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Private Arztrechnungen als Kassenpatient überprüfen

G

Gelöscht 125343

Gast
Wo kann ich private Arztrechnungen als Kassenpatient überprüfen lassen? Geht das nur beim Anwalt der auf diese Sache spezialisiert ist?
 
M

Martin743

Gast
Sofort schriftlichen Widerspruch einlegen, damit du keine frist versäumst. Wenn es keine friedliche Einigung gibt, dann entweder Patientenberatung anrufen, Anwalt einschalten oder verbraucherzentrale informieren.
 
G

Gelöscht 124788

Gast
Es gibt eine Gebührenverordnung, auch für privatärztliche Leistungen. Wenn es aber um nicht erbrachte Leistungen geht würde ich mich an einen Anwalt für Medizinrecht wenden. Gut wäre ein anderer Arzt könnte Dir das bescheinigen, denn du bist da ja quasi in der Beweispflicht
 

Modelboy

Mitglied
Hi, also vom rechtlichen Grundsatz her ist der Arzt in der sogenannten Beweispflicht und muss beweisen, die Leistungen erbracht zu haben. Diese muss er anhand seiner Dokumente wie Protokolle, Patientenverträge(vom Patienten unterschriebenen Behandlungsvertrag), interne Eintragungen, eventuelles Gutachten vom Sachverständigen etc. nachweisen können. Es gilt immer der Satz: Der der behauptet etwas nicht erhalten zu haben nicht in der Beweispflicht steht. Die Person die behauptet etwas gegeben oder getan zu haben Beispiel, wie eine ärztliche Leistung erbracht zu haben, oder jemanden geschuldetes Geld zurückgegeben zu haben oder das ihr(der Person) jemand etwas angetan zu haben, immer in der Beweispflicht ist! Am besten bei Google mal eingeben Anwalt für Medizinrecht. Am besten Fachanwalt für Medizinrecht eingeben für Deine Wohnumgebung. Die Ärztekasse oder auch Ärztekammer könntest Du darüber informieren.
 
G

Gelöscht 125343

Gast
Wie sieht das aus mit Leistungen die mit mir nicht abgesprochen waren? Die mir trotzdem in Rechnung gestellt werden. Im Vertrag steht z.B. Ich wünsche keine zusätzliche zahnmedizinische Behandlung. Trotzdem wird abgerechnet wenn der Kieferorthopäde meine Zahngesundheit untersucht z.B. die Krone bemängelt oder mich dazu drängt noch intakte Füllungen erneuern zu lassen.
 

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