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Reicht Kündigung bis xy aus

colfield13

Mitglied
Hallo,

Ich habe am Samstag per Einschreiben und Unterschrift meine kompletten neuen Arbeitsvertragsunterlagen unterschrieben an meinen neuen Arbeitgeber gesendet, wo ich ab Juli anfangen und eine feste Zusage bekommen hatte. Die Unterlagen (Unterschriebener Vertrag, Führerszeugnis etc) müssten heute dort ankommen.

Diese Woche DO oder FR habe ich spät. Das Kündigunsgespräch mit meiner Chefin. Von meiner Kündigung weiß bis jetzt niemand was. Reicht es aus, wenn ich am DO und FR ihr die Kündigung vorlegen und mir quittieren lasse?

Habe ein bisschen Angst, dass die von der Verwaltung Wind davon bekommen und mich mein neuer Arbeitgeber schon "anmeldet" und der ganze Prozess passiert bevor ich mit meiner Chefin rede ... versteht ihr? Früher geht es aber leider nicht ...

Anfangen bei meiner neuen Stelle würde ich erst im Juli, da ich eine 3 monatige Kündigungsfrist zum Quartalsende habe ... sprich am 31.03. muss meine Kündigung spätestens eingegangen sein. Ich würde es aber früher machen ... diese Woche DO oder FR.

Versteht ihr mein Problem? :)
 
A

Another Ex User

Gast
Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, eine mündliches Kündigungsgespräch finde ich, naja, sehr seltsam.

Was machst du, wenn deine Chefin anschließend behauptet, das hätte nie stattgefunden?

Kündige nicht erst am letzten Tag, sondern 2-3 Tage vorher, schriftlich,.mit Einwurf Einschreiben.

Reden kannst du mit deiner Chefin ja gerne, aber begibt dich bitte rechtlich nicht in einen unsicheren Bereich, sonst wird das mit der neuen Stelle evtl. nichts.
 

GrayBear

Aktives Mitglied
Soll heißen: Du hast bei Stelle 1 zugesagt, willst aber dort nicht arbeiten, sondern gleich kündigen und stattdessen bei Stelle 2 anfangen? Und warum so kompliziert? Dann sag einfach ab. Wenn Du solche geheimnisvollen Spielchen spielst, kommt das bei niemandem gut an, auch nicht bei Deiner neuen Stelle.

Aber dann so einen Appell in der Fußzeile. Wie passt das zusammen?
 

_cloudy_

Urgestein
Soll heißen: Du hast bei Stelle 1 zugesagt, willst aber dort nicht arbeiten, sondern gleich kündigen und stattdessen bei Stelle 2 anfangen? Und warum so kompliziert? Dann sag einfach ab. Wenn Du solche geheimnisvollen Spielchen spielst, kommt das bei niemandem gut an, auch nicht bei Deiner neuen Stelle.

Aber dann so einen Appell in der Fußzeile. Wie passt das zusammen?
Ich verstehe das anders.

Die TE ist noch ungekündigt, hat 3 Monate Kündigungsfrist und will es ihrer Chefin jetzt am Donnerstag sagen dass sie kündigt zum 30.6.

Wovor sie da jetzt Angst hat wegen der Verwaltung ihrer jetzigen Firma weiß ich auch nicht.

Gespräch, Kündigung fristgerecht abgeben, fertig.
 
G

Gelöscht 125794

Gast
Kündigung* schriftlich per "Einschreiben mit Rückantwort".

(* mit Wortlaut: 'zum nächstmöglichen Termin*,
falls man den Termin nicht selbst setzen kann)
 

colfield13

Mitglied
Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, eine mündliches Kündigungsgespräch finde ich, naja, sehr seltsam.

Was machst du, wenn deine Chefin anschließend behauptet, das hätte nie stattgefunden?

Kündige nicht erst am letzten Tag, sondern 2-3 Tage vorher, schriftlich,.mit Einwurf Einschreiben.

Reden kannst du mit deiner Chefin ja gerne, aber begibt dich bitte rechtlich nicht in einen unsicheren Bereich, sonst wird das mit der neuen Stelle evtl. nichts.
Das ist mir bewusst! Nur weil ich Kündigunsgespräch geschrieben habe, heißt dies nicht, dass ich mündliche kündige. Ich überreichen in diesem Gespräch meine schriftliche Kündigung meiner Chefin und lass mir dies quittieren.
 

colfield13

Mitglied
Soll heißen: Du hast bei Stelle 1 zugesagt, willst aber dort nicht arbeiten, sondern gleich kündigen und stattdessen bei Stelle 2 anfangen? Und warum so kompliziert? Dann sag einfach ab. Wenn Du solche geheimnisvollen Spielchen spielst, kommt das bei niemandem gut an, auch nicht bei Deiner neuen Stelle.

Aber dann so einen Appell in der Fußzeile. Wie passt das zusammen?
Komplett falsch verstanden! Stelle 1 kündige ich am DO oder FR schriftlich bei meiner Chefin. Stelle 2 habe ich eine Zusage und die Vertragsunterlagen abgeschickt.

Jetzt will ich nur wissen, ob es reicht wenn ich erst am DO oder FR kündige, nachdem ich die neuen Arbeitsunterlagen für meine neue Stelle 2 schon abgeschickt habe ... ;-)
 

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