🐈 CAT 🐈
Aktives Mitglied
Grundsätzlich richten sich Ärzte nach der GOÄ - auch die privatärztlichen Rechnungen werden danach ausgestellt - nur mit ggf. höheren Faktoren.
Somit kannst du dich daran orientieren ob die Beträge korrekt sind.
Wurde dir allerdings etwas - so deine Aussage - berechnet, was nicht durchgeführt wurde, so würde ich der Rechnung schriftlich (!) widersprechen und um Korrektur bitten.
Sofern dies nicht aktzeptiert/bestritten wird, steht es dir frei den Rechtsweg zu beschreiten.
Bezahlen würde ich allerdings mindestens den unstrittigen Wert, damit ich diesbezüglich nicht gemahnt werden kann.
Wenn du privat versichert bist, bekommst du (je nach deinem Vertrag) den vollen bzw. anteiligen Wert erstattet. Wenn du Selbstzahler bist, nicht.
Somit kannst du dich daran orientieren ob die Beträge korrekt sind.
Wurde dir allerdings etwas - so deine Aussage - berechnet, was nicht durchgeführt wurde, so würde ich der Rechnung schriftlich (!) widersprechen und um Korrektur bitten.
Sofern dies nicht aktzeptiert/bestritten wird, steht es dir frei den Rechtsweg zu beschreiten.
Bezahlen würde ich allerdings mindestens den unstrittigen Wert, damit ich diesbezüglich nicht gemahnt werden kann.
Wenn du privat versichert bist, bekommst du (je nach deinem Vertrag) den vollen bzw. anteiligen Wert erstattet. Wenn du Selbstzahler bist, nicht.