jeder sein eigenes Süppchen kocht.

Gruß

Elke
 

Angel 48

Neues Mitglied
Hi Angel,

Du kannst natürlich mit deinen Kindern trotzdem fliegen und so lange bleiben. Dann allerdings musst du damit rechnen

1. das Jugendamt am Hals zu haben und

2. einen Bußgeldbescheid zu erhalten.

Wie auch immer, überlege, ob du den Antrag auf Schulbefreiung etwas kürzen kannst und versuch dein Glück nochmal.

Alles Gute
Sisandra
Hallo Sisandra,

also Jugendamt fällt schonmal weg, beide Mädchen sind volljährig.

Bußgeld wird es auch nicht geben, da beide Mädels ihre Schulpflicht absolviert haben. das einzige wogegen wir verstoßen könnten, wenn wir es dennn tun wäre die Schulordnung der jeweiligen Schule.
Was für beide Mädchen eine Abmahnung zur Folge hätte. Zur Zeit überlegen wir ernsthaft ob wir mit einer Abmahnung leben könnten, da sich beide Mädchen regelmäßig zur Schule gehen und auch was die Leistungen in der Schule angeht eher im oberen Drittel anzutreffen sind.

Gruß

Elke
 

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