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Rituelle Beschneidung, Özdemir (GRÜNE)

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Hallo ihr 🙂

dazu möchte ich auch mal meinen Senf dazu geben.

Die Bundesregierung will jetzt dafür sorgen, dass Beschneidungen aus religiösen Gründen straffrei bleiben 😕

Wie schief ist das denn? Schönheits-OP's sind in Deutschland verboten. Und wo zieht die Regierung denn da eine Grenze? Wenn Manche glauben, dass nur Burkas für Frauen die einzige Möglichkeit sind, um die armen Männer nicht zur Vergewaltigung treiben? Und was ist, wenn die Afrikaner glauben, dass es nur mit Frauenbeschneidungen geht....? 😕

Ich gründe jetzt ne Glaubensgemeinschaft, in der Brust-OP's das A und O sind 😀 So müsste dann doch die Krankenkasse... und selbst bei Minderjährigen... 🙄

Ich sach mal so. Wenn ein Glauben gut und überzeugend ist, dann sollten sich die volljährigen Mitglieder dann doch sicher für diesen Glauben entscheiden. Eben, wenn sie volljährig sind.

Da habe ich die Tage einen Bericht gesehen, die Muslime sagen ihren Kids, dass sie Männer sind, wenn sie beschnitten wurden. Das wird dann groß gefeiert.

Ich dachte, das Geschlecht ist anhand der Geschlechtsmerkmale bestimmt 🙄

Nicht, ob da ein Arzt was am Geschlechtsteil rumgefuschelt hat.

Ich finde das so daneben. Da passiert eine Gewalt an wehrlosen Kindern und die Bundesregierung (dieselbe Regierung, die ein Ausgehverbot bei 16jährigen verhängen will) stimmt zu.

Stimmt die Regierung da wirklich zu, könnten die betroffenen Kinder klagen. Nach dem OEG. Eine OP muss bei Minderjährigen immer medizinisch begründet sein. Ist sie das nicht, ist es Körperverletzung.

Lieben Gruß
Fragende
 
@Fragende:

Aus dem Bauch heraus finde ich Ihre Argumentation gar nicht so übel.

Man kann sich durchaus einige Operationen am Menschen (auch am Minderjährigen) vorstellen, die eigentlich nicht wirklich schaden. Ich erspare mir jetzt Beispiele. Aber es gibt ja durchaus Körperteile, die eher stören und die der Mensch im Grunde nicht wirklich braucht oder die sogar gelegentlich zu Komplikationen führen. Die Vorhaut ist nur ein Beispiel für solche Körperteile.

Dennoch stellt ein Entfernen dieser Teile einen Eingriff in die Freiheit des Individuums dar, wenn sich der Betroffene nicht damit einverstanden erklärt. Aus religiösen Gründen ist dies nicht statthaft. Würde man durch medizinische Forschung eindeutig feststellen, dass so eine Entfernung der Gesundheit dient, dann wäre es schon fast umgekehrt: dann müßte man eigentlich die Pflicht erheben, dass jeder sich so einer Operation unterziehen müßte; jedenfalls, wenn dies auch für Minderjährige gelten würde. Als Erwachsener kann man sich ja vielleicht noch der Gesundheit freiwillig entziehen. Die Fürsorgepflicht für Minderjährige ist aber etwas anderes.

Eine zufällige religiöse Tradition berechtigt eigentlich nicht, Recht zu brechen.

Religion besteht meines Erachtens nicht darin, bestimmte Riten zu etablieren, schon gar nicht rechtsfeindliche. Religion ist die Hoffnung darauf, dass moralisch korrektes Verhalten eine positive Antwort bei einem göttlichen Wesen hervorrufen wird. Religion basiert also auf Moral, bestimmt aber dieselbe nicht.

Wer als religiöser oder nichtreligiöser Mensch das Recht übertritt, muss mit Sanktionen rechnen. Alles andere wäre eine nicht wünschenswerte Aufweichung des RechtStaates.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schönheits-OP's sind in Deutschland verboten.
Hö, wieso sollte das so sein? 😵

Es würde mir schon reichen, wenn man die Grenze aus dem RelKerzG oder wie das Teil heißt, heranziehen würde: Sollen die Kiddies das ab 14 selbst entscheiden, ab da können sie ja auch konvertieren. Obwohl...
Da habe ich die Tage einen Bericht gesehen, die Muslime sagen ihren Kids, dass sie Männer sind, wenn sie beschnitten wurden. Das wird dann groß gefeiert.
... dann ist ja klar, wie die Entscheidung ausfällt. "Willst du zu deiner Familie gehören? Ja? Dann lass dich beschneiden."

Stimmt die Regierung da wirklich zu, könnten die betroffenen Kinder klagen. Nach dem OEG. Eine OP muss bei Minderjährigen immer medizinisch begründet sein. Ist sie das nicht, ist es Körperverletzung.
Ähm nee, wieso? OEG ist doch bei Straftaten. Ja, (insbesondere medizinisch nicht indizierte) ärztliche Eingriffe sind klar Körperverletzung. Die ist hier aber gerechtfertigt - durch die Einwilligung der Eltern.
Nun kann man sich die Frage stellen, warum Kinder unter 18 beim Piercer schlechte Chancen haben, ein Nippelpiercing zu kriegen (letzten ein Urteil gelesen, in dem ein Nippelpiercing bei einer 15jährigen nicht durch ihre Einwilligung gerechtfertigt werden konnte) und andererseits Säuglinge verstümmelt werden dürfen.

Und was die Bundesregierung da sagte "das Rechtsempfinden der Bevölkerung wäre ein ganz anderes als das in diesem Urteil zum Ausdruck kommende und man wolle das nun schnell anpassen" - nee?! Macht ne Umfrage. Wer ist dafür, wer dagegen.

Und wie Mike schon sagte: "§ 1631 BGB: Inhalt und Grenzen der Personensorge

(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."

Weiß nicht, wie Geschlechtsteilverstümmelung da reinpassen soll. Aaach, vergessen: „Im Auslegen seid frisch und munter! Legt ihr’s nicht aus, so legt was unter“ Goethe wusste das damals schon.
 
Hö, wieso sollte das so sein? 😵

Gast, stimmt du hast recht. Schönheits-OP bei Minderjährigen sind hierzulande verboten. Da war ich rein juristisch gesehen bisschen unklar.

Sorry, wenn dir das auch im Kontext meines Beitrages unklar war.

ärztliche Eingriffe sind klar Körperverletzung. Die ist hier aber gerechtfertigt - durch die Einwilligung der Eltern.

Äh naja, also Eltern dürfen auch nicht Alles bestimmen.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit hängt doch nicht davon ab, ob das Eltern gut finden oder nicht.

Lieben Gruß
Fragende
 
Äh naja, also Eltern dürfen auch nicht Alles bestimmen.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit hängt doch nicht davon ab, ob das Eltern gut finden oder nicht.
Ich glaub, das Spannungsfeld ist hier etwas weiter:

Auf Seiten des Kindes hat man die körperliche Integrität und das APR, die der Staat schützen muss (auch vor den Eltern, er wacht ja über die Ausübung des Erziehungsrechts). Auf Seiten der Eltern hat man das Erziehungsrecht und die Religionsfreiheit.

Dazwischen spielt sich der Krieg ab, der da grad durch die Medien geistert. Die Frage ist, was man davon höher gewichtet.

Und man muss sich dabei eigentlich eine Menge Fragen stellen: Wie ist es mit - du hast es schon angesprochen - Minderjährigen und SchönheitsOPs? Hier weniger groß, in Amerika ein Hype. Oder Ohrringen bei Kleinkindern?
 
Auf Seiten der Eltern hat man das Erziehungsrecht und die Religionsfreiheit.
Wenn das Kind später der Meinung ist, dass diese Religion unpassend ist, dann wurde umsonst abgeschnitten.

Ich sage, dass das Wohl des Kindes vor geht. Das sagt auch unser Gesetz. Vollig egal welche Glaubensrichtung etc.

Wir schreiben nun mal 2012. Nicht das Mittelalter. Tratitionen in allen Ehren, aber auch die sollte man mal überprüfen können. Die passen garantiert nicht in jedes Land.
 
Viel war zu lesen von einem Eingriff in die Religionsfreiheit - in die Religionsfreiheit der Eltern.
In Wahrheit ist die Beschneidung ein Eingriff in die Religionsfreiheit des Kindes!!
Ein Eingriff der nicht mehr gut zu machen ist.
 
ärztliche Eingriffe sind klar Körperverletzung. Die ist hier aber gerechtfertigt - durch die Einwilligung der Eltern.

Das würde so auch dem MB an Kindern die Türen und Tore angelweit öffnen. Auch Misshandlungen, halt eben Allem, zu dem Eltern einwilligen.

So darf und sollte es nicht sein. Ist auch bisher nicht so.

Wo ist so das Ende? Ab wann sagt man, das oder dies greift in die Menschenrechte ein? Oder sollen dann Eltern immer bestimmen dürfen, ab wann es ein ungesetzlicher Eingriff ist und ab wann nicht?

Das würde mir eindeutig einseitig zu weit gehen.

Lieben Gruß
Fragende
 
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