Yade
Mitglied
Jo... mach das. Aber bitte unter: Rituale die Kinder verstümmel! Um mehr geht es hier nicht!
Super, 100 Punkte von mir!!!
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Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.
Jo... mach das. Aber bitte unter: Rituale die Kinder verstümmel! Um mehr geht es hier nicht!
Hallo Yade,
schau mal hier: Rituelle Beschneidung, Özdemir (GRÜNE). Hier findest du vielleicht was du suchst.
Hö, wieso sollte das so sein? 😵Schönheits-OP's sind in Deutschland verboten.
... dann ist ja klar, wie die Entscheidung ausfällt. "Willst du zu deiner Familie gehören? Ja? Dann lass dich beschneiden."Da habe ich die Tage einen Bericht gesehen, die Muslime sagen ihren Kids, dass sie Männer sind, wenn sie beschnitten wurden. Das wird dann groß gefeiert.
Ähm nee, wieso? OEG ist doch bei Straftaten. Ja, (insbesondere medizinisch nicht indizierte) ärztliche Eingriffe sind klar Körperverletzung. Die ist hier aber gerechtfertigt - durch die Einwilligung der Eltern.Stimmt die Regierung da wirklich zu, könnten die betroffenen Kinder klagen. Nach dem OEG. Eine OP muss bei Minderjährigen immer medizinisch begründet sein. Ist sie das nicht, ist es Körperverletzung.
Hö, wieso sollte das so sein? 😵
ärztliche Eingriffe sind klar Körperverletzung. Die ist hier aber gerechtfertigt - durch die Einwilligung der Eltern.
Ich glaub, das Spannungsfeld ist hier etwas weiter:Äh naja, also Eltern dürfen auch nicht Alles bestimmen.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit hängt doch nicht davon ab, ob das Eltern gut finden oder nicht.
Wenn das Kind später der Meinung ist, dass diese Religion unpassend ist, dann wurde umsonst abgeschnitten.Auf Seiten der Eltern hat man das Erziehungsrecht und die Religionsfreiheit.
ärztliche Eingriffe sind klar Körperverletzung. Die ist hier aber gerechtfertigt - durch die Einwilligung der Eltern.
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