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Problem mit Internetanbieter

E

Emi95

Gast
Hallo,

ich hab vor ca. 3 Jahren einen Vertrag mit Unitymedia abgeschlossen, hab Router von Vormieterin übernommen. Letztes Jahr hab ich den Vertrag gekündigt und bin im September aus der wohnung ausgezogen. Telefonisch hab ich Unitymedia mitgeteilt, dass ich nicht mehr in die Wohnung komme und sie mir daher die Rechnung für den Router zukommen lassen können. Neue Adresse hab ich am Telefon mitgeteilt.

Rechnung kam nie, dachte ich "ok, dann haben die das wohl vergessen". Gestern ruft mich die Tante an und fragt mich wann ich denn die Rechnung begleichen wolle. Ich war komplett sprachlos weil ich nie ne Rechnung erhalten hab! Sie sagte dann sie hätte beim Einwohnermeldeamt meine Adresse erfragt, allerdings haben die ihr dort (aus welchen Gründen auch immer) eine Adresse genannt, bei der ich seit 6 Jahren nicht mehr wohne. Hab aber schwarz auf weiß vom Einwohnermeldeamt meine Bestätigung bekommen, dass ich da wohne, wo ich zur Zeit eben wohne (alles andere hätte mich auch gewundert).

Was soll ich nun tun?! Die Rechnung liegt inzwischen anscheinend bei 130€ statt 40€ aufgrund von Inkasso etc. Ich hab ja nie eine Rechnung erhalten und somit auch keine Mahnungen etc. zu Gesicht bekommen. Und laut Einwohnermeldeamt wohne ich ja auch nicht da wo sie die Rechnungen hingeschickt hat. Keine Ahnung, wo sie gefragt hat, aber hab das Ganze schwarz auf weiß.

Jemand einen Rat?
 
C

chrismas

Gast
Dann hatte Sie die neue Anschrift nicht vom Einwohnermeldeamt, sondern von einem anderen Diebstleister, der mit Adressdaten handelt.

Ansonsten gilt: Der Absender muss den Empfang der Rechnung/Mahnung beweisen und nicht du dass es nicht angekommen ist.

D.h. ich würde an deiner Stelle nur die Hauptforderung zahlen und wenn Sie der Meinung sind, dass Sie die Inkassokosten etc pp auch erstattet bekommen zu haben, sollen die einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken, gegen den du Widerspruch einlegst und spätestens dann müssen Sie den Zugang der Rechnungen bzw. Mahnungen beweisen.
 

Darknessgirl

Aktives Mitglied
Es lässt sich ja nachweisen, dass das Einwohnermeldeamt eine falsche Adresse gegeben hat, bei denen würde ich mal nachfragen, wie sie darauf kommen.

Eigentlich müssten die Briefe dann aber trotzdem unzustellbar zurückgekommen sein, dann kann man dich ja nicht in die Pflicht nehmen. Ich verstehe nicht, warum man dich nicht einfach angerufen und nach deiner richtigen Adresse gefragt hat, statt so einen Zinnober zu veranstalten, wenn man doch deine Telefonnummer hat?

Ein bisschen wirr... :confused:

Ansonsten würde ich zustimmen, lege Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein und zahle erst mal nur die Hauptforderung, wenn einer erstellt wird. Je nachdem, wie alt das ganze überhaupt schon ist.
 

Burbacher

Aktives Mitglied
Hallo,

der von dir genannte Internetanbieter verhält sich leider zu. Ich zog 2001 aus meinem Haus aus. Im Haus gab es einen Kabelanschluss des besagten Anbieters. Circa fünf Jahre später erhielt ich eine heftige Mahnung dieser Gesellschaft.
Sie hatten einen Anwalt mit der Einleitung der Vollstreckung beauftragt. In meinem ehemaligen Haus war bereits der zweite Erwerber eingezogen, der mir zu meiner Überraschung berichtete, gar keinen Kabelanschluss mehr zu haben, sondern seine Programme über eine Antenne zu beziehen.
Daraufhin hörte ich von Unitymedia nichts mehr.
Gib nicht nach.

Burbacher
 
E

Emi95

Gast
Danke erstmal!

Ja, warum die mich erst jetzt anruft weiß ich auch nicht, ich war auch total perplex als die anrief und gesagt hat "Frau XXX ich wollte mich mal erkundigen, wann Sie vor haben Ihre offene Rechnung mal zu begleichen" !?!? Vor allem weil ich ja noch bei meinem Auszug da angerufen habe und neue Adresse etc. mitgeteilt hab! Da meinte sie dann zu mir "Da hätten Sie eine neue Meldebescheinigung bei uns einreichen müssen, denn ohne eine solche ändern wir Ihre angegebene Adresse hier nicht" -> WARUM hat man mir das denn am Telefon letztes Jahr nicht gesagt, da wurde mir nämlich die Adressänderung bestätigt?!

Mir kommt es so vor, als wollen die nochmal richtig Geld machen und die horrenden Mahngebühren noch zusätzlich absahnen.

Wann gilt denn ein Brief als "zugestellt" weil offensichtlich kam der bei denen ja nicht als unzustellbar zurück? Das wundert mich nämlich auch etwas. Theoretisch könnten die ja dann behaupten, er sei mir zugegangen, kann ich dann mit der Meldebescheinigung, dass ich da gar nicht mehr wohne, dagegen an gehen?
 
K

kasiopaja

Gast
Wann gilt denn ein Brief als "zugestellt" weil offensichtlich kam der bei denen ja nicht als unzustellbar zurück? Das wundert mich nämlich auch etwas. Theoretisch könnten die ja dann behaupten, er sei mir zugegangen, kann ich dann mit der Meldebescheinigung, dass ich da gar nicht mehr wohne, dagegen an gehen?
Die müssen Dir beweisen, dass Du den Brief erhalten hast und dass das drin stand , dass Du denen noch was schuldest und das können sie nicht.
 
C

chrismas

Gast
Wann gilt denn ein Brief als "zugestellt" weil offensichtlich kam der bei denen ja nicht als unzustellbar zurück? Das wundert mich nämlich auch etwas. Theoretisch könnten die ja dann behaupten, er sei mir zugegangen, kann ich dann mit der Meldebescheinigung, dass ich da gar nicht mehr wohne, dagegen an gehen?
Vollkommen uninteressanter Sachverhalt für dich, denn es gilt kein Brief als zugestellt, außer der Empfänger gibt dieses zu oder es lässt sich mittels Zustellurkunde, wo du den Empfang quittieren musstest, beweisen, dass es auch tatsächlich so ist.

Daher keinen Kopf drüber machen, denn das sind dieses sind interne Vorgänge in einem Unternehmen, die keine Seltenheit darstellen, dass zurückkommende Briefe nicht entsprechend gekennzeichnet werden.

Auch das mit der Meldebestätigung ist quatsch. Wenn man bekannt gibt, dass man umzieht und eine neue Adresse angibt, dann ist ein Meldebestätigung hierfür nicht notwendig, denn du bist deiner nebnvertraglichen Verpflichtung nachgekommen, etwaige Änderungen unverzüglich mitzuteilen und wenn die dann nichts ändern oder nochmals etwas umändern, so geht dieses nicht zu deinen Lasten.
 
G

Gast

Gast
Ich frage mich, warum man solche Dinge als Kunde nicht schriftlich mit seinem Anbieter regelt.

Hinterher kann ich immer sagen, dass ich angerufen habe. Wie kann man das nachweisen?
 
E

Emi95

Gast
Mir ist grade aufgefallen, dass unitymedia mir IMMER die Rechnung auch per Mail geschickt hat, nur diese Rechnung über den Router nicht. Da frag ich mich nun auch was das soll! Hab immer mehr den Verdacht dass die mich nochmal richtig abzocken wollen.
 

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