Russen Inkasso -- rate ich ab
Klar hat wohl jeder "davon gehört",nur:
das bringt noch weniger Erfolge...im Gegenteil. er hat was in der Hand ,
DICH anzuzeigen oder sogar Schadenersatz zu fordern...Vergiß es!!!!!
Besser: RICHTIG pfänden.
Nur Gerichtsvollzieher losschicken ,ist oft extrem dürftig.
Wie hast Du den Pfändungs-u.-Überweisungsbeschluß formulieren lassen,wie lautet der Auftrag?
Meine Gedanken aus eigener Erfahrung dazu :
-möglichst kostengünstige Pfändungsversuche
(ohne RA,selbst zur Rechtsantragsstelle/Vollstreckungsabt. gehen mit Titel)--denn : Du streckst ja alles erst mal vor .
Ach so...und immer beachten,daß die Vollstreckungskosten SOFORT zur
Schuldensumme dazu zu rechnen sind,das muß man GLEICH beantragen.Sonst bist Du als Auftraggeber der Pfändung jedesmal zahlungsverpflichtet ggü.dem GV.(wenn beim Schuldner nix zu holen war,mußt Du es aber vorstecken)
RA dann,wenn der Schuldner
bekanntermaßen vermögend u. sofort zahlungsfähig ist. (Meine Erfahrung: über RA dauert es eeeeeeewig...)
- Kombination aus verschiedenen Vollstreckungsversuchen: gut kommt bei
Selbstständigen die Pfändung an der Firmenadresse (Taschenpfändung,Autoschlüssel
...)
-mit einem vollstreckbaren Titel (den ich ungern aus der Hand gebe..deshalb: nie lange diesen beim RA liegen lassen..) hast Du die
überaus GENIALE Möglichkeit ,völlig legal und kostenfrei Einblick in Grundbuchakten zu nehmen : Du gehst zum Grundbuchamt( wo Du denkst,er könnte Grundeigentum haben) und nimmst Einblick .
Dazu hast Du als Gläubiger das Recht. Unbeglaubigte Grundbuchauszüge kosten so ca.10 Eu---Einsicht (und Notizen) sind gratis. Allein dies verschafft Dir mehrere Vorteile: Du kennst seine Darlehen z.B.,weißt was über Vermögen---kannst dann z.B. in die Grundstücke vollstrecken...
Allein die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek (über Notar beantragen ans Grundbuchamt) wirkt oft Wunder hinsichtlich der Schuldenbegleichung.
So kostengünstig erhältst Du über kein Detektivbüro Informationen--dies ist vor allem zu empfehlen für all die Kinder mit offenen Beträgen wg. KU.
- Drittschuldnerpfändungen in Konten (da kann man auch etliches versuchen,wenn Du z.B. seine Bankverbindung nicht kennst) :
liste zwei/drei der an seinem Wohnort ansässigen Banken auf (jedesmal unbedingt zustellfähige Adresse der Bank angeben).
Wenn Du offenbar mehrfach schon Pfändungen erfolglos versuchtest,kannst Du auch (wenn z.B. Bank A schreibt: "Hier hat Herr Halunke kein Konto " ) beim nächsten mal es mit Direktbanken versuchen.(Geht auch Aktiendepots...wenn es so "schlaue Schuldner" sind...gibt ja ganz ausgebuffte Typen )
Wenn Du bei einer Pfändung MEHRERE Banken angibst ,kostet Dich das etwas mehr Gebühr ,weil ja der GV zu mehreren Banken laufen muß.
Wieder (also meine Ansicht): so preisgünstig und völlig legal bekommst Du nie wieder Infos über den säumigen ,Dich hinhaltenden Schuldner.
Es geht auch: (realer Vorgang bei meiner Freundin) der Schuldner gibt selbst
an, sein Lohn ginge auf das Konto der LG ,er habe "seine Ansprüche an sie abgetreten..".
Weil hier ein vorrangig unterhaltsberechtigter Minderjähriger auf den Unterhalt angewiesen ist...und der Schuldner netterweise
das Fremdkonto angibt und er auch weit über dem Selbstbehalt ist : pfänden in das Konto der von ihm selbst angegebenen LG.
- die Kontenpfändungen legen bis zur kompletten Schuldentilgung alle Zahlungen lahm...wenn Schuldner bei Bank C nicht nur das zu pfändende PRIVAT-GIROKONTO,sondern dummerweise noch Geschäftskonten hat...
sind die auch erst mal dicht...wirkt fixer als jede andere Aktion.
- Du kannst auch Drittschuldnerpfändungen beim FA machen (ggf.Steuererstattungen) oder seine Lebensversicherungen pfänden.
- Wenn Dir ein Auftraggeber für Schwarzarbeit bekannt ist ...naja..dann würde ich doch mal den GV dorthin senden:
zumindest hast Du dann aktenkundig eine gerichtsverwertbare Aussage -> entweder macht der AG eine Vollstreckungsvereitelung oder er gibt (indirekt) zu,daß der Typ bei ihm schwarzjobbt..oder er macht 'ne Falschaussage...( zur Not ermittelt die Staatsanwaltschaft nach Deiner Anzeige auf begründeten Verdacht der Schwarzarbeit ).
Zumindest erreichst Du damit evl.,daß der Schuldner aufgeschreckt wird.
Da Titel mindestens 30 Jahre gelten,niemand eine Restschuldbefreiung bekommen dürfte,wenn er sich rechtsbrüchig verhält hinsichtlich Schuldentilgung ---seh ich immer sowas gelassen: irgendwann klappt es.
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Wer selbst Schuldner ist ,sollte sich auch immer überlegen,daß Trickserei einen nur noch mehr in die Not bringt. Alle Zusatzkosten erhöhen die Last.
Gerade eine Kontopfändung ist überaus katastrophal .
Jede eigene Anstrengung (Schuldnerberatung, Kontakt mit Gläubiger,Raten, Termineinhaltungen....) rentiert sich unterm Strich mehrfach...
Und Dir rate ich : auch,wenn Du verzweifelt bist --versuche,ruhig zu bleiben und nicht selbst kriminell zu werden!
Die Idee mit "Russen-Inkasso" nützt nur einem was : der Inkassofirma..
Viel Erfolg wünsch ich ...bitte berichte mal,ob Dir was einfiel..
Gruß!
Micky