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Recht auf Akteneinsicht beim Jugendamt?

G

Gast

Gast
Ich habe mal eine Frage.
Hat man ein Recht darauf beim Jugendamt in seine Akte einzusehen
oder kann es auch grundlos verweigert werden?
 
Q

Querrolant

Gast
Als Beteiligte Person hat man ein Recht auf Akteneinsicht, allerdings nur unter Aufsicht. Dieses wird aber nur selten gewehrt.
 
R

Rübe

Gast
ja, hast du. nennt sich Freiheits-und Informationsgesetz.

Du darfst auch Kopien machen aus der Akte oder sie komplett mit ner Digi-Cam abfotographieren.
 

Germ

Aktives Mitglied
Das sehe ich nur bedingt so. Das sich Mitarbeiter über eine Fallanalyse in
einer Gruppe unterhalten/diskutieren, ist eine gängige Praxis, die natürlich
nötig ist. Schriftliche Protokolle werden darüber in aller Regel angefertigt,
aber leider nicht immer.
Um solche internen Vorgänge, bzw. um solche "Protokolle" geht es
eigentlich, von denen das Klientel meint, diese würden ihm mitunter
vorenthalten. Dieses bezieht sich vor allem auf "mündliche Protokolle" ohne
schriftliche Niederlegung.
Protokolle jeder Art sollten dem Klientel auf Verlangen vorgezeigt werden. Man
sollte nach außen nicht verheimlichen, dass die internen Fach-Meinungen zu
einem Fall, auch solche die schriftlich fixiert worden sind, nicht immer
dem betreff. Klientel hierzu Einblick gewährt wird. Über jedewede im
Mitarbeiterkreis mündlich diskutierte Fallanalyse sollten immer ( sic ! )
schriftliche Protokolle angefertigt werden. Das ist immer noch nicht gängige
Praxis in allen Jugendämtern.
Noch einmal:
Die Inhalte der Gruppenbesprechungen hat man stets dem Klientel
auf Anfrage offen zu legen und nicht erst z.B. in den lauf. Gerichtsverfahren.
Hier ist eine Gesetzeslücke, die der Gesetzgeber schleunigst zu schließen
hat. Dieses ist nicht nur meine Forderung.

Wenn hier so getan wird, als enthielte die Akte nur die gesammelten
Werke des Klientels, so kann ich nicht hier zwar nicht das Gegenteil beweisen,
doch wenn man von den internen Vorgängen im Jugendamt Bescheid
weiß- wie ich, ist die Behauptung, dass es keine Informationsansammlung
zumindest außerhalb der Akte gibt, äußerst kühn und durch nichts zu belegen.
Hier gibt es eher gegenteilige Stimmen aus dem Fachbereich der
Sozialpädagogik und Sozialarbeit. Es scheint einen internen Klüngel in dieser
Fachbehörde zu geben, welche man nicht als bürgerfreundlich bezeichnen
kann. Das wird nicht generell auf alle Jugendämter zutreffen, aber wird
- wie auch bei anderen Behörden das schon vielfach passiert ist, auch
bei dem einen oder anderem Jugendamt mit Sicherheit der Fall sein.

So zu tun, als seien die allermeisten Jugendämter frei von menschlichem
Irrtum und ohne Sünde, ist ein hahnebüchener Unsinn. Und genau darum geht
es hier: Einerseits um den heimlichen Klüngel und andererseits um die
Darstellung der Jugendämter nach außen, nämlich beispielsweise, sie wären
frei von vielen Mängeln, insofern auch frei von dem Mangel einer willkürlichen
Informationssperre gegen das betreff. Klientel.

Mit freundl. Gruß

Germ

Mit freundl. Gruß

Germ

post scriptum: Evtl. Fehler korrigiere ich später.
 
R

Rübe

Gast
Ich denke man hat das Recht dazu - aber eigentlich ist es nicht brauchbares Recht, weil du die Akten ja selbst auch hast.
die akten, die ich von den Familien her kenne, sind lediglich eine Ansammlung von Berichten, Gutachten, Schriftverkehr, alles was eigentlich dir auch vorliegen müsste.
von daher, frag doch einfach mal nach - kostet ja nichts :))

Líebe Grüße

Entschuldige, aber das hat mich jetzt echt zum lachen gebracht!! Hahahah, echt witzig!

ich kenne so viele Fälle, wo die Akte eher Aladins Wunderlampe gleicht als dem, was man selber zu Hause hat!

Es ist mehr als sinnvoll, da mal einen Blick rein zu werfen!

Im Übrigen: wenn es so eine unwichtige Sache ist und der "Klient" eh alles selbst zu Hause hat, warum verweigern so viele Ämter immer wieder hartnäckig den Einblick in die eigene Akte?
 
S

Stan

Gast
Entschuldige, aber das hat mich jetzt echt zum lachen gebracht!! Hahahah, echt witzig!

ich kenne so viele Fälle, wo die Akte eher Aladins Wunderlampe gleicht als dem, was man selber zu Hause hat!

Es ist mehr als sinnvoll, da mal einen Blick rein zu werfen!

Im Übrigen: wenn es so eine unwichtige Sache ist und der "Klient" eh alles selbst zu Hause hat, warum verweigern so viele Ämter immer wieder hartnäckig den Einblick in die eigene Akte?

Wobei sich die Frage stellt, wer ist der Verfahrensbeteiligte?

Das Kind, die Eltern?
 
G

Gast

Gast
Kann ich Euch veraten : Weil man während der EINSICHT rausfindet:

..Ah, das ist es ja, ich hab es doch gewusst. Nun fühle ich mich bestätigt
und lasse mich nicht mehr täuschen. Sollange sie verweigert wird:
Bist Du im Dschungel, und befasst Dich nur mit Rätselraten auf geheime
Spekulationen auf die Du nicht kommst.
 
L

Lilyan

Gast
Du hast das Recht Deine Akten beim Jugendamt einzusehen . Nur im Beisein vom Mitarbeiter des Jugendamtes . Du darfst nichts von der Akte mitnehmen oder abfotografieren . Meine Schwester und ich haben wie wir Erwachsen waren die Akteneinsicht gefordert .
 
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