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Schulbefreiung für 9 Tage - Hochzeit in Übersee

Rhenus

Urgestein
Hallo Elke,

Hallo Sisandra,
also Jugendamt fällt schonmal weg, beide Mädchen sind volljährig.
Bußgeld wird es auch nicht geben, da beide Mädels ihre Schulpflicht absolviert haben.
Ich glaube das ist so nicht richtig!
Ein Bußgeld bekommst du nicht, wohl deine Kinder, weil sie volljährig sind.
Bußgeld hat was mit Verstoß gegen die Schulordnung zu tun und nicht unbedingt mit der Schulpflicht.

Hast du auch mal daran gedacht was im Zeugnis stehen wird? Womit sich vielleicht beworben werden muss.

Und nachdem mit Vorsatz gehandelt wird, könnte auch ein Schulverweis im Raum stehen.
Dagegen kannst du allerdings klagen.

http://www.hilferuf.de/forum/schule/59732-schulverweis-wegen-fehltagen.html

Ich frag mich nur, wo ihr das auf Biegen und Brechen durchsetzen möchtet, ihr nicht gleich den leichteren Weg gegangen seid?

LG
Rhenus
 

Rhenus

Urgestein
Elke,
dafür ist es zu spät!
Überleg mal, du kommst selbst drauf.

Ihr seid jetzt beim Vorsatz (gefährlich) und im anderen Fall wäre es Versäumnis gewesen. :D

LG
Rhenus
 

Selah

Aktives Mitglied
Naja...in diesem Falle wäre "Unehrlichkeit" ja vielleicht auch kein großes Verbrechen gewesen. Jeder kann mal krank werden und wenn man unter einem Dach lebt, steckt man sich schon mal an und dann können auch zwei Kinder aus einer Familie eben mal nicht zur Schule. Solange man sowas nicht ständig durchzieht, sehe ich da kein Drama.

Dass eine Schule bei 9 Tagen (also quasi 2 Wochen) zickt, verstehe ich aber auch...
 

Rhenus

Urgestein
@ Rhenus,

da haben wir es wieder Ehrlichkeit wird bestraft:mad:

Elke
Ja Elke, das Leben ist so ungerecht, aber denke daran: Nicht immer zu deinen Ungunsten. :)

Ich glaube J.F. Kennedy sagte das mal so ähnlich, wobei wir wieder beim Thema sind... :D

Alles Gute wünsch ich euch!
Rhenus
 

Angel 48

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

hier mal ein kurzes Update unseres Problems, nach genauem nachrechnen sind es nur 8 Schultage die unsere Töchter fehlen würden, ich hatte einen Brückentag übersehen.
Stand ältere Tochter, Berufskolleg mit kath. Leitung Schulleiterin ist eine Nonne.
Die Schulleiterin ist für mich telefonisch nicht erreichbar, ich soll schriftlich Bescheid bekommen, auf diesen Bescheid warte ich jetzt ca. 1Woche.
Stand jüngere Tochter: telefonat mit dem Schulleiter geführt, nach Auskunft vom Klassenlehrer sei der Leistungsstand meiner Tochter ausreichen, was absoluter Blödsinn ist, gestern habe ich mit dem Klassenlehrer gesprochen, der will das Mißverständnis beim Schulleiter aus der Welt schaffen und ein gutes Wort für uns bzw. unsere Tochter einlegen. Hier sieht es ganz so aus als wenn es noch klappen könnte und dann hab ich bei der älteren natürlich auch viel bessere Verhandlungsgrundlagen, zumal die große das Schuljahr wiederholt und es einfacher hat den Schulstoff nachzuarbeiten.
Drückt mal die Daumen, morgen weiß ich wohl mehr.

Gruß


Elke
 

Rhenus

Urgestein
Guten Tag Elke,

na ja, dann ist ja noch Hoffnung.

Schulleiterin nicht zu sprechen? Komisch!
Ich würde da hin schreiben, mit dem Wink, auf eine Beshwerde bei der Schulaufsichtsbehörde.
Du brauchst ja Zeit um dich zu beschweren.

Hast du die Ablehnung schriftlich?

LG
Rhenus
 
G

Gast

Gast
Was mich mal interessieren würde, warum ausgerechnet 8 Tage? Eine Hochzeit geht doch in der Regel einen Tag, da sollte eine Woche Abwesenheit doch reichen.

Jetlag? Da kann man am Tag nach der Rückkehr doch wieder in die Schule, das muss man abkönnen. Ich habe eher den Eindruck das hier, da man sowieso schon in den USA ist, ein Kurzurlaub drangehängt werden soll, daher halte ich das Verhalten der Schulleitungen auch für nachvollziehbar. Ich denke auch nicht, das sich euere Position verbessert, falls es bei der einen Tochter klappt, das ist schließlich kein Basar.
 

Angel 48

Neues Mitglied
@ Rhenus

wir sind wieder auf Anfang.
Der Klassenlehrer meiner jüngsten hat sich zwar für die Beurlaubung stark gemacht, der Schulleiter traut sich aber nicht so recht, ist erst seit Anfang des Jahres im Amt.

Die Schulleitung der Großen hat sich immer noch nicht gemeldet. aber da werde ich gleich nochmal nachhaken.

Schriftlich habe ich noch nichts, bei der kleinen in der Schule habe ich gerade angerufen und die schriftliche Ablehnung angefordert, bei der großen mache ich das gleich auch nochmal.
Anschließen werde ich mich an die nächst höhere Instanz, in unserem Fall die Bezirgsregierung wenden und dann mal weiter sehen.

Unsere Schulen sollen doch auch Werte vermitteln, und was sind das für Werte, wenn unseren Kindern demonstriert wird, daß man mit Lügen weiter kommt als mit der Wahrheit.



@ Gast
höre ich da so etwas wie Neid? eine Hochzeit dauert auch nicht nur einen Tag, bedenkt man der Jugesellinen (Junggesellen) Abschied, Polterabend und die eigentliche Feier bedenkt kommt man allein für die Feierlichkeiten auf 3 Tage. Nun ist zwischen den einzelnen Aktivitäten immer 1-2 Tage Pause angedacht, dann kommen wir auf 6-9 Tage. Da die Hochzeit auch nicht zentral sondern eher ländlich (Billings - Montana) stattfindet müssen wir für An und Abreise zusammen auch 3-4 Tage berechnen. Und dann bin ich mit den 8 Fehltagen ganz guit dabei. Natürlich freue ich mich auch mal wieder die ganze Familie zu sehen, das kommt bei uns, da wir sehr verstreut leben nur alle paar Jahre mal vor, ist eben schwierig eine große Famile die über die ganze Welt verstreut wohnt immer unter einen Hut zu bekommen.


Gruß

Elke
 

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