Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Schüler und Schwanger

S

Sinah

Gast
Schwanger und Schüler HAllo

Ich habe da ein Problem.
Und zwar bin ich Schülerin an der FOS in Würzburg und Schwanger, werde in 2 Wochen mein Kind zur Welt bringen.
Ich bin vom Grund her Bafög-Berechtigt jedoch verdienen mein Dad zu viel.
Also kriege ich gar nichts.
Doch was ist mit meinem Kind?
Ich wohne dann mit ihm alleine in einer kleinen 1 Zimmer-Wohnung.
Die muss jedoch bezahlt werden und ich brauche ja auch geld für das Kind zum Leben.
Ich habe bei der Arge erfahren dass das Kind auf jeden FAll Wohngeld-BErechtigt ist und das wäre dann in meinem FAll ca 200 Euro.
Ich habe das beabtragt doch es wurde abgelehnt.
Jetzt habe ich nur Kindergeld, Elterngeld für nich und mein Kind, das reicht hinten und vorne nicht.
Gibt es da nicht noch irgendwelche Leistungen für Schüler?
Mein VAter kann doch nicht sein Enkel unterhalten müssen, das macht er z zt ja nicht mal mit gegenüber.
Bitte um schnelle Hilfe!!!
 

Zitronengelb

Aktives Mitglied
Was erwartest du denn noch??? Du bist Schülerin und da kann doch die Allgemeinheit nicht für dein Kind aufkommen. Sollte man sich halt vorher überlegen, unter welchen Umständen ein Kind zur Welt bringt.
 
G

GibMirSonne

Gast
Was ist denn mit dem Vater des Kindes?
Schon mal dran gedacht, dass der dem Kleinen auch ne Verantwortung gegenüber hat?

Also ich weiß ja nicht wie ihr zu einander steht, aber du solltest ihn zur Verantwortung ziehen! (Gott, der Satz hört sich dämlich an, ist der so richtig? :confused:)
 
G

Gast

Gast
wie mies es auch klingen mag, da hat leider "Zitronengelb" recht... man muss sich vorher überlegen was man tut und mit evtl Konsequenzen rechnen... weil ich glaube auch nicht unbedingt an "Unfälle" und so...
aber nur ist das Kind da... ich würde mich an die Caritas oder Familienhilfe wenden... die helfen, bzw beraten einen fast immer ganz gut!
 
S

Sinah

Gast
also erst mal ich will ja kein schmarotzer sein, also bitte das nicht falsch verstehen!!!
Der vAter meines Kindes ist Student und verdient also nix, ich könnte glaube ich unterhaltsvorschuss beantragen aber das müsste er dann zurückzahlen und das macht er glaub ich nicht.Und ich weis auch nicht wie viel ich da kriege.
Ich habe nur gedacht das ich für das Kind Wohngeld bekomme.Müsste ich doch eigentlich oder?
 
S

Sinah

Gast
ich kann ja nicht von 630 Euro mit kind leben.Naja gut können schon aber unter was für umständen.Ich möchte ja zumindest eine gute Ernährung für mich und das kind, was ja gar nicht ginge wenn ich von 600 euro Miete,Kleidung,Haushaltswaren und Essen bezahlen soll.....verstanden zitronengelb?
 

Hustenhuhn

Mitglied
Das dumme ist, den Unterhaltsvorschuss MUSST du auf jeden Fall beantragen (und er wird den zwangsläufig hinterher zurückzahlen) denn vorher bekommst du von keinem anderen Amt der Welt was für deinen Wurm.

Wenn du das beantragt hast geh nochmal mit allen Unterlagen zur ARGE und lass dir ausrechnen ob du noch Anspruch auf Leistungen hast (zB Mietzuschuss).
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Tippeltappeltour einhalten...

Hallo,liebe Sinah!

Wenn Du im Interesse des Kindes handeln willst, gibt es schon mehrere Möglichkeiten.
Da Du hier erst neu registriert bist (?) ,kann man Dir leider noch keine PN schicken.

Sowohl mit Beratungsschein für Dich oder für Dein von Dir vertretenes Kind bekämst Du ausführliche rechtliche Beratung.
(Für Studenten wäre noch STURA oder UNI-Justitiar zu empfehlen ).

Würde Dir DRINGEND ans Herz legen,die 10 Eu auszugeben (Eigenanteil AG-Beratungsschein) und Dich seriös rechtlich begleiten zu lassen! Fachanwalt Familienrecht suchen!

Irgendwelche "Schonhaltungen" ggü.den VERPFLICHTETEN sind fehl am Platz! Es geht um Dein Kind--und die Möglichkeit,zügig Deine
Berufsausbildung abzuschließen.

Hast Du einen Krippenplatz beantragt?
Oder geht "Vorbestellung" nur ab Tag der Geburt
(ist unterschiedlich).

Wenn Du einkommenslos/unterhaltsbedürftig bist UND in Ausbildung,hast Du Anrecht auf erstens vorrangige Versorgung mit Krippenplatz--besser sogar "Tagesmutterplatz".

Der sonst übliche Elterneigenanteil (ist bei JA-Tagesmutter
GENAUSOHOCH wie bei "normaler Krippe" ) wird auf Antrag in vielen Gemeinden übernommen--sozusagen "Freiplatz für sozial Schwache".

Willst Du ab Sept./Oktober weiterlernen? Wie ist der Plan? :)

************************************************

Für DICH hättest Du jetzt das Recht auf Auskunft des Einkommens Deiner Eltern (bis Ende erste Ausbildung--Ausbildungsunterhalt!)
ca.670Eu incl.durchgereichtes Kindergeld ,das DEINETWEGEN Deine Eltern erhalten .
WARUM zahlt Dein Vater nichts? Wovon lebst Du jetzt?

***********************************
Wenn Deine Ausbildung ruht wegen bevorstehender/erfolgter Geburt,
ist EIGENTLICH der Kindesvater Dir unterhaltsverpflichtet.Bei Leistungsunfähigkeit geht diese Pflicht auf dessen Eltern über...

Dein Kind bringt Dir Anspruch auf KG "des Babies wegen", mit dem Müttergeld kenn ich mich nicht aus .
Das Kind selbst hat Anspruch auf KU vom Vater.Auch hier---s.o.--bei Nichtleistungsfähigkeit haften dessen Eltern.

ERST NACH PRÜFUNG (also nachweisbarer Handlung Deinerseits! Stufenklage z.B.) ist der Staat in der Pflicht! (Privat vor Staat).

Wenn KEIN Kindesvater vorhanden ist (gibt es ja auch,also auch nicht auf der Geburtsurkunde !),
würde der obige Schritt entfallen,dem Kind stünden maximal 72 Monate Unterhaltsvorschuß zu,der dann logischerweise auch von niemandem zurückzuzahlen wäre.

Prüfen könntest Du auch noch,ob Dir des Kindes wegen der Kindergeldzuschuß in Höhe von maximal 140 Eu zusteht.

Alle sonstigen Anträge (Sozialgeld? Wohngeld? Anrecht auf Leistungen der Tafel? etc. in manchen Städten ein "Sozialpaß" mit Ermäßigungen bei Bahn,Bus,Museen, Essensgeld in Tageseinrichtingen...) setzen m.E, voraus,daß Du NACHWEISBAR(!)
die Verpflichteten versucht hast , auf Unterhaltszahlung in Anspruch zu nehmen und alle Wege ausgeschöpft wurden ohne Ergebnis.

Wenn Du paar Tage im Forum bist u.PN schreiben kannst
(siehe Forenregeln etc.) ,können wir uns gern weiter über PN austauschen . Wäre ja auch interessant,in welchem Bundesland Du wohnst etc.

(okay,ich Trottelmoos: WÜRZBURG! *grins*) oder welche konkrete Hilfe Du sonst noch benötigst!

Gruß!

*mit-Kind-studiert-habende* Micky ;)



Und---laß Dir bloß von niemandem je "Schmarotzertum "
unterstellen..und Deine private Lebensplanung ist ebenfalls DEINE SACHE und nicht "abzunicken" von IRGENDJEMANDEM!
 
Zuletzt bearbeitet:

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
S Freundin unerwartet schwanger Familie 24
G One-Night-Stand Date plötzlich Schwanger 😳 Familie 104
M Schwanger Freundin Streit Familie 18

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben