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Schufa Eintrag komplett löschen ???

Habe ja einen Studenten-Job.
Aber der dient zur Deckung der laufenden Kosten!
Mehr kann ich während des Studiums nicht arbeiten, sonst verliere ich das Kindergeld und ich fliege auf, weil meine Eltern das merken!
Ich benötige einfach nur einen Kredit um "umgehend" das Minus auszugleichen, damit ich wieder bei 0 anfangen kann.
Wahrscheinlich habe ich viel zu viel geschrieben und so ging die eigentliche Frage unter: da hier so viele unterschiedliche Dinge geschrieben werden - "Wann" genau bekommt man einen Schufa-Eintrag!??
Auch bereits in meinem Fall!?!?!? (siehe oben)
Der Kredit ist beschlossene Sache, falls es mit der Schufa nicht schief geht!
Sonst habe ich ein Problem.
Hilde25
 
Also nochmals,

wir können hier viel fabulieren, wann es einen Schufaeintrag gibt oder nicht. Aber das bringt Dich in Wirklichkeit doch nicht weiter, weil Du dann deine persönlich relevanten Fakten immer noch nicht weißt.

Ich gehöre zwar nicht dem Personenkreis an, der eine Uni von innen gesehen hat, aber mein Menschenverstand sagt mir, dass Deine Frage und damit Dein Problem am ehesten und schnellsten gelöst wird, wenn Du dir bei der Schufa eine Eigenauskunft holst.

Dann weißt Du genau Bescheid und kannst dann entsprechend handeln oder auch nicht.

Etwas einfacheres gibt es nicht. Ist halt nicht akdemisch und theoretisch, aber praktisch gut🙂)

Und wenn Du mein anderes Posting in Deinem anderen Thread gelesen und den versteckten Hinweis verstanden hättest, dann wärst Du auch schon weiter🙂)

Viele Grüße
 
So wie ich mich erinnere, steht in den Verträgen immer was von "Schufa-Eintrag bei nicht vertragsgemäßem Verhalten" oder so. Streng betrachtet kann dies also schon geschehen, wenn man mit einer Rate im Verzug ist.
In jedem Fall erscheint also das Holen einer Eigenauskunft bei der Schufa das richtige zu sein.
 
Hallo,

ich habe mich ein bisschen hier durchgekämpft durch die ganzen beiträge *schweissvonderstirnwisch* ich habe ein negatives konto von einer Inkassofirma laufen was mit 01.03.06 getilgt wurde & 12/05 entstand. somit ist der betrag der inkassofirma vollends bezahlt. da es kein mahnbescheid vom amtsgericht gab, es also "nur" ein negatives Konto war, ist meine frage ob ich dies vorzeitig mit einen schreiben des Inkasso unternehmens die mir bestätigen das sich die Zahlung erledigt hat, löschen kann? *ratlosbin*
 
Das finde ich ja echt gut zu wissen 🙂 dann werde ich das auch mal so machen 🙂 Das bedeutet ich muss bei meinem Glaubiger nur die bestätigung bekommen alles bezahlt zu haben und bekomme dann vom Amtgericht eine Löschurkunde die ichj dann zur Schufa bringe um alles Löschen zu lassen? und was kostet das alles?

Hellcreature meinte:
Also: Man holt sich vom Gläubiger eine Bestätigung, dass man die Verbindlichkeiten getilgt hat. Damit geht man zu seinem zuständigen Amtsgerich und beantragt eine sogenannte "Löschurkunde". Mit der widerum läuft man zur Schufa, die jeden negativen Eintrag vor Ablauf der 3 Jahre löscht. Ich hab das Spiel einmal durch und es ging ohne Probleme. Hat mich Alles zusammen einen Vormittag Lauferei gekostet.
 
Hallo,

ich habe neg Eintrag SALDO vom 26.09.2005 (Schufa), die Gläubiger hat jede 3.Monat aklt. SALDO im Schufa immer wieder als SALDO neg.eingetragen. Ich habe gestern(24.07.2006) den Restbetrag ausgeglichen, weil ich monatlich Raten zurück gezahlt habe und heute 25.07.2006 wurde im Schufa als Vermekt erledigt gemeldet.

1. Wie kann ich komplett löschen lassen?
2. Was ist §33?
3. Darf Gläubiger jede 3.Monat aktl.stand als neg. melden?
4. Wo und wie bekomme ich AGB von SCHUFA?

Ich war heute bei Schufa, habe mündl.Auskunft geholt. Die Fragen habe ich auch Schufa gestellt.

Anwort von Schufa:

z.1) nach 3J. wird autm.gelöscht. Vorher nicht möglich.
z.2) kein antwort
z.3) Ja und die haben Recht dazu.
z.4) kein Antwort

Wer kann mir info geben.

Vielen Dank
ilayda
 
Zuletzt bearbeitet:
ilayda meinte:
Hallo,

ich habe neg Eintrag SALDO vom 26.09.2005 (Schufa), die Gläubiger hat jede 3.Monat aklt. SALDO im Schufa immer wieder als SALDO neg.eingetragen. Ich habe gestern(24.07.2006) den Restbetrag ausgeglichen, weil ich monatlich Raten zurück gezahlt habe und heute 25.07.2006 wurde im Schufa als Vermekt erledigt gemeldet.

1. Wie kann ich komplett löschen lassen?
2. Was ist §33?
3. Darf Gläubiger jede 3.Monat aktl.stand als neg. melden?
4. Wo und wie bekomme ich AGB von SCHUFA?

Ich war heute bei Schufa, habe mündl.Auskunft geholt. Die Fragen habe ich auch Schufa gestellt.

Anwort von Schufa:

z.1) nach 3J. wird autm.gelöscht. Vorher nicht möglich.
z.2) kein antwort
z.3) Ja und die haben Recht dazu.
z.4) kein Antwort

Wer kann mir info geben.

Vielen Dank
ilayda

Zu 1. Steht in diesem Thread. Mal lesen.

Zu 2. Bundesdatenschutzgesetz

§33 Benachrichtigung des Betroffenen
(1) Werden erstmals personenbezogene Daten für eigene Zwecke ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert, ist der Betroffene von der Speicherung, der Art der Daten, der Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung und der Identität der verantwortlichen Stelle zu benachrichtigen. Werden personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert, ist der Betroffene von der erstmaligen Übermittlung und der Art der übermittelten Daten zu benachrichtigen. Der Betroffene ist in den Fällen der Sätze 1 und 2 auch über die Kategorien von Empfängern zu unterrichten, soweit er nach den Umständen des Einzelfalles nicht mit der Übermittlung an diese rechnen muss.

(2) Eine Pflicht zur Benachrichtigung besteht nicht, wenn

der Betroffene auf andere Weise Kenntnis von der Speicherung oder der Übermittlung erlangt hat,
die Daten nur deshalb gespeichert sind, weil sie aufgrund gesetzlicher, satzungsmäßiger oder vertraglicher Aufbewahrungsvorschriften nicht gelöscht werden dürfen oder ausschließlich der Datensicherung oder der Datenschutzkontrolle dienen und eine Benachrichtigung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde,
die Daten nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, namentlich wegen des überwiegenden rechtlichen Interesses eines Dritten, geheim gehalten werden müssen,
die Speicherung oder Übermittlung durch Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist,
die Speicherung oder Übermittlung für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung erforderlich ist und eine Benachrichtigung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde,
die zuständige öffentliche Stelle gegenüber der verantwortlichen Stelle festgestellt hat, dass das Bekanntwerden der Daten die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden oder sonst dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde,
die Daten für eigene Zwecke gespeichert sind und
a) aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen sind und eine Benachrichtigung wegen der Vielzahl der betroffenen Fälle unverhältnismäßig ist, oder
b) die Benachrichtigung die Geschäftszwecke der verantwortlichen Stelle erheblich gefährden würde, es sei denn, dass das Interesse an der Benachrichtigung die Gefährdung überwiegt, oder
die Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert sind und
a) aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen sind, soweit sie sich auf diejenigen Personen beziehen, die diese Daten veröffentlicht haben, oder
b) es sich um listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten handelt (§ 29 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b)
und eine Benachrichtigung wegen der Vielzahl der betroffenen Fälle unverhältnismäßig ist.
Die verantwortliche Stelle legt schriftlich fest, unter welchen Voraussetzungen von einer Benachrichtigung nach Satz 1 Nr. 2 bis 7 abgesehen wird.

Zu 4. Schufa verkauft Dir nichts und handelt auch nicht. Gibt daher auch keine ABG.

Weitere Infos gibt es auf der Webseite der Schufa.
 
Zuletzt bearbeitet:
ilayda meinte:
Hallo Störer,

antwort 1 habe ich nicht verstanden und antwort 3 kann ich nicht finden.

Gruß
Ilayda


Hallo Ilayda,

in diesem Thread wurde das Löschen eines Schufaeintrages erklärt.

Und das mit dem Ergänzen des Eintrages ist auch korrekt. Wird ja ein geringerer Betrag, also positiv für Dich, genannt.

Gruß
 
Hallo,

ich bins nochmal.

Die Gläubiger Bank hat mein Dispositionskredit mit der Schreiben vom 26.09.2005 mit sortiger Wirkung(26.09.2005) sowie mein Girokonto mit Wirkung zum 07.11.2005 gekündigt.
Am gleichen Tag 26.09.2005 hat die gläubiger Bank autom. Kündigung Schufa gemeldet und forderten bis 07.11.2005 Gesamtbetrag auszugleichen. Kündigungschreiben vom 26.09.2005 habe ich am 26.10.2005 zufällig im ADAC Heften gefunden, da die Bank als einfacher Brief verschickt hat.


Da ich 7500EUR bar nicht hatte versuchte mit der gläubiger Bank am 03.11.2005 Ratenzahlung zuvereinbaren. Mit der Schreiben von Bank am 25.11.2005 war die Bank mit Ratenzahlungsvereinbarung einverstanden und ich zahle wie vereinbart beginnend 15.01.2006 pünklich monatl. 400EUR bis zum 23.07.2006. Am 24.07.2006 zahlte ich Restforderung 5000EUR komplett.

Die Bank hat nächsten Tag (25.07.2006) Schufa als erledigt gemeldet.


Kann ich auf das Urteil berufen und komplett löschen lassen?http://www.finanztip.de/recht/bank/SF2003817.htm
 

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