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Problem Kündigungsfrist

Q

Quote

Gast
Ich bin 4 Jahre in meinem jetzigen Betrieb. Damals war mein Vertrag noch befristet und 36h. Inzwischen bin ich unbefristet und arbeite 40h. Allerdings habe ich keinen neuen Arbeitsvertrag erhalten... Ich habe mich dummerweise auch nie darum bemüht. War damals meine erste Stelle nach der Ausbildung.

Gilt trotzdem die Kündigungsfrist vom alten Vertrag? Sprich einen Monat?

Kann ich das Steuerbüro anrufen? Oder werden die dann gleich zum Chef laufen?
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Es gilt die Kündigungsfrist vom alten Vertrag. Definitiv.
Stimmt schon, aber trotzdem gibt Bodenschatz einen wichtigen Hinweis, der oft übersehen wird. Zudem ist hier unklar, ob die TE selbst kündigen möchte oder der AG. Nur für den ersten Fall gilt die Verlängerung der Frist je nach Dauer des AV. Dann kommt es in der Realität meist nur auf die Staffel aus 622 an, weil die vertragliche Frist meist kürzer ist.
 

kasiopaja

Urgestein
Stimmt schon, aber trotzdem gibt Bodenschatz einen wichtigen Hinweis, der oft übersehen wird. Zudem ist hier unklar, ob die TE selbst kündigen möchte oder der AG. Nur für den ersten Fall gilt die Verlängerung der Frist je nach Dauer des AV. Dann kommt es in der Realität meist nur auf die Staffel aus 622 an, weil die vertragliche Frist meist kürzer ist.
Nachdem die TE nicht will, dass der AG erfährt, dass sie wegen der Kündigungfrist nachgefragt hat, ging ich davon aus, dass sie selbst kündigen will.
Wenn AG kündigen will ist es natürlich so , dass die Staffelfristen der Kündigungsfrist entsprechend gelten.
 
Q

Quote

Gast
Stimmt schon, aber trotzdem gibt Bodenschatz einen wichtigen Hinweis, der oft übersehen wird. Zudem ist hier unklar, ob die TE selbst kündigen möchte oder der AG. Nur für den ersten Fall gilt die Verlängerung der Frist je nach Dauer des AV. Dann kommt es in der Realität meist nur auf die Staffel aus 622 an, weil die vertragliche Frist meist kürzer ist.
Nachdem die TE nicht will, dass der AG erfährt, dass sie wegen der Kündigungfrist nachgefragt hat, ging ich davon aus, dass sie selbst kündigen will.
Wenn AG kündigen will ist es natürlich so , dass die Staffelfristen der Kündigungsfrist entsprechend gelten.
Ich möchte selber kündigen.
 

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