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Reicht Kündigung bis xy aus

Man kann sich auch mittels "Sendungsverfolgung" (Sendungsnummer von der Einlieferungsquittung eingeben) den Einlieferungsbeleg zuschicken lassen und ausdrucken.
Dort sind Unterschrift und Datum der entgegennehmenden Person erkennbar.
 
A

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Re: Reicht Kündigung bis xy aus
Mach bitte Einwurfeinschreiben, wenn du das per Post schickst, bei einem (persönlichen) Einschreiben mit Rückschein, kann die Annahme verweigert werden, bei einem Einwurfeinschreiben, quittiert der Postzusteller den Einwurf selbst, da kann die Annahme nicht verweigrt werden.

Auch wenn es bei dir nicht relevant ist, nützt es vielleicht anderen.

Dir, TE, wünsche ich dir eine neue, tolle Arbeitsstelle, alles soll so werden, wie du es dir gewünscht hast.
 
Was soll denn schon passieren, selbst wenn jemand vorher davon Wind bekommt? Und so schnell sind die meisten AGs mit dem Anmelden nicht. Du fängst ja erst im Juli dort an....
 
Du kannst Ende der Woche mit deiner Chefin sprechen. Zeitgleich würde ich die schriftliche Kündigung fertig machen und diese direkt danach per Einschreiben nochmal an die Verwaltung schicken.

Angemeldet wird man normalerweise erst während des ersten Monats bei neuen AG, vorher würde garkeinen Sinn machen, da bekommt dein jetziger AG nichts von mit.
Die einzigen, die da überhaupt wirklich was von mitbekommen, ist deine Krankenkasse und die würde erstmal bei dir anfragen bevor die auf die AGs zugeht.
 
Angemeldet wird man normalerweise erst während des ersten Monats bei neuen AG, vorher würde garkeinen Sinn machen, da bekommt dein jetziger AG nichts von mit.
Die einzigen, die da überhaupt wirklich was von mitbekommen, ist deine Krankenkasse und die würde erstmal bei dir anfragen bevor die auf die AGs zugeht.
Angemeldet wird man spätestens am ersten Arbeitstag. Dann bekommt es sowohl die Sozialversicherung als auch das Finanzamt mit.
 
Angemeldet wird man spätestens am ersten Arbeitstag. Dann bekommt es sowohl die Sozialversicherung als auch das Finanzamt mit.

Nö, die Anmeldungen des neuen AGs passieren in der Regel erst mit der ersten Lohnausschüttung was auch Sinn macht.
Das Finanzamt meldet sich nicht, wenn sich jmd meldet, dann die KK, das war ja die Frage.
 
Nö, die Anmeldungen des neuen AGs passieren in der Regel erst mit der ersten Lohnausschüttung was auch Sinn macht.
Das Finanzamt meldet sich nicht, wenn sich jmd meldet, dann die KK, das war ja die Frage.
Angemeldet wird in der Regel mit Beginn des Arbeitsverhältnisses. Zulässig sind bis 6 Wochen danach.
 
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