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Schlechtes Arbeitszeugnis, und nun....?

Hallo Leuchtfeuer,

wenn du magst schaue ich mir das Zeugnis an, dann weißt du um welche Falltiefe es hier überhaupt geht.


Solch eine pauschale Zehnmonatsfrist gibt es nicht. 😉


Liebe Gabba,
ich habe in der Firma, in der ich arbeite, das Zeugnis der Personalreferentin gezeigt. Sie hat mir das mit der Zehnmonasfrist bestätigt, so wie ich es auch im Internet gelesen habe.

Sie kann mir auch unteschreiben, dass das Zeugis eine Bankrotterklärung ist.

Aber lieben Dank für Dein Hilfsangebot.
 
Ihr seid in einer schwierigen Situation. Der Sohn hat mit Sicherheit vor der Kündigung einiges verbockt, möchte das aber nicht erzählen aus Scham, nehme ich mal an. Ich denke, das mit dem schlechten Zeugnis ist gegessen und ist eine Tatsache. Eigentlich hätte er sich um die Klärung kümmern müssen und nicht du als Mutter.

Ich weiß nicht, ob ihr ihm so gut helft, wenn ihr ihn nicht selbst wieder auf die Beine kommen lasst. Er muss sich selbst aus dem Dreck ziehen, den er sich eingebrockt hat. Zeigt er denn Willen und Ehrgeiz?
 
Ihr seid in einer schwierigen Situation. Der Sohn hat mit Sicherheit vor der Kündigung einiges verbockt, möchte das aber nicht erzählen aus Scham, nehme ich mal an. Ich denke, das mit dem schlechten Zeugnis ist gegessen und ist eine Tatsache. Eigentlich hätte er sich um die Klärung kümmern müssen und nicht du als Mutter.

Ich weiß nicht, ob ihr ihm so gut helft, wenn ihr ihn nicht selbst wieder auf die Beine kommen lasst. Er muss sich selbst aus dem Dreck ziehen, den er sich eingebrockt hat. Zeigt er denn Willen und Ehrgeiz?

Ja er zeigt Willen. Nur ist er sehr schwerfällig. Man muss ihn immer wieder anschieben.

Alleine hätte er die Misere mit seiner Obdachlosigei nicht meistern können. Tja und um einen neuen Job muss er sich selbst kümmern. Ich hoffe einfach, dass er von dem magere Harz IV Einkommen irgend wann die Nase voll hat.
 
Ihr solltet ihm sowas wie ein Ultimatum setzen. Was er wann zu erledigen hat. Es ist zwar hart, aber mancher kommt dann erst in die Gänge.
 
Hallo Leuchtfeuer,

dass bevor die Verjährungsfrist bezüglich der Erstellung oder (berechtigten) Überarbeitung eines Arbeitszeugnisses erreicht wird i.a.R. eine Verwirkung greift ist richtig, dazu gibt es verschiedene Urteile.
In diesen Urteilen wird von unterschiedlichen Fristen gesprochen, zum Beispiel von einer Frist von 4 Wochen, aber auch von 5 bis 10 Monaten oder von 11 Monaten. Dies sind grundsätzlich Einzelfallentscheidungen, der jeweilige Richter kann sich an einem bereits vorliegenden Urteil orientieren, muss er aber nicht.
Arbeitsrecht ist eben Richterrecht. 😉



Lieber Gabba,
ich habe in der Firma, in der ich arbeite, das Zeugnis der Personalreferentin gezeigt. Sie hat mir das mit der Zehnmonasfrist bestätigt, so wie ich es auch im Internet gelesen habe.

Sie kann mir auch unteschreiben, dass das Zeugis eine Bankrotterklärung ist.

Aber lieben Dank für Dein Hilfsangebot.
 
ich bin in einer ähnlichen situation und habe probleme mit dem zeugnis. wollte von meinem altem arbeitgeber ein zeugnis ausgestellt bekommen (sagte aber vor ewigkeiten das ich so eins nicht brauche weil da eh nur unsinn drinn stehen wird ... und so war es teilweiße auch) weil mein neuer arbeitgeber eins sehen wollte (ders dann aber doch nicht mehr rbauchte, ich aber an den alten arbeitgeber umgehend ne mail geschickt hatte).
ich hatte sogar zwei zeugnisse bekommen, weil vor beendigung meiner tätigkeit dort die leitung gewechselt hatte und die neue warum auch immer probleme mit mir hatte. dementsprechend wurde ich sau schlecht dargestellt, zb von einer formulierten note 2 auf eine 5 ! und das geht gar nicht.

hatte Verbesserungsvorschläge geschickt, doch es wird sich verweigert das Zeugnis zu bearbeiten, weil "man ja nur das schreiben kann wie man gearbeitet hat" ... was in diesem fall auch total falsch ist.

ich brauch dieses Zeugnis jetzt doch nicht mehr unbedingt, will sowas aber auch nicht unbedingt stehen lassen und mir unnötigen Zeitaufwand uns Stress aufbinden.

was also tun?

- ein user schrieb hier ich sollte zum verbraucherschutz gehen. hilft das?
- oder einen anwalt für ein schreiben? hab gelesen man muss halt auch beweisen das diese Benotung total unzulässig ist ... könnte ich weil im ersten Zeugnis halt was ganz anderes steht sozusagen eine note 2 ... und wie soll man innerhalb weniger Monate von einer 2 auf ne 5 kommen???
- es einfach sein lassen? weil viel hab ich eh nicht davon (wobei man sowas echt ungern stehen lässt)
 
ich bin in einer ähnlichen situation und habe probleme mit dem zeugnis. wollte von meinem altem arbeitgeber ein zeugnis ausgestellt bekommen (sagte aber vor ewigkeiten das ich so eins nicht brauche weil da eh nur unsinn drinn stehen wird ... und so war es teilweiße auch) weil mein neuer arbeitgeber eins sehen wollte (ders dann aber doch nicht mehr rbauchte, ich aber an den alten arbeitgeber umgehend ne mail geschickt hatte).
ich hatte sogar zwei zeugnisse bekommen, weil vor beendigung meiner tätigkeit dort die leitung gewechselt hatte und die neue warum auch immer probleme mit mir hatte. dementsprechend wurde ich sau schlecht dargestellt, zb von einer formulierten note 2 auf eine 5 ! und das geht gar nicht.

hatte Verbesserungsvorschläge geschickt, doch es wird sich verweigert das Zeugnis zu bearbeiten, weil "man ja nur das schreiben kann wie man gearbeitet hat" ... was in diesem fall auch total falsch ist.

ich brauch dieses Zeugnis jetzt doch nicht mehr unbedingt, will sowas aber auch nicht unbedingt stehen lassen und mir unnötigen Zeitaufwand uns Stress aufbinden.

was also tun?

- ein user schrieb hier ich sollte zum verbraucherschutz gehen. hilft das?
- oder einen anwalt für ein schreiben? hab gelesen man muss halt auch beweisen das diese Benotung total unzulässig ist ... könnte ich weil im ersten Zeugnis halt was ganz anderes steht sozusagen eine note 2 ... und wie soll man innerhalb weniger Monate von einer 2 auf ne 5 kommen???
- es einfach sein lassen? weil viel hab ich eh nicht davon (wobei man sowas echt ungern stehen lässt)

Ein Anwalt hilft meistens. Bevor es eine Firma wegen eines Arbeitszeugnisses auf einen Prozess ankommen lässt, schreiben sie es lieber um. Das ist der kleinere Aufwand für die Firma.
 
oh stimmt, wie recht du hast 😀 ! ... ich höre solche aussagen immer wieder das gewisse arbeitgeber am liebsten nie in solche sachen verwickelt werden. naja ich werde es wohl nächste woche mal angehen. aber schonmal danke für die antwort 😛 !
 

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