Das sehe ich nur bedingt so. Das sich Mitarbeiter über eine Fallanalyse in
einer Gruppe unterhalten/diskutieren, ist eine gängige Praxis, die natürlich
nötig ist. Schriftliche Protokolle werden darüber in aller Regel angefertigt,
aber leider nicht immer.
Um solche internen Vorgänge, bzw. um solche "Protokolle" geht es
eigentlich, von denen das Klientel meint, diese würden ihm mitunter
vorenthalten. Dieses bezieht sich vor allem auf "mündliche Protokolle" ohne
schriftliche Niederlegung.
Protokolle jeder Art sollten dem Klientel auf Verlangen vorgezeigt werden. Man
sollte nach außen nicht verheimlichen, dass die internen Fach-Meinungen zu
einem Fall, auch solche die schriftlich fixiert worden sind, nicht immer
dem betreff. Klientel hierzu Einblick gewährt wird. Über jedewede im
Mitarbeiterkreis mündlich diskutierte Fallanalyse sollten immer ( sic ! )
schriftliche Protokolle angefertigt werden. Das ist immer noch nicht gängige
Praxis in allen Jugendämtern.
Noch einmal:
Die Inhalte der Gruppenbesprechungen hat man stets dem Klientel
auf Anfrage offen zu legen und nicht erst z.B. in den lauf. Gerichtsverfahren.
Hier ist eine Gesetzeslücke, die der Gesetzgeber schleunigst zu schließen
hat. Dieses ist nicht nur meine Forderung.
Wenn hier so getan wird, als enthielte die Akte nur die gesammelten
Werke des Klientels, so kann ich nicht hier zwar nicht das Gegenteil beweisen,
doch wenn man von den internen Vorgängen im Jugendamt Bescheid
weiß- wie ich, ist die Behauptung, dass es keine Informationsansammlung
zumindest außerhalb der Akte gibt, äußerst kühn und durch nichts zu belegen.
Hier gibt es eher gegenteilige Stimmen aus dem Fachbereich der
Sozialpädagogik und Sozialarbeit. Es scheint einen internen Klüngel in dieser
Fachbehörde zu geben, welche man nicht als bürgerfreundlich bezeichnen
kann. Das wird nicht generell auf alle Jugendämter zutreffen, aber wird
- wie auch bei anderen Behörden das schon vielfach passiert ist, auch
bei dem einen oder anderem Jugendamt mit Sicherheit der Fall sein.
So zu tun, als seien die allermeisten Jugendämter frei von menschlichem
Irrtum und ohne Sünde, ist ein hahnebüchener Unsinn. Und genau darum geht
es hier: Einerseits um den heimlichen Klüngel und andererseits um die
Darstellung der Jugendämter nach außen, nämlich beispielsweise, sie wären
frei von vielen Mängeln, insofern auch frei von dem Mangel einer willkürlichen
Informationssperre gegen das betreff. Klientel.
Mit freundl. Gruß
Germ
Mit freundl. Gruß
Germ
post scriptum: Evtl. Fehler korrigiere ich später.