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Nika87

Mitglied
Hallo,
ich habe vor kurzem wegen verschiedener Probleme den Ausbildungsbetrieb gewechselt. Ich hatte bis zum 05.10. noch Resturlaub, das heißt, mir steht noch ein Restgehalt von ca 80€ zu. Außerdem möchte ich gerne ein Arbeitszeugnis haben.
Nach mehreren E-mails, wo einfach keine Reaktion von ihm kam, habe ich heute einfach mal angerufen. Er behauptet natürlich, die Mails nie erhalten zu haben. Am Telefon sagte er mir, dass er sich weigert, mir mein Restgehalt auszuzahlen, da er laut seiner Aussage wohl noch Fehler meinerseits festgestellt hatte, die zu einem Verlust von 250€ beigetragen hätten und ich dafür gerade stehen müsste.
Ich bin aber auf das Geld angewiesen. Habe eine eigene Wohung und eh schon wenig Geld. :(
Bezüglich meines Arbeiszeugnisses meinte er, dass er es "irgendwann" schon ausstellen wird.

Wie kann ich mich wehren?:confused:

Vielen Dank im Voraus!
LG Veronika
 
L

Lee_68

Gast
ich weiß ja nicht, in welchem bereich du deine ausbildung machst und wie die betriebsstruktur deiner ehemaligen ausbildungsstätte ist, daher ist es etwas schwierig zu sagen, an wen du dich wenden könntest.
hast du mit dem chef gesprochen, also mit der höchsten instanz? gibt es so etwas wie einen betriebsrat?

ansonsten würde ich mich an eine übergeordnete institution wenden, wie die IHK z.B., wenn die für dich zuständig ist.

vielleicht kannst du dich auch in der berufsschule informieren?
 

Onni

Mitglied
Vermittlung und Streitschlichtung durch die Handwerkskammer

Bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedsbetrieben und deren Kunden kann die Handwerkskammer zu Köln vermittelnd eingeschaltet werden. Ziel unserer Vermittlung ist es, die Parteien bei einer einvernehmlichen Beilegung der Angelegenheit zu unterstützen, um so eine kosten- und zeitintensive gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.​
Die Vermittlung durch die Handwerkskammer zu Köln ist kostenfrei, freiwillig und grundsätzlich formlos zu beantragen.​
Damit wir den Sachverhalt ausreichend erfassen und bewerten können, benötigen wir für eine Vermittlung eine kurze Schilderung des Sachverhaltes unter Beifügung etwaig vorhandener Kopien schriftlicher Unterlagen, wie z.B. Angebot, Rechnung etc.​



Ansprechpartner:

Frau Rechtsanwältin Schönewald
0221/2022-210
schoenewald@hwk-koeln.de


Frau Harder
0221/2022-330
harder@hwk-koeln.de

Lass dir von Profis helfen. :)

lg.
Onni
 
W

winnie

Gast
Rechtsbeistand nehmen - wenn du wenig geld hast, bekommst du unterstützung.
ein betrieb sind versichert. 250 euro, soll ich lachen...

w.
 

Nika87

Mitglied
Ich werde mein Geld nicht bekommen. Denn:

Freunde hatten in meiner alten Firma mal einen Auftrag bei uns machen lassen und mir das Geld dafür bar gegeben. Dieses Geld habe ich dann auch bar an ihn weitergegeben. Da meine Freunde keine Rechnung brauchten, habe ich damals auch nicht darum gebeten. Jetzt wirft er mir vor, das Geld nie ausgezahlt zu haben. War auch beim Anwalt… Keine Chance. Denn ich habe keine Beweise. Mitarbeiter die ich als Zeuge hinzuziehen könnte, gibt es auch keine.
Arbeitszeugnis hat er mir auch ausgestellt. Aber nur ein einfaches, also da steht nur drin, in welchem Zeitraum ich angestellt war und dass er mir alles Gute wünscht. Das wars. Er meinte, er könne mir auch ein qualifiziretes ausstellen, jedoch würde er dann meine ganzen Verspätugen auflisten. Es sei schlauer es dabei zu belassen. Zu spät gekommen bin ich fast nie. Aber Beweise gibts hierfür auch keine. Denn wie gesagt, keine anderen Mitarbeiter.

Ich hab jedenfalls für die Zukunft gelernt:
1. Bezahlungen IMMER quittieren lassen, selbst bei Menschen, denen du eigentlich vertraust
2. Wenn ich mich irgendwo berechtigterweise nicht wohlfühle, kündige ich SOFORT und nicht erst nach monatelanger Qual
3. Ich hege und pflege mein Berichtsheft nun wie einen großen Schatz. Habe es von meiner alten Firma dummerweise nie unterschreiben lassen. Denn das hätte mir in Momenten wie diese hier Zugute kommen können.

Wenn sich alle zumindest den 1. und den 3. Punkt ans Herz legen, kann man sich so einiges ersparen.
 
J

john-2

Gast
Hallo Veronika,

da hast Du aber wirklich Pech gehabt. Die rechtliche Situation sehe ich allerdings völlig anders.

Das einfache Zeugnis ist ok. Aber was Dein ex-Chef da erzählt hat... :Kopfschüttel:

So einen Blödsinn habe ich selten gehört.

Gruß John



PS: Hat er für den Auftrag Deines Freundes eigentlich eine Rechnung gestellt oder war das
Schwarzarbeit bzw Steuerhinterziehung???
 
Zuletzt bearbeitet:

Nika87

Mitglied
Hi John,
doch, eine Rechnug hatte er ausgestellt. was kann ich denn da jetzt noch machen?
hatte ein gespräch mit dem anwalt anfang januar, mit dem ich eigentlich vereinbart hatte dass er sich um ein qualifiziertes arbeitszeugnis kümmert, doch er meldet sich nicht mehr. Ist auch weder nach mehreren Mails noch nach mehreren telefonischen versuchen zu erreichen. Anscheinend ist die Sachlage für den so lächerlich, dass er mir nicht weiterhelfen will/wird. Noch nichtmal ne Rechnung hab ich von dem bekommen.

Anscheinend will da oben jemand nicht, dass hier in meinem Fall die Gerechtigkeit siegt. :(
 

Nika87

Mitglied
Ach ja. Es besteht zwar tatsächlich die Möglichkeit, meinRestgehalt wieder zu bekommen, allerdings drehen wir uns dann im Kreis, da er dann höchstwarscheinlich das Geld wieder einfordern wird. beweise dass ich es gezahlt habe, gibt es ja wie gesagt nicht. Deshalb meinte mein Anwalt in dem Gespräch Anfang Januar damals, könnte ich es auch gleich ruhen lassen.
Also wie gesagt. keine chance.

Das war nicht nur Pech, sondern auch naiv von mir dass ich diesem Typen vertraut habe.
 

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