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Recht auf Akteneinsicht beim Jugendamt?

Persil

Aktives Mitglied
AW: eben KEINE pauschale Entscheidung,IMMER je nach Lage...

.........................................................
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Grit

Gast
ja, hast du. nennt sich Freiheits-und Informationsgesetz.

Du darfst auch Kopien machen aus der Akte oder sie komplett mit ner Digi-Cam abfotographieren.
Sehr interessant. Ich möchte auch sehr gern die Akte einsehen. Richterlich ist dem Jugendamt versagt worden, sich Informationen von Dritten über meine Kinder und mich einzuholen. Machen sie trotzdem. Selbst meiner Anwältin wollen sie die Einsicht verwehren. Wird es wohl einen richterlichen Beschluss geben müssen und eine Schmerzensgeldklage... G.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Kommt halt immer auf den Einzelfall an--
wenn z.B. irgendwelche strafrechtlichen Verdachtsmomente vorliegen,muß ja die StA die Akten sichten,
dann kann der Anwalt eines Betroffenen über Akteneinsicht in die Ermittlungsakte ggf. benötigte Unterlagenkenntnisse erhalten.

Muß man halt richtig formulieren...

Ob putzig oder nicht :D - mir lagen bisher immer die erwünschten Dokumente vor.Legal sogar . ;):D

Nur von meiner Stasi-Akte ist ein Teil noch in Schnipselform.

Wer immer korrekt arbeitet als "Amtsträger",dürfte ja kein Problem mit "Unterlagenvorlage" haben...?
 

Landkaffee

Urgestein
AW: eben KEINE pauschale Entscheidung,IMMER je nach Lage...

Reine Abstammungsangaben kriegt jeder zu einem erschwinglichen Preis, der am zuständigen Standesamt eine Abstammungsurkunde beantragt. (die Abstammungsurkunde muß man ja, will man heiraten, ohnehin neben der Geburtsurkunde einreichen)
du bist ja putzig, Micky - okey, dann warten wir mal alle, vieleicht gibt es die Akten vom Jugendamt in 40 Jahren gratis von den Mitarbeitern mit nach Hause.

Im Moment kann ich nur immer wieder sagen, dass es anders wie bei der Krankenakte oder den Stasiakten, leider für die Jugendamtakten keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Akteneinsicht gibt - weder ist das Recht auf Akteneinsicht im KJHG vermerkt, noch in der EMRK verankert, nirgends, nirgends....

Akteneinsicht ist auch bei Jugendamtsakten möglich. Bloss sieht man/frau nicht alles.
Ja, der Schutz Dritter.... .
Hey, selbst bei Krankenakten ist nicht immer alles sichtbar. Ein Arzt ist z.B. nicht grundsätzlich verpflichet, einem Patienten alles zu sagen, wenn er denkt, das würde dem Patienten schaden.
LG
 
G

Gast

Gast
Hallo,
unser Sohn ist seit dem 15. März in Obhut des Jugendamtes und wir verstehen echt die Welt nicht mehr. Das Kind hat sich auf einer Skateboard-Schanze auf Mett gepackt, überall Schmarren.Für uns bestand kein Handlungsbedarf in Form von Arzt oder so, warum auch, ist eben ein lebhafter Junge.
Nach dem Wochenende, am Montag, gab es eine dann noch ne Klopperei in der Schule, mit zerrissenem T-Shirt und einem Hämatom unter Auge. Am Abend gab es eine heftige Diskussion mit unserem Sohn, wegen nicht gemachter Hausaufgaben.
Am Dienstag ging unser Sohn ganz normal zur Schule, bis der Anruf am Mitag vom Jugendamt kam. Die Schule hat ein Faß aufgemacht, weil der Junge die Aussage getroffen hat, er hätte Stress mit seinem Papa gehabt. Ist ja soweit richtig, aber muß man dann gleich das JA einschalten ???
Seit dem 15.März kein Bild kein Ton von unserem Sohn und/oder JA.

Unsere Anwalt weiß auch noch keinen Weg.

Hilfe, was kann ich noch tun ??

Vielen Dank für die HILFE
 

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