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Rohr Bruch, Sachen alle komplett hin, miete

G

Gelöscht 126013

Gast
https://www.ergo.de/de/rechtsportal/mietrecht/wasserschaden-in-der-mietwohnung-wer-zahlt#:~:text=Kommt es zu einem Wasserrohrbruch,für den Hausrat des Mieters.

Zitate aus dem Internet:

1)
"Kommt es zu einem Wasserrohrbruch, ist der Hauseigentümer für die Schadenbeseitigung zuständig. Dessen Gebäudeversicherung zahlt für die Instandsetzung des Gebäudes und der Substanz der Wohnung. Nicht zuständig ist diese Versicherung für den Hausrat des Mieters. Seine Schäden kann dieser wiederum bei seiner Hausratversicherung geltend machen. Beruht der Schaden auf einer Nachlässigkeit des Vermieters, können Mieter ihre Ansprüche auch als Schadensersatz bei ihm geltend machen. "

2)
"Wer zahlt bei Rohrbruch Mieter oder Vermieter?
Ein Rohrbruch kann zwar aus Nachlässigkeit des Vermieters entstehen, aber auch durch äußere Umstände. Der Hauseigentümer muss für die Beseitigung des Schadens und Bewohnbarkeit des Hauses sorgen. Dafür zahlt normalerweise die Gebäudeversicherung des Vermieters."
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöscht 126013

Gast
.



 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
aus der Erfahrung heraus:

Deine kaputten Sachen können von DEINER Hausratsversicherung, wenn Du eine hast,
ersetzt werden.
Da sie nicht Teil des Gebäudes oder der Wohnung sind, sondern DEINE, hat
die Vermieterin damit nichts zu tun.
 

Lovelylaught

Mitglied
Huhu nochmal zur klar Stellung:)

Wir wohnen hier zu miete und das Rohr ist im Keller gelackt wo wir unsere Sachen haben all unsere Sachen müssen wir wegschmeißen.

Kann man was geltend machen? Bei der Versicherung der Vermieterin? Oder durch irgendwas anderen?
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Wir hatten das auch mal. Wasserschaden in genieteter Wohnung.
Für den Schaden am Zeug des Mieters war die Versicherung des Mieters zuständig. Für den Schaden an Gebäude die Versicherung des Vermieters.
Die Versicherung von Person a schützt nicht die Sachen von Person b, auch wenn deren Sachen zufällig am Zeug von Person a standen.
 

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