G
Gelöscht 126013
Gast
https://www.ergo.de/de/rechtsportal/mietrecht/wasserschaden-in-der-mietwohnung-wer-zahlt#:~:text=Kommt es zu einem Wasserrohrbruch,für den Hausrat des Mieters.
Zitate aus dem Internet:
1)
"Kommt es zu einem Wasserrohrbruch, ist der Hauseigentümer für die Schadenbeseitigung zuständig. Dessen Gebäudeversicherung zahlt für die Instandsetzung des Gebäudes und der Substanz der Wohnung. Nicht zuständig ist diese Versicherung für den Hausrat des Mieters. Seine Schäden kann dieser wiederum bei seiner Hausratversicherung geltend machen. Beruht der Schaden auf einer Nachlässigkeit des Vermieters, können Mieter ihre Ansprüche auch als Schadensersatz bei ihm geltend machen. "
2)
"Wer zahlt bei Rohrbruch Mieter oder Vermieter?
Ein Rohrbruch kann zwar aus Nachlässigkeit des Vermieters entstehen, aber auch durch äußere Umstände. Der Hauseigentümer muss für die Beseitigung des Schadens und Bewohnbarkeit des Hauses sorgen. Dafür zahlt normalerweise die Gebäudeversicherung des Vermieters."
Zitate aus dem Internet:
1)
"Kommt es zu einem Wasserrohrbruch, ist der Hauseigentümer für die Schadenbeseitigung zuständig. Dessen Gebäudeversicherung zahlt für die Instandsetzung des Gebäudes und der Substanz der Wohnung. Nicht zuständig ist diese Versicherung für den Hausrat des Mieters. Seine Schäden kann dieser wiederum bei seiner Hausratversicherung geltend machen. Beruht der Schaden auf einer Nachlässigkeit des Vermieters, können Mieter ihre Ansprüche auch als Schadensersatz bei ihm geltend machen. "
2)
"Wer zahlt bei Rohrbruch Mieter oder Vermieter?
Ein Rohrbruch kann zwar aus Nachlässigkeit des Vermieters entstehen, aber auch durch äußere Umstände. Der Hauseigentümer muss für die Beseitigung des Schadens und Bewohnbarkeit des Hauses sorgen. Dafür zahlt normalerweise die Gebäudeversicherung des Vermieters."
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: