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Private Arztrechnungen als Kassenpatient überprüfen

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 125343
  • Datum Start Datum Start
Grundsätzlich richten sich Ärzte nach der GOÄ - auch die privatärztlichen Rechnungen werden danach ausgestellt - nur mit ggf. höheren Faktoren.

Somit kannst du dich daran orientieren ob die Beträge korrekt sind.

Wurde dir allerdings etwas - so deine Aussage - berechnet, was nicht durchgeführt wurde, so würde ich der Rechnung schriftlich (!) widersprechen und um Korrektur bitten.

Sofern dies nicht aktzeptiert/bestritten wird, steht es dir frei den Rechtsweg zu beschreiten.

Bezahlen würde ich allerdings mindestens den unstrittigen Wert, damit ich diesbezüglich nicht gemahnt werden kann.

Wenn du privat versichert bist, bekommst du (je nach deinem Vertrag) den vollen bzw. anteiligen Wert erstattet. Wenn du Selbstzahler bist, nicht.
 
Nein das stimmt nicht. Die Beratung bezog sich auf meine Zahngesundheit in diesem Fall Krone und Füllungen. Was ich vertraglich abgelehnt habe. Es ist nicht rechtens sich darüber hinwegzusetzen und mir dann noch eine Überweisung zu einem privaten Zahnarzt auszustellen, sowie bereits eine Behandlung zu berechnen die nicht erfolgt ist. Über die Spange wurde kaum ein Wort verloren.

Entscheidend dürfte sein:
wurde die Beratung erbracht oder nicht?
Falls ja, hättest du sofort aufstehen und widersprechen müssen, wenn du sie nicht möchtest.

Gehst zum Anwalt. Bin gespannt was der dazu sagt.
 
Wie hoch ist den die Beratungsgebühr? Bei Privatpatienten wird sogar der Anruf zur Terminvereinbarung als “Beratung ggf. telefonisch“ mit ca. 13€ in Rechnung gestellt.
 
Du bist Kassenpatient, wenn ich das richtig verstanden habe.
Als Kassenpatient werden einem häufig Igel Leistungen verkauft,als zusätzliche Verdienstmöglichkeit.
Gerade in der Zahnmedizin kann es sehr teuer werden.

Allerdings muss ein Zahnarzt wohl Zahnersatz als Privatleistung abrechnen, zumindest über den Teil der GKV hinaus, die die Krankenkasse eben nicht mehr bezahlt. Manchmal verändern sich Leistungen der Krankenkasse.
Grundsätzlich hat der Zahnarzt das Ziel eine fachgerechte und angemessene Behandlung zu erfüllen.

In dem Fall wird eigentlich ein Kostenvoranschlag angefordert, und den restlichen Betrag musst du selbst bezahlen.

Du kannst natürlich auch auf eine reine Kassenleistung bestehen. Es ist, möglicherweise, ein Versäumnis gewesen dich richtig aufzuklären. Oder du hast noch nicht alles verstanden was dir erklärt wurde.

Ich bin kein Experte, in dem Bereich, ich arbeite nicht in der "Zahnbranche". Daher keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

Um Kosten aufzufangen, rate ich dir zu einer Zahnzusatzversicherung. Es gibt mittlerweile gute und günstige Versicherungen die viele Kosten an dich zurück erstatten. Oft bis zu 100%, je nach Tarif. Meistens gibt es eine Wartezeit bis alle Kosten übernommen werden. Aber auch vorher ist so einiges machbar.

In deinem Fall würde ich die Rechnung prüfen lassen und wie andere User schon geschrieben haben, wende dich an die Zahnärztekammer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie willst du das beurteilen, bist du selbst Arzt.
Was heist nicht besprochen, die wurden aber gemacht, warum hast du die dann machen lassen!
Um welche Behandlung geht es überhaupt?
Es gibt eine Abrechnungsordnung, da ist das alles geregelt:
GOÄ - Gebührenordnung für Ärzte (gesetze-im-internet.de)

Ich kann lesen. In der Rechnung steht Überweisung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Dazu muss ich kein Arzt sein um das zu verstehen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung habe ich nie erhalten. Die Buchhaltung hatte keine Ahnung und meinte nur ich kriege das Geld von der Krankenkasse wieder wenn ich die Behandlung fortführe. Mein Arzt kann doch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Vorraus berechnen. Außerdem ist sowas total unnötig wegen einer Wurzelbehandlung. Aber es muss ja irgendwie kassiert werden.

Jeder Arzt bei dem ich bisher war auch andere Fachrichtungen sagt mir vorher wenn ich etwas selbst zahlen muss. Es geht nicht ohne Aufklärung.

Es handelt sich um eine kieferorthopädische Behandlung.

Da mir permanent versucht wird unnötige Leistungen anzudrehen, obwohl ich schon hundert mal nein gesagt habe oder in diesem Fall einfach ohne Absprache berechnet wird, bezweifle ich die Richtigkeit der Rechnungen.

Ich habe mich gewehrt das ich weder eine Überweisung möchte noch weiteres zur Zahngesundheit hören möchte. Das wollte mein Arzt nicht akzeptieren und fing an zu diskutieren. Wenn ich nicht nein und Amen sage ist die Freundlichkeit schnell dahin. Ich habe gedroht das ich dann gehe. Erst dann hat er aufgehört. Wo siehst du das dort eine Leistung erbracht wurde? Ich habe von Anfang an Nein gesagt. Wenn mir die Behandlung aufgedrängt wird weigere ich mich zu bezahlen. Ich bezweifle auch das sowas rechtens ist.

Wenn sich darüber hinweggsetzt wird was im Vertrag steht wozu existiert der Vertrag? Das was im Vertrag steht zählt somit muss ich nicht zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gehe zum Anwalt.
Da der Anwalt auch Kosten verursacht, würde ich allerdings versuchen das durch Telefonanruf mit der Praxis direkt zu klären.

Verträge können auch mündlich geschlossen werden.
D.h. wenn im Behandlungsvertrag steht: nö, will ich nicht.
Du dann aber später in der Behandlung bist und nun doch zustimmst, dann gilt das.
Verträge können auch konkludent, d.h. durch schlüssiges Handeln geschlossen werden.
Schlüssiges Handeln wäre z.B. Nicken oder jedenfalls nicht widersprechen, wenn die Behandlung eindeutig gerade beginnt.

Im Zweifel würde ich zahlen und für Zukunft anders machen. Der ganze Aufwand drumherum und das Prozessrisiko (es kann sein du musst vor Gericht und verlierst dort; dann zahlst du auch Anwalt Gegenseite und Gerichtskosten) sollten deutlich höher sein, als ein paar strittige Leistungen. Im Übrigen lese ich aus deinem bisherigen Sachvortrag nicht raus, dass die Leistungen (vielleicht abgesehen von der AU-Bescheinigung) nicht doch erbracht wurden. Für mich liest sich so: du wollest das nicht oder bist der Auffassung, das war keine Leistung. Wenn der Arzt irgendwas gemacht hat, wird er aber wohl eine Leistung erbracht haben, auch wenn du selbst das nicht für eine Leistung hälst.
 
Gehe zum Anwalt.
Da der Anwalt auch Kosten verursacht, würde ich allerdings versuchen das durch Telefonanruf mit der Praxis direkt zu klären.

Verträge können auch mündlich geschlossen werden.
D.h. wenn im Behandlungsvertrag steht: nö, will ich nicht.
Du dann aber später in der Behandlung bist und nun doch zustimmst, dann gilt das.
Verträge können auch konkludent, d.h. durch schlüssiges Handeln geschlossen werden.
Schlüssiges Handeln wäre z.B. Nicken oder jedenfalls nicht widersprechen, wenn die Behandlung eindeutig gerade beginnt.

Im Zweifel würde ich zahlen und für Zukunft anders machen. Der ganze Aufwand drumherum und das Prozessrisiko (es kann sein du musst vor Gericht und verlierst dort; dann zahlst du auch Anwalt Gegenseite und Gerichtskosten) sollten deutlich höher sein, als ein paar strittige Leistungen. Im Übrigen lese ich aus deinem bisherigen Sachvortrag nicht raus, dass die Leistungen (vielleicht abgesehen von der AU-Bescheinigung) nicht doch erbracht wurden. Für mich liest sich so: du wollest das nicht oder bist der Auffassung, das war keine Leistung. Wenn der Arzt irgendwas gemacht hat, wird er aber wohl eine Leistung erbracht haben, auch wenn du selbst das nicht für eine Leistung hälst.

Was verstehst du am Wort nein nicht?

Ich habe doch geschrieben das ich deutlich gesagt habe ich will das nicht.

Mehrmals.

Auch bei anderen überflüssigen Behandlungen habe ich deutlich gesagt ich will das nicht.

Warum musst du mir jetzt erklären das ich angeblich doch zugestimmt habe?

Warum soll ich für irgendwas bezahlen mit dem ich nicht einverstanden war? Wenn ich Mehrmals gesagt habe ich will das nicht. Eine Diskussion mit dem Arzt ist keine Behandlung. Wie gesagt ich glaube auch nicht das es rechtens ist wenn ich mich deutlich gewehrt habe und der Arzt trotzdem die Behandlung durchführt.

Man muss sich nicht alles gefallen lassen und für irgendwas zahlen. Auch von Ärzten nicht und sein Verhalten zeigt deutlich das er mich abzocken will.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es handelt sich um eine kieferorthopädische Behandlung.

Da mir permanent versucht wird unnötige Leistungen anzudrehen, obwohl ich schon hundert mal nein gesagt habe oder in diesem Fall einfach ohne Absprache berechnet wird, bezweifle ich die Richtigkeit der Rechnungen.

Ich habe mich gewehrt das ich weder eine Überweisung möchte noch weiteres zur Zahngesundheit hören möchte. Das wollte mein Arzt nicht akzeptieren und fing an zu diskutieren. Wenn ich nicht nein und Amen sage ist die Freundlichkeit schnell dahin. Ich habe gedroht das ich dann gehe. Erst dann hat er aufgehört. Wo siehst du das dort eine Leistung erbracht wurde? Ich habe von Anfang an Nein gesagt. Wenn mir die Behandlung aufgedrängt wird weigere ich mich zu bezahlen. Ich bezweifle auch das sowas rechtens ist.

Wenn sich darüber hinweggsetzt wird was im Vertrag steht wozu existiert der Vertrag? Das was im Vertrag steht zählt somit muss ich nicht zahlen.

Dass dir zu unrecht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung berechnet wurde, die du nicht erhalten hast, lässt sich mit der Praxis schnell klären.

Falls du über 18 Jahre bist, übernimmt die GKV nur die vollen Kosten bei extrem fest bezifferten Fehlstellungen. Andernfalls muss man einen Eigenanteil von soundsoviel Prozent bezahlen. Dazu gibt es einen Kostenvoranschlag/Behandlungsplan, den man bei der Krankenkasse einreichen und genehmigen lassen muss. Diesen Eigenanteil zahlt man zunächst selbst. Wenn man die Behandlung abgeschlossen hat, und nur dann, erstattet die Krankenkasse den Eigenanteil zurück.
So zumindest kenne ich das. Vielleicht gibt es Rechnungsposten in der Rechnung, die sich darauf beziehen? Nur so ein Gedanke, ich kann natürlich auch falsch liegen.
 

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