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Prostituierte statt Ehesex

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Ja, aber was genau sind jetzt deine Schlußfolgerungen und Konsequenzen daraus, tommy?
Die Sachlage ist so, wie sie nunmal ist. Da stehen wir aktuell! Punkt!

Und jetzt? Was ist denn diesbezüglich nun genau das Problem, oder die Frage?
 
So ist es, ja. Aber hier geht es um eine Sexverweigerung, die nicht krankheitsbedingt ist.

Aus welchen Gründen ist völlig unrelevant. Kein Partner muss Sexlosigkeit hinnehmen. Egal ob dies bei seiner Partnerin krankheitsbedingt oder durch die nicht zugedrehte Zahnpastatube entstand.
Die Frage ist doch vielmehr, wie begegnest du dieser Situation? Kannst du dich damit abfinden oder magst du dich langfristig trennen?! Der Partnerin aber mitunter Jahrezehntelang ein schlechtes Gewissen machen und Druck aufbauen kann auch nicht die Lösung sein, oder?

Also ist doch die Frage: Was ist für dich die Lösung?

Und einen Partner zu einer sexlosen Ehe nötigen soll.

Man wird zu gar nichts genötigt. Weder zur ursprünglichen Heirat noch dazu, mit jemandem bis ans Lebensende Tisch und Bett zu teilen.

Euer Problem ist doch, das ihr etwas verändern möchtet aber euch jede Möglichkeit zu anstrengend und unbequem ist. Sowohl in die eine, als auch in die andere Richtung.
Deshalb lauft ihr in solchen threads wie diesem hier umher wie Falschgeld! Und ein eigentliches Topic welches man ausdiskutieren könnte, existiert im Grunde gar nicht.
 
Diabolo, du hast meine Beiträge zu Liebe/Ehe und Maßstab leider doch nicht gelesen.
Der allgemein gültige Maßstab ist das Gesetz, wo festgelegt ist was eine Ehe ist. Nämlich, dass Ehepartner einander zur "ehelichen Lebensgemeinschaft" verpflichtet sind und damit auch zur Geschlechtsgemeinschaft.
Das kann keiner einseitig aufkündigen ohne Folgewirkungen allenfalls zu vergegenwärtigen.
b) Geschlechtsgemeinschaft
Vertrat man früher noch, dass auch die Geschlechtsgemeinschaft eine Rechtspflicht innerhalb der Ehe darstellt ist wird diese Frage heute nicht mehr diskutiert, da seit der Aufgabe des Schuldprinzips bei der Ehescheidung zugunsten des Zerrüttungsprinzips keine rechtliche Relevanz mehr vorhanden ist. Es besteht jedenfalls insoweit Einigkeit, dass der eine Ehegatte keine Herstellungsklage (auf “Herstellung der Geschlechtsgemeinschaft”) erheben kann. Auch sind die Ehegatten nicht gehindert enthaltsam zu leben. Allerdings kann der eine Ehegatte von dem anderen Ehegatten erwarten, dass dieser die “Geschlechtsgemeinschaft herstellt”. Eine nur von dem einen herrührende Verweigerung kann dann eine ehliche Pflichtverletzung darstellen, die nach der juristischen Literatur (zB Staudinger, Münchener Kommentar, Bamberger/Roth) evt. unterhaltsrechtlich relevant sein kann (mit Verweis auf § 1579 Nr. 7 BGB, nachdem der Unterhalt versagt, herabgesetzt oder zetilich begrenzt werden kann, wenn dem Berechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fällt). Natürlich darf der Sex nicht erzwungen werden (Vergewaltigung in der Ehe ist gemäß § 177 StGB strafbar). Als Rechtspflicht wird auch die eheliche Treue, also die “Ausschließlichkeit der Geschlechtsgemeinschaft der Ehegatten” angesehen.
So Tommy, wo steht jetzt das Geschlechtsgemeinschaft Pflicht ist?


Und auch wenn es da stehen würde, was bringt dir das wissen?
 
Schade das du auf meine 2. Frage nicht eingehst Tommy.

In der Text steht doch nix darüber wie oft das sein soll oder habe ich da was verpasst?
Ebenso steht geschrieben das die Ehegatten enthaltsam leben dürfen.

Dabei bleibt auch die Frage stehen wer dafür verantwortlich ist, Laut alter Ehemann, seine Frau, ich bin gespannt was beim Trennung und Unterhaltspflichtauseinandersetzungen der Anwalt der Ehefrau der Te alles hervorbringen wird. Auch ohne die Tatsache das er durchs Fremdgehen die Ehepflicht bricht.
 
Aber die nachhaltige Verweigerung eines Beischlafs in einer Ehe hat gegebenenfalls rechtliche Konsequenzen. U.a. Zivilrechtlich für die Unterhaltspflicht, in einem Scheidungsverfahren

Da der Unterhalt für die Frau mittlerweile eh nur noch in Ausnahmefällen gewährt wird (Betreuungsunterhalt bei Kleinkindern, zeitlich befristeter Aufstockungssunterhalt wegen Aufgabe des Berufes aufgrund der Ehe...), ist dieser Punkt unrelevant geworden.

Für älterer_Ehemann würde allerdings die Altehen-Klausel greifen. Aber auch da kann man wohl schlecht von Eheverfehlung sprechen nachdem 28 Jahre lang Sex war. Den Richter muss er erst mal finden, der da "Recht" für ihn sprechen würde.
 
Danke, Rhenus, für die Lehrstunde über aufmerksames Lesen....😉
Hättest du meine Beiträge wiederum aufmerksam gelesen, was ich keinesfalls erwarte, dann hättest du gemerkt, dass auch ich bereits feststellte dass ich den TE nicht gerade lösungsorientiert finde, und auch verstehen wollte, was er denn schlussendlich nun hier möchte... So viel haben doch noch nie meisten mitbekommen, die hier lesen und schreiben, auch wenn du dir selbsternannt überdurchschnittlich viel Mühe gibst.

Ja, und DENNOCH finde ich es völlig unangemessen bis unverschämt von MISSBRAUCH der User hier zu reden. Dafür dass du das so siehst, bis du doch von Anbeginn des Thread bis zu heutigen Stand einiger der treuesten und eifrigsten Schreiber. 😉 Es zwingt dich niemand hierzu. Liest du dich so gerne, unterhält es dich oder warum schreibst du dennoch weiterhin so fleissig bemüht, obwohl der TE unbelehrbar scheint und du dich somit missbraucht fühlst ??

Nachtblume
Jetzt habe ich mich schon der Mühe unterzogen dir den grammatikalischen Unterschied einer Fragestellung gegenüber einer Behauptung nahe zu bringen, um dann wieder in Sperrschrift MISSBRAUCH zu lesen, was in meinem Posting jedoch gar nicht vorkommt!

Ich verwendete das Wort als Verb und zudem rhetorisch, was ein erheblicher Unterschied in der Aussagekraft und Aussageform ergibt.
Und erst recht muss du dich auch nicht einbezogen fühlen, mit dem, was ich den Themeneinsteller fragte.

Also damit meine ich, dass du dich keinesfalls genötigt sehen musst, quasi als "Volkes Stimme", zu fungieren, um lauthals zu Protestieren, weil ich User im Plural verwendete... 🙁

Ja, einiges wird man jedem vorwerfen können, jedoch nicht, was du persönlich liest und zu verstehen glaubst! 😉
Das obliegt deiner eigenen Verantwortung!

Es ist auch richtig, dass ich zum Thema, incl. der Spaßbeiträge, etwa 24 von 465 Beiträgen verfasst habe, ja und?

Wenn ich schreibe, gehe ich von einer Ernsthaftigkeit des Ratsuchenden aus, du nicht?
Da sind mir halt 24 Beiträge nicht viel, wenn es der Sache dient.
Das mache ich bis zur Selbstaufgabe... 🙄

Wenn ich mich dann rückversichere, was der TE dann wirklich meint, wen stört es?
(Dich natürlich, ich vergaß!) 😀

Selbst noch einmal lesen... erfolgt bei mir bei Korrektur oder Bezugnahme.
Ansonsten, wenn ich der Eitelkeit frönen wollte, was du wohl unterstellen möchtest, würde ich eher vielleicht ins Bundesarchiv oder in das Archiv einer großen Stiftung schauen.
Zumal ich bestimmt das eine oder andere heute besser schreiben würde. 🙂

Und um deine Frage zu beantworten, ich bin nicht nur ein eifriger Schreiber, sondern ein noch eifriger Leser!
Natürlich lese ich den gesamten Strang, wenn ich mehrere Beiträge schreibe. Deine natürlich auch. 😉
Um so mehr ist mir unerklärlich, warum du so überzogen reagierst. 😕
 
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