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Schufa Eintrag komplett löschen ???

Hallo Raydweep,

mithilfe des Amtsgerichtes wirst du den Eintrag nicht löschen können, das vermag nur der Gläubiger.

Steht denn die Forderung nun mit "erledigt" drin oder nicht?! Dass sie drin steht und das auch für die nächsten drei Jahre so bleibt, ist klar. Aber mit "erledigt" oder nicht?!

Die Höhe des Betrages ist nur Kosmetik, das ist verschwendete Energie, sich darüber aufzuregen. Ob da nun 350 Euro oder 450 Euro steht, der Eintrag ist schlecht und sorgt für miese Bonität.

LG Raupe
 
Hallo Raupe,

E-plus hat mit bestatigt das die Eintrag am 23 dezember 2005 auf erledigt vermerkt wurde. Aber Schreibt die Schufa das die VU noch nicht ausgeglichen ist, weil dies schon in Januar ausgeglichen ist.

Problem ist ja das ich die eltern wohnung ubernehmen kann, aber bekomme ja kein kredit wegen diese einzige eintrag.
 
Hallo Raupe,

E-plus hat mit bestatigt das die Eintrag am 23 dezember 2005 auf erledigt vermerkt wurde. Aber Schreibt die Schufa das die VU noch nicht ausgeglichen ist, weil dies schon in Januar ausgeglichen ist.

Problem ist ja das ich die eltern wohnung ubernehmen kann, aber bekomme ja kein kredit wegen diese einzige eintrag.
 
Hallo Raydweep,

der Eintrag wird auch noch drei lange Jahre drin bleiben, wenn er jetzt erst als "erledigt" gemeldet wurde bzw. jetzt erst getiltgt wurde. Vorher wird da nicht viel passieren.

Wie gesagt, geh entweder zur nächsten Schufa-Aussenstelle hin und siehe dort in die Auskunft (kostenlos) oder fordere dir eine Eigenauskunft übers Internet an. www.schufa.de Wenn der Eintrag da noch ohne "erledigt" drin ist, hast du sogar gute Chancen, die Gebühr i.H.v. 7,60 Euro wiederzubekommen.

Mehr wirst du nicht machen können.

Aber wenn es um eine Wohnung geht, da werden doch zur Sicherung eh meist Grundschulden eingetragen. Da dürfte so ein verhältnismäßig kleiner Eintrag doch recht irrelevant sein. Hoffe ich mal, ich weiss es aber nicht. Hast du denn darüber schon mal mit der finanzierenden Bank gesprochen?

LG Raupe
 
Raupe meinte:
Hallo Raydweep,

Aber wenn es um eine Wohnung geht, da werden doch zur Sicherung eh meist Grundschulden eingetragen. Da dürfte so ein verhältnismäßig kleiner Eintrag doch recht irrelevant sein. Hoffe ich mal, ich weiss es aber nicht. Hast du denn darüber schon mal mit der finanzierenden Bank gesprochen?

LG Raupe


Gerade so ein Eintrag wegen eines relativ geringen Betrages kann sehr relevant sein. Zeigt es doch, dass schon bei so einem Betrag Probleme entstanden sind.

Und dann stellt sich die Frage, was steht schon im Wohnungsgrundbuch in Abt. III an Belastungen drin.
 
Servuß an alle,

ich habe heute meine letzte Rate beim Gerichtsvollzieher bezahlt war ein Vollstreckter Titel.

Meine frage ist nun da ich gelesen habe das man versuchen kann mit dem Gläubiger zu sprechen um die Eintrag aus der Schufa zubekommen, sprich wenn der Gläubiger bereit wäre an die Schufa zu schreiben das mein eintrag ein versehen war würde die Schufa den eintrag komplett löschen (heißt komplett und keine drei Jahre drin stehen) würde das funktonieren auch bei einem Vollstrecktem Titel????? Den in dem Beitrag den ich hier gelesen habe hat dies funktioniert allerdings war bei disere Person kein Titel der Vollstreckt war sprich es war ein eintrag aber kein Vollstreckter.

Über eine baldige Antwort Eurer seits würde ich mich freuen.

grüße aus Bayern
 
Hallo bayerischer Gast,

es kommt wie immer darauf an... 😉

Um was für einen Eintrag handelt es sich? Vertragswidriges Verhalten bei Kreditkarte o.ä.? Konto in Abwicklung bei Girokonten?

Du kannst jederzeit den Gläubiger bitten, den Eintrag zu löschen, aber die Erfahrung zeigt, wenn es sich um eine Ratenzahlung nach VB handelt, wird dies schwer machbar sein. Du hast leider keinen Anspruch darauf.

Trotzdem viel Erfolg!

LG Raupe
 
Hallo!
Bin Studentin und habe riesige Probleme.
Durch einen Umzug und notwendige Ausgaben das Studium betreffend habe ich gerade Schulden und brauche zum erfolgreichen Ausgleichen ("Minus" bei der Bank) einen Sofort-Kredit bei einer anderen Bank, bei der ich bisher nicht war!
Diese geben ihn mir auch, da ich alles nötige nachweisen kann, jedoch nur unter einger Bedingung: Ohne Schufa-Eintrag.
Jetzt meine Frage: Ich habe einmal ein Abonnement einer Zeitschrift nicht beglichen, weil ich in der fraglichen Zeit im Krankheitssemester (ein Semester frei wegen OP und so nicht in Studentenwohnung, sondern bei den Eltern) war und die beiden Mahnungen nicht bekam.
Erst als meine Vermieter meinten, da wäre so ein komischer Brief, rief ich bei dem Verlag an und erfuhr, dass sich automatisch nach der ZWEITEN Mahnung ein Anwalt eingeschaltet hat! Daraufhin habe ich UMGEHEND beglichen.
Nun meine Frage:
Habe ich jetzt einen Schufa-Eintrag!??!?!?
Wenn ja, lässt sich dieser durch eine Löschurkunde entfernen!?
Es wäre sinnvoll, wenn jemand, der sich auskennt hier genau postet, WANN man einen Schufa-Eintrag bekommt!!!
Bei allem, was nach der zweiten Mahnung kommt!? Oder bereits vor der zweiten Mahnung!? Oder erst, wenn man den Anwaltsbrief, den ich mit Überweisungsbeleg bekam nicht bezahlt (ich habe ihn ja bezahlt!!!)!??!

Bitte helft mir! Ich bin kreuzunglücklich und habe nur noch Sorgen!
Meine Eltern möchte ich nicht informieren, da beide nicht gesund.
Und möchte mein Gesicht vor ihnen bewahren.
Ich habe eigentlich nicht solche schwerwiegenden Probleme, jedoch ist es mir zum Umzug über den Kopf gewachsen!!!!!!
Ich hoffe, ihr postet rege, versuche mich aber auch noch anzumelden damit ihr mir PrivatMails schreiben könnt!

Liebe Grüße an alle, die mir helfen können:

Hilde (25 Jahre alt)
 
Hallo!
Jetzt bin ich registriert und hoffe auf viel viel viel Unterstützung per Email!
Ich weiß nicht mehr, was ich machen soll.
Bin am Boden zerstört (siehe oben)...

Liebe Grüße von
Hilde
 
Hilde25 meinte:
Hallo!

Und möchte mein Gesicht vor ihnen bewahren.

Hilde (25 Jahre alt)

Warum?

Willst Du es auch nicht vor Dir bewahren?

Wegen den paar Mücken regst Du dich so auf? Mit einem Minijob hast Du das in 3 Monaten abgegessen.

Gruß
 

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