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Raupe
Gast
Hallo Raydweep,
mithilfe des Amtsgerichtes wirst du den Eintrag nicht löschen können, das vermag nur der Gläubiger.
Steht denn die Forderung nun mit "erledigt" drin oder nicht?! Dass sie drin steht und das auch für die nächsten drei Jahre so bleibt, ist klar. Aber mit "erledigt" oder nicht?!
Die Höhe des Betrages ist nur Kosmetik, das ist verschwendete Energie, sich darüber aufzuregen. Ob da nun 350 Euro oder 450 Euro steht, der Eintrag ist schlecht und sorgt für miese Bonität.
LG Raupe
mithilfe des Amtsgerichtes wirst du den Eintrag nicht löschen können, das vermag nur der Gläubiger.
Steht denn die Forderung nun mit "erledigt" drin oder nicht?! Dass sie drin steht und das auch für die nächsten drei Jahre so bleibt, ist klar. Aber mit "erledigt" oder nicht?!
Die Höhe des Betrages ist nur Kosmetik, das ist verschwendete Energie, sich darüber aufzuregen. Ob da nun 350 Euro oder 450 Euro steht, der Eintrag ist schlecht und sorgt für miese Bonität.
LG Raupe